Re: Laden erlaubt mit E-Kennzeichen oder ohne?
Verfasst: Mo 8. Sep 2025, 10:29
Es gibt für Touris einen blauen Kleber, der dem Deutschen E-Kennzeichen entspricht.
#emobilisieren
https://www.elektroroller-forum.de/
Ich wurde von so einer Dame auch schon darauf hingewiesen, dass ich an so einem Ladeplatz eine Parkscheibe brauche.Pedator92 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 21:41 Ich wurde letztens von einer Parkplatzkontrolleurin angesprochen, das ich mit dem Motorrad auch ein Parkticket Brauch obwohl ich auf gar keiner Parkfläche stand. Sie war aber nett und hatte mir 1-2 Tipps gegeben, ohne Strafe.
Ich hatte vor Jahren noch eine Parkscheibe mit Loch zur Sicherung an Zweirädern ergattern können. Sie war kurz danach ausverkauft und wurde auch nicht wieder aufgelegt...STF2023 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 10:38Ich wurde von so einer Dame auch schon darauf hingewiesen, dass ich an so einem Ladeplatz eine Parkscheibe brauche.
Ja, spätestens 2050. Ab 2035 keine neuen Verbrenner mehr, ab 2050 fahren nur noch alte Reste von Verbrennern, denen man nicht mehr viel Beachtung schenken muss. Oder die kriegen ein V.
Ich hab beim BMV nachgefragt (aus drei Email-Antworten seitens des BMV durch Nachfragen):julianwki hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 18:33 Ich bin im Begriff mir eine Zero DSR zu kaufen und habe nach Kennzeichen geschaut. So wie ich das verstehe, sind folgende Kombis erlaubt:
(...)
Ohne E-Kennzeichen riskiert man doch so ein Knöllchen, oder?
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Privilegierung von Elektrofahrzeugen werden durch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geregelt und sind an das E-Kennzeichen gebunden. Das EmoG ermöglicht es Kommunen, Anreize für Elektromobilität vor Ort zu schaffen. Elektrofahrzeugen können besondere Privilegien eingeräumt werden, z.B. eigene, gebührenfreie Parkplätze. Das EmoG gibt den Kommunen Rechtssicherheit bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. Jede Stadt oder Gemeinde entscheidet allerdings selbst, inwieweit sie die Privilegien gewähren möchte. Auch das E-Kennzeichen selbst ist freiwillig, Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen entscheiden entsprechend selbst, ob sie das E-Kennzeichen beantragen und somit die Privilegien des EmoG wahrnehmen möchten. Das E-Kennzeichen kann bei Neuzulassung oder Ummeldung beantragt werden. Auch eine nachträgliche Beantragung ist möglich, unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen des EmoG erfüllt werden.
Durch das E-Kennzeichen kann das Personal der Ordnungsämter das Fahrzeug auf einen Blick anhand der Kennzeichnung eindeutig als Elektrofahrzeug identifizieren.
Bezüglich einer möglichen Förderung von Elektrofahrzeugen mittels Kaufprämie / Umweltbonus bitten wir Sie, sich an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu wenden (buergerdialog@bmwe.bund.de).
(...) für Ihre Nachfrage danken wir Ihnen. Die Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge gelten nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen.
(...) Die Anzahl elektrisch unterstützter Fahrräder steigt stetig. Der Erfolg der Pedelecs u.ä. liegt auch daran, dass diese an haushaltsüblichen Schuko-Steckdosen geladen werden können. Der herausnehmbare Akku ermöglicht die Aufladung auch ohne eigenen Standplatz mit Lademöglichkeit. Der Masterplan Ladeinfrastruktur zielt daher nicht auf diese Anwendungen.
Das Bundesministerium für Verkehr fördert jedoch umfassend auch den Radverkehr. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme ist auch die Unterstützung für Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder möglich (z.B. Förderprogramm "Stadt und Land").
Mit freundlichen Grüßen
(...)
Bürgerservice und Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr
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E-Mail: buergerinfo@bmv.bund.de
Internet: www.bmv.de