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Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 09:55
von Falcon
immer noch aktuell, sollte man anpinnen :idea:

anscheinend kennt keiner den unterschied von garantie (freiwillig) und gewährleistung (gesetzlich 2 Jahre)

vg

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 11:08
von MEroller
Ist angepinnt :D

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 11:10
von Falcon
merci :)

vg

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 15:07
von Stivikivi
Sollte man wissen.

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 15:20
von Falcon
Stivikivi hat geschrieben: Mi 17. Sep 2025, 15:07 Sollte man wissen.
auf alle fälle :arrow:

lese hier immer quer was von "2 jahre garantie", was nicht stimmt.
""garantie"" weiß doch keiner was die beinhaltet (nen schalter zb, oder akku, aber was vom akku? oder )
vor allem, wenn man die angebliche "garantie" oder "kulanz" in anspruch nimmt, verliert man seine gesetzlichen ansprüche, das weiß leider keiner.
die 2 jährige gewährleistung ist 100000 mal mehr wert, als im selben 2 jährigen zeitraum der "garantie"

zudem, soll es zum hersteller, ist der erste weg zum händler, der übernimmt die versandkosten.

vg
ich garantier euch ein langes leben :idea:
(kleingedrucktes bitte lesen) :P

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Do 18. Sep 2025, 13:22
von Falcon
nachtrag:

Die Garantie ist meistens nicht zielführend für den Verkäufer, da es sich ohnehin um eine freiwillige zusätzliche Leistung des Verkäufers über die Gewährleistung hinaus handelt.

vg

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Do 18. Sep 2025, 18:06
von achim
Korrigiert mich wenn ich falsch liegen sollte, aber meines Wissens ist "Hersteller" nicht gleichbedeutend mit "Produzent". Hersteller ist, wer ein Produkt in Verkehr bringt, bzw. importiert. So gesehen kann ein "Kistenschieber" tatsächlich "Hersteller" sein.
Frage ist, ob er sich damit dann vor der Gewährleistung drücken kann, oder ob er - wenn er die Kiste selbst verkauft - zugleich auch Händler ist und damit der Gewährleistungspflicht unterliegt.

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Do 18. Sep 2025, 18:10
von Stivikivi
Der Verkäufer ist für Gewährleistung verantwortlich.

Der Hersteller als höchstes der Gefühle für die Garantie die freiwillig ist und an Bedingungen geknüpft sein kann.

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 10. Dez 2025, 08:32
von Falcon
aktualisiert und nachgetragen.



sorry, erst jetzt gelesen, hatte keine benachrichtigung.
achim hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 18:06 meines Wissens ist "Hersteller" nicht gleichbedeutend mit "Produzent".
das steckt doch schon in den wort drin: hersteller, ich stelle etwas her, etwas der bäcker ein brot.
ebenso produzent, ich produziere etwas. ich produziere 20T brötchen.
kann sein das die definition differenziert liegt....
siehe auch: https://www.google.com/search?client=fi ... oduzent%3F
Stivikivi hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 18:10 Der Hersteller .... Garantie die freiwillig ist und an Bedingungen geknüpft sein kann.
die man nicht kennt oder aus 2 sätzen besteht. also einje wischi waschi geschichte bei den rollern.

vg

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 10. Dez 2025, 10:03
von rainer*
Nein. Hier hat Achim recht:
achim hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 18:06Hersteller ist, wer ein Produkt in Verkehr bringt, bzw. importiert. So gesehen kann ein "Kistenschieber" tatsächlich "Hersteller" sein.
Ein Hersteller muss nix selber produzieren. Sobald er in die EU importiert, wird er rechtlich zum Hersteller, mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb sollte man sich gut überlegen, wenn man sich z.B. 5 Heckenschreren in China bestellt und 4 davon im Bekanntenkreis weiter verkauft. Der Hersteller ist für die Produktsicherheit zuständig.
Der Verkäufer für die Gewährleistung. Bei den Heckenscheren wäre man dann für beides verantwortlich. Und wenn man dem Käufer noch verspricht/garantiert, das das Ding mindestens drei Jahre scharf bleibt, ist man auch noch für eine Garantie zuständig :mrgreen: