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Re: Freiwillige Zulassung

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 09:14
von anpan
Und um die Frage zu beantworten und nicht rumzunölen:
el bosso hat geschrieben: Di 8. Aug 2017, 00:20 ...und darf man damit jetzt offiziell 50 fahren?
Nein.

Re: Freiwillige Zulassung

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 09:20
von achim
Nach dem Sinn dieser ganzen aufwändigen und teuren Aktion frage ich mich aber trotzdem.
Gut, für den dem es wegen der SF -Klasse was bringt, ok. Aber wegen der paar lumpigen Euro die die Versicherung weniger kostet würde ich diesen Aufwand nicht betrieben. Und das große, viel besser lesbare Nummernschild ist auch ein erheblicher Nachteil wenn man mal Fahrradwege benutzt oder vorsichtig durch die Fußgängerzone fährt.

Gruß,
Achim

Re: Freiwillige Zulassung

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 09:44
von anpan
SF-Klasse war für mich ein Hauptgrund, weil ich kein Auto habe. Daneben spart mich das jedes Jahr Rennerei wegen dem Versicherungskennzeichen und 70€, die die Versicherung weniger kostet (habe Teilkasko wegen möglichem Diebstahl). Daneben werden auch andere Versicherungsverträge, die ich bei meinem Versicherer habe, ein paar Euro günstiger (richtet sich nach Anzahl der Verträge).

Da ich mich an die Verkehrsregeln halte, habe ich auch kein Problem mit dem besser lesbaren Schild ;)
Teuer war die Aktion für mich übrigens eher nicht. Schild+Gebühren für knapp 50€ + einmaligem Zeitaufwand.

Re: Freiwillige Zulassung

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 10:37
von gervais
Nach dem Sinn dieser ganzen aufwändigen und teuren Aktion frage ich mich aber trotzdem.
Die SF Klasse, das E für freies Parken in unserer Innenstadt, wo Rollerparkplätze stets von Pendlern belegt sind und stressfreie Benutzung der PKW Stellplätze an der Ladesäule, waren Grund genug für meinen Nachwuchs freiwillig zuzulassen. Als Fahranfänger auf Probezeit meiden die Fahrradwege, genauso wie Fußgängerzonen. So liberale Ordnungshüter,Radfahrer und Passanten wünschte ich mir aber schon. Das machst Du bei uns in der Stadt keine zweimal, ohne gebührenpflichtig oder schmerzhaft aufgehalten zu werden.

Re: Freiwillige Zulassung

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 19:56
von Evolution
Das E impliziert freies Parken nur in den Gemeinden, die es ausdrücklich in ihre Satzung aufgenommen haben. Das sind noch recht wenige. Leider!

Re: Freiwillige Zulassung

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 20:53
von gervais
Ich habe ja auch nicht geschrieben in Deiner Innenstadt. Gibt es denn eine Liste ? Aus meiner Sicht laufen diese befristeten Programme auch nur bis zu dem Zeitpunkt,wo es sehr viele EVs und Einfahrverbote für non EV gibt.. :roll:

Re: Freiwillige Zulassung

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 22:28
von achim
Das ist schon erstaunlich hier. Kein Mensch regt sich auf wenn du mit einem E Roller freundlich lächelnd mit Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone rollst.
Ganz im Gegenteil, man erntet eher erstaunte, wohlwollende Blicke. Erlaubt ist es natürlich nicht.

Freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern

Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 08:30
von Fasemann
Hier Mal ein Thema aus den Tiefen des www.
https://www.mydealz.de/deals/freiwillig ... rn-1164407


Freiwillige Zulassung? Kleinkraftrad? WTF?

Jedes Moped, welches mit bis zu 50ccm Hubraum unterwegs ist und maximal 45 km/h fährt (ältere 50 km/h oder aus DDR-Zeiten 60 km/h), ist in Deutschland rechtlich als Kleinkraftrad eingestuft. Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei und mit einem Versicherungskennzeichen zu versehen. Das sind die hässlichen Schildchen, welche die Versicherungen zu teils abenteuerlichen Preisen und einer willkürlichen Kombination jedes Jahr aufs Neue ausgeben. Die Laufzeit ist immer bis zum letzten Tag im Februar beschränkt.

Jedes andere Fahrzeug (Motorrad, PKW, Anhänger, Bus…) ist amtlich zugelassen und hat mindestens ein amtliches Kennzeichen mit Zulassungsplakette und HU-Plakette (außer der letzte Polizist hat stillgelegt). Mit der freiwilligen Zulassung kommt ihr in den Genuss folgender Vorteile:

Saisonkennzeichen möglich
Wunschkombination möglich
H-Kennzeichen möglich (aus finanzieller Sicht hier jedoch absolut sinnlos)
Kein Wechsel der Kennzeichen im Februar / März notwendig
Sammeln von Schadensfreiheitspunkten für spätere Anmeldung von Motorrad oder PKW (vorher mit Versicherung klären)
Wirkung auf bestimmte Verkehrsteilnehmer verändert sich (bei einigen Autofahrern steigt ja schon der Puls wenn ein Mopedkennzeichen gesichtet wird)
Mit dem Fahrzeugschein muss nur noch 1 Papierstück mitgeführt werden (sonst Betriebserlaubnis und Versicherungsnachweis fürs Kennzeichen)
Vollkaskoversicherung möglich (gibt es beim Versicherungskennzeichen nicht)


Nun stellt sich die Frage, ob man dann mit Motorrädern gleichgestellt ist. Dies wird hier definitiv mit NEIN beantwortet! Das Fahrzeug bleibt trotz freiwilliger Zulassung ein Kleinkraftrad, welches keine KFZ-Steuer kostet und keine HU- und AU benötigt! Daher ist auf dem Kennzeichen auch keine Plakette für die HU angebracht, sondern nur das Siegel für die Zulassung (Landeswappen).

