Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
Verfasst: Mi 29. Jan 2025, 22:05
Urteil habe ich jetzt nicht gelesen, aber wenn ein Akku außerhalb des Rollers brennt, zahlt die Gebäude/Hausratversicherung und im Zweifel die Privathaftpflicht. Kann natürlich im Gewerbebereich anders sein.
Im Inneren des Rollers dann ggf. wie im Urteil die Kfz Haftpflicht. Die Klagen laufen dann meist unter den Versicherungen untereinander, wenn die sich nicht einigen (erst muss die Gebäude/ Hausratversicherung zahlen) und sich das ggf. wieder holt.
Eventuell kommt noch die Produkthaftung des Herstellers in Betracht.
Spannend wird es, wenn irgendwie Fahrlaessigkeit ins Spiel kommt.
Im Inneren des Rollers dann ggf. wie im Urteil die Kfz Haftpflicht. Die Klagen laufen dann meist unter den Versicherungen untereinander, wenn die sich nicht einigen (erst muss die Gebäude/ Hausratversicherung zahlen) und sich das ggf. wieder holt.
Eventuell kommt noch die Produkthaftung des Herstellers in Betracht.
Spannend wird es, wenn irgendwie Fahrlaessigkeit ins Spiel kommt.