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Re: Freiwillige Zulassung E125s
Verfasst: Mo 26. Mai 2025, 22:54
von ichbinsnur
Re: Freiwillige Zulassung E125s
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 06:59
von Karsten
Du hast ja ein tolles Kennzeichen an einem „nicht 45 km/h Fahrzeug“ (und ich hoffe daß Du genau das hören wolltest).
Nur ist das 255mm breite Kennzeichen halt immer noch mehr als 7 cm breiter als das vom TÖ gewünschte 18cm breite Kennzeichen.
Re: Freiwillige Zulassung E125s
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 07:24
von ichbinsnur
Karsten hat geschrieben: Di 27. Mai 2025, 06:59
Du hast ja ein tolles Kennzeichen an einem „nicht 45 km/h Fahrzeug“ (und ich hoffe daß Du genau das hören wolltest).
Was hast du denn für ein Problem?
Ich wollte nichts hören, sondern lediglich demonstrieren wie das Größentechnisch aussieht.
Hübsch ist anders. Aber nun mal leider so Vorschrift.

Re: Freiwillige Zulassung E125s
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 07:36
von guewer
freesty hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 18:54
Also, denke nicht, dass ein 180cm Kennzeichen am Roller gut aussieht.
Für extrem sehbehinderte Polizisten aber dringend nötig! Kommt bestimmt demnächst die längst überfällige Verordnung dafür raus. Wegen Anti-Diskriminierung und so...

Re: Freiwillige Zulassung E125s
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 14:56
von ErenK81
Bei mir stellt sich das Straßenverkehrsamt leider quer, wenn es ein kleineres Kennzeichen sein soll soll ich mit einem Tüv Abmahme kommen.. Ich war beim tüv und die sagen „das große passt ja drauf ohne Beanstandung, es sei lediglich optische Sache“ die wollen jetzt mit dem stva kommunizieren.. und nachfragen warum und wie ich das kleine bekommen könne..
Aktuell habe ich 280x200
Aber ich möchte gerne 180x200
Re: Freiwillige Zulassung E125s
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 17:06
von CarlosTT
ErenK81 hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 16:39
Ich habe nachgefragt und bei der Zulassungsstelle der Leiter meinte um ein 180cm (Leuchtkraftrad) Kennzeichen zu bekommen brauche ich vom tüv ein „Schreiben“ das es verkehrssicher ist. Dann kann er wohl auch ein 180cm Schild ausstellen..
Mal davon abgesehen, daß es mm und nicht cm sind (war jetzt etwas verwirrt, auf was sich die Länge bezieht), sind selbst 4 Zeichen + E kein Problem. Mein Kennzeichen ist 235mm breit mit kleineren Ziffern und sieht mit den Proportionen noch ganz gut aus.
Üblicherweise sind die Kennzeichen vom Fahrzeugtyp abhängig, und dann braucht es auch keine TÜV Bescheinigung. Ich hab allerdings mit den Zulassungsbehörden noch sinnlosere Diskussionen geführt - ist nur schon diverse Jährchen her.
Re: Freiwillige Zulassung E125s
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 18:45
von rainer*
Ihr müsst unterscheiden in das verkleinerte Kennzeichen (Höhe 130mm, kleinere Schrift), das an die Leichtkrafträder darf und die normalen Motorradkennzeichen. Man kann an Leichtkrafträdern auch das Motorradkennzeichen verwenden (Höhe 200mm, normalgroße Schrift). Das 130mm hohe verkleinerte Schild darf maximal 255mm breit sein. Es darf auch schmaler sein, einzige Forderung ist, dass Buchstaben, Zahlen und LK-Siegel + TÜV-Siegel drauf passt.
Bei einem Kleinkraftrad mit freiwilliger Zulassung zieht aber die Ausnahmeregelung nicht - es muss das normale Kennzeichen bekommen, mit 200mm Höhe. Bei dem ist dann auch eine mindestbreite festgelegt - mindestens 180mm und maximal 220mm. Da bei einem Leichtkraftrad mit Versicherungskennzeichen keine Kennzeichenbeleuchtung Vorschrift ist, gerne von den Zulassungsstellen verlangt, für eine ausreichende Kennzeichenbeleuchtung ein TÜV-Gutachten zu bringen.
Wer es genauer wissen will, Anlage 4 zur FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).
Re: Freiwillige Zulassung E125s
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 20:25
von ErenK81
rainer* hat geschrieben: Di 27. Mai 2025, 18:45
Bei einem Kleinkraftrad mit freiwilliger Zulassung zieht aber die Ausnahmeregelung nicht - es muss das normale Kennzeichen bekommen, mit 200mm Höhe. Bei dem ist dann auch eine mindestbreite festgelegt - mindestens 180mm und maximal 220mm. Da bei einem Leichtkraftrad mit Versicherungskennzeichen keine Kennzeichenbeleuchtung Vorschrift ist, gerne von den Zulassungsstellen verlangt, für eine ausreichende Kennzeichenbeleuchtung ein TÜV-Gutachten zu bringen.
Wer es genauer wissen will, Anlage 4 zur FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).
Okay also ist es bei mir so in der Form doch falsch oder nicht ?
Ich habe 280x200mm. Richtig wäre doch dann 180x200mm oder ?
Re: Freiwillige Zulassung E125s
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 21:42
von MEroller
Eine ganz grundsätzliche Frage: Wenn ein E-Roller E125s heißt, dann klingt das für mich wie ein L3e-A1 Teil, eine "125er" eben, was dann ein Leichtkraftroller ist und so oder Zugelassen werden muss mit Nummernschild und HU-Siegel. Nix freiwillige Zulassung!
Nur Kleinkraftroller der Klasse L1e (45km/h) kann man freiwillig zulassen, dann ohne HU-Siegel, und je nach Laune der Zulassungsstelle mit Nachweis einer ausreichenden Nummernschildbeleuchtung und teils abstrus großen Nummerschild-Formaten.
Re: Freiwillige Zulassung E125s
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 21:49
von ErenK81
Das wäre schön haha, aber aus den Papieren ist ja ersichtlich das es sich um ein 45er handelt