Die Rechtlichen Grundlagen:

Nach § 3 Abs. 3 FZV können von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge auf Antrag freiwillig zugelassen werden. Entsprechend § 29 StVZO ist die turnusmäßige Hauptuntersuchung nicht durchzuführen, da es sich weiterhin um ein Kleinkraftrad handelt. Schon allein mit diesen zwei Paragraphen seid ihr schon bestens für eine Zulassung gerüstet.

Wichtig: Allein mit der Betriebserlaubnis und den zwei Paragraphen könnt ihr nicht direkt zur Zulassungsstelle losstürmen! Als erstes benötigt ihr für das Fahrzeug die HSN/TSN (Schlüsselnummern). Diese sind entweder bereits im Gutachten eines Sachverständigen vermerkt oder müssen über ein Gutachten ermittelt werden. Dieses Gutachten ist zur Erlangung der Betriebserlaubnis bestimmt und ist nach § 21 StVZO und § 4 Abs. 5 FZV geregelt. Fahrer von DDR-Mopeds können sich alternativ über das Kraftfahrtbundesamt neue Papiere ausstellen lassen, darauf sind alle Angaben bereits enthalten. Diese Variante ist günstiger als das Gutachten (ca. 25,00 EUR). Fahrer neuerer Mopeds sollten die Papiere prüfen und ggfs. mit der persönlichen Zulassungsstelle reden, ob die Angaben auf der bisherigen Betriebserlaubnis ausreichend sind oder ob ein Gutachten durch einen Sachverständigen durchgeführt werden muss. Teilweise handeln die Zulassungsstellen auch unterschiedlich, daher ist eine Klärung vorab sinnvoll, ob ein entsprechendes Feststellungsgutachten notwendig ist. Final zur Zulassung benötigt ihr noch eine elektronische Versicherungsbestätigung.

Aus Erfahrung weiß ich sehr gut, dass kaum eine Versicherung eine eVB für Kleinkrafträder ausgibt, da es dafür ja die Mopedkennzeichen gibt. Alle Verträge habe ich bei der WGV abgeschlossen, aber hier musste ich leider ausweichen... Die HUK-COBURG jedoch hat einen solchen Tarif zur Verfügung und bietet faire Preise.

Nun steht der Zulassung nichts mehr im Wege – mein Tipp:

Schriftlich einen Antrag auf freiwillige Zulassung mit genannten Paragraphen formulieren und bei Bedarf vorlegen, nicht abwimmeln lassen. Viele Zulassungsbehörden tun erstmal so, wie als gäbe es die freiwillige Zulassung nicht, daher den schriftlichen Antrag prüfen lassen.

Die Kosten – zugegebenermaßen – rechnen sich eher langfristig. Die günstigsten Versicherungskennzeichen kosten im Jahr unter 50,00 EUR, dafür aber konstant auch in Zukunft. Die Zulassung kostet zwar erstmal Verwaltungskosten, das Kennzeichen muss geprägt werden und eventuell muss noch ein Gutachten erstellt werden. Aber aus den oben genannten Vorteilen ergibt sich (langfristig!) ein Spareffekt. Bei mir hat sich das zum 3. Jahr der Zulassung amortisiert. Wer eine Saisonzulassung will oder eine Vollkaskoversicherung benötigt, ist hier definitiv gut beraten.

Genauso kann der erfahrene Schadensfreiheitsbonus auf andere Fahrezeuge später übertragen werden – und das kann richtig viel Geld ausmachen!

PS: Dieses Verfahren sollte im Bezug auf die Gesetze auch für Mofas und Mobilitätshilfen (Segway) funktionieren. Dazu habe ich derzeit aber keine praktischen Erfahrungen.
https://m.youtube.com/watch?v=jIGedWy8mG0

Re: Freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern

Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 08:41
von Peter51
Nun einmal ehrlich, du hast es nicht erfunden/ins Forum gebracht - fährst auch noch keine 3 Jahre mit einem LKR oder KR Kennzeichen durch die Gegend. Und fährst du mit 45km/h auf einer 70km/h begrenzten Landstraße vor einem 40t Sattelzug, denkt der Fahrer, warum fährt der Idiot vor mir nicht schneller......

Re: Freiwillige Zulassung

Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 09:32
von MEroller
Habe die zwei Themen jetzt zusammengeführt, um eine geballte Informationsstelle zum Thema freiwillige Zulassung zu erhalten :D
Und um Pionier Alfreds fehlende Beiträge wieder etwas aufzufüllen :cry: