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Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand

Verfasst: Mi 29. Jan 2025, 22:05
von tsztsz
Urteil habe ich jetzt nicht gelesen, aber wenn ein Akku außerhalb des Rollers brennt, zahlt die Gebäude/Hausratversicherung und im Zweifel die Privathaftpflicht. Kann natürlich im Gewerbebereich anders sein.

Im Inneren des Rollers dann ggf. wie im Urteil die Kfz Haftpflicht. Die Klagen laufen dann meist unter den Versicherungen untereinander, wenn die sich nicht einigen (erst muss die Gebäude/ Hausratversicherung zahlen) und sich das ggf. wieder holt.

Eventuell kommt noch die Produkthaftung des Herstellers in Betracht.

Spannend wird es, wenn irgendwie Fahrlaessigkeit ins Spiel kommt.

Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand

Verfasst: Mo 3. Feb 2025, 18:28
von EEKFZ
STW hat geschrieben: Mi 29. Jan 2025, 13:07 Vom moralischen Standpunkt aus würde ich auch die Besitzer normaler Pedelecs bis 25km/h bei Bränden in der Pflicht sehen, auch im Hinblick darauf, dass nahezu identische Pedelecs mit 45km/h ja einer Versicherungspflicht unterliegen.
Gestern ist so ein Teil mit 20 Sachen einfach vorbei gefahren!