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Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 06:52
von didithekid
TLandi hat geschrieben: Mo 7. Jul 2025, 21:28 Zur Zulassung muss der Kaufvertrag, oder Rechnung dabei sein die belegt, dass es das Eigentum ist. Bloß, der Papi steht ja nicht aufm Kaufvertrag.
Hallo,

für die Neuzulassung muss mit der (deutschen) Kaufrechnung als Beleg nachgewiesen werden, dass es kein (Eigen-) Import ist und dass die (deutsche) Mehrwertsteuer beim Kauf bereits entrichtet worden ist. Die Besitz-Urkunde (ebenfalls mitzubringen) ist zunächst einmal das (originale) COC-Zertifikat/Zulassungspapier, dass bei Neuzulassung "jungfräulich" vorgelegt und abgestempelt wird (je nach Bundesland verschieden, mag auch für 125er mal eine Teil2-Bescheinigung ausgehändigt werden, ansonsten wird beil Leichtraraftrad/-roller alles nur auf dem COC vermerkt, insbesondere der Tag der Erstzulassung).
Auf jeden Fall wird bei der Zulassung die Teil1-Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) ausgehändigt, in der ein Fahrzeughalter eingetragen wird.
Entweder weist sich die Person, die zur Zulassungsstelle geht, selbst als Fahrzeughalter aus, oder legt eine Vollmacht für eine Person vor, die hier als Halter eingetragen werden soll.

PS: Bei Kauf und Kaufrechnung aus dem Ausland, wird es komplizierter.

Viele Grüße
Didi

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 07:16
von ichbinsnur
Also ich habe bei keinem meiner Fahrzeuge jemals einen Kaufbeleg vorlegen müssen.

Die COC ist auch kein Eigentumsnachweis. (wie soll sie auch).

Da ich mir von der Zulassungsstelle eine BE habe drucken lassen, ist mein COC Papier nicht mal gestempelt worden.

Eine ZB Teil 2 bekommst du nicht je nach Bundesland, sondern bei Vollzulassung eines Fshrzeuges. Die ist aber bei Leichtkrads freiwillig.

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 07:23
von Falcon
hmmm...?

ich hab immer : brief, versicherungsschein und perso benötigt.
mehr nicht.
solange ich den brief habe, bin ich im besitz des fahrzeugs. habe ich auf jemand anderen eintragen lassen (zulassungsdienst), hab ich ne vollmacht gehabt.
ichbinsnur hat geschrieben: Di 8. Jul 2025, 07:16 Also ich habe bei keinem meiner Fahrzeuge jemals einen Kaufbeleg vorlegen müssen.
Die COC ist auch kein Eigentumsnachweis. (wie soll sie auch).
ich auch noch nie...der brief war immer der eigentumsnachweis.
zudem, wenn man nen versicherungskennzeichen beantragt, ruf ich versicherung an, gib paar daten durch und die seriennummer vom roller und bekomms ohne irgendwas beweisen zu müssen ;)
aber hier ist ja zulassung. andere baustelle ;)

auszug aus dem landratsamt

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 07:51
von ichbinsnur
ich auch noch nie...der brief war immer der eigentumsnachweis.
Nö...
Screenshot_20250708_075125_Firefox.jpg

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 07:54
von Falcon
ahja, stimmt :)
okay.
früher sagte man, wer den brief hat, ist eigentümer, deswegen nie aus der hand geben, oder ihn im wagen lassen. sonst kann es einer auf sich zulassen, abmelden usw.....
ja klar, man kann es ja auf sich selber oder jemand anderen zulassen. :)

vg

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 07:58
von ichbinsnur
Deshalb wollen die Leasinggesellschaften immer den Teil 2 haben. Das stehst als Halter nämlich du drin, nicht die Leasinggesellschaft.

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 08:01
von Falcon
stimmt, hinterlegst du immer bei der bank ;)

vg

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 11:03
von Peter51
Willst du Rabatte sammeln für ein späteres Auto geht das nur, wenn dein Leichtkraftroller auch auf dich zugelassen wird. Bei der Zulassung wird ein Vermerk der Zulassung auf der CoC vermerkt, ist dann der "Brief". Und du erhälst einen Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung Teil I.

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 12:23
von ichbinsnur
Bei der Zulassung wird ein Vermerk der Zulassung auf der CoC vermerkt, ist dann der "Brief". Und du erhälst einen Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung Teil I.
Den "Fahrzeugschein" bekommst du sowieso.
Prozente Sammeln kannst du mit ddm Leichtkrad nur bei freiwilliger Vollzulassung.

Re: Frage zur Zulassung

Verfasst: Di 8. Jul 2025, 14:31
von Peter51
Ich sammle mit meinem 2015 angemeldeten Leichtkraftroller fleißig Prozente. Nach 3 vollen Jahren war ich bei 30% zu zahlenden Rabatt und heute wohl bei SFR 9. Einen Brief - Zulassungsbescheiniung Teil II gab's keinen.