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Re: 1. Inspektion...

Verfasst: Sa 2. Sep 2017, 19:02
von Banditho
Die Erkenntnis , dass der Akku zur Zeit einen Großteil des Preises ausmacht, ist wohl nicht neu. Das weiß man, wenn man ssich vor dem Kauf ausreichend informiert.

Re: 1. Inspektion...

Verfasst: Sa 2. Sep 2017, 19:28
von Eule
gervais hat geschrieben: Sa 2. Sep 2017, 10:106 Monate bis zum Eintritt der Beweislastumkehr. Danach wird es spannend
Besonders spannend könnte es werden, wenn im Frühling 2018 so mancher tiefentladen gelagerte Akku vergeblich ans Ladenetz kommt und man dann im Zweifel beweisen muss, dass man nix flasch gemacht hat, denn die 6 Monate sind dann so oder so abgelaufen.

Re: 1. Inspektion...

Verfasst: Sa 2. Sep 2017, 19:36
von Natalie24
Genauso wie vorher meinen Benziner Honda Bali 19 Jahre lang möchte ich das ganze Jahr den NIU fahren. Man weiß vorher nie wie kalt der Winter wirklich wird. Dann sind natürlich die Strecken kürzer und nur mal schnell zum Einkaufen, dann Akku gleich wieder abstöpseln und in die warme Wohnung. So zumindest der Plan...

Re: 1. Inspektion...

Verfasst: So 3. Sep 2017, 01:49
von kabee
Das ist ein guter Plan. Wenn du lange vom Akku was haben willst: Im Service Manual steht die Empfehlung, dass man den Akku erst 30 Minuten nach der Fahrt beginnen soll zu laden, wenn er sich entsprechend abgekühlt hat. Mit dem Befolgen solcher Kleinigkeiten kann man meist eine ganze Menge dafür tun, dass die Kapazität des Akkus über viele Zyklen stabil bleibt und man dann ein Vielfaches der angegebenen 600 Vollzyklen erreicht.

Re: 1. Inspektion...

Verfasst: Di 17. Okt 2017, 21:52
von Nibbler
Ist die erste Inspektion tatsächlich schon nach 4 Wochen? Ich hab was von 6 Monaten im Gedächtnis, finde aber grad die Anleitung nicht :roll:

Re: 1. Inspektion...

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 10:46
von e-Bay-Nutzer
Natürlich nach 500kM oder einem Monat.
Und dann alle 3000kM oder 6Monate.
Es müssen alle Anzugsmomente der sicherheitsrelevanten Schraubverbindungen geprüft werden, Bremsen, Luftdruck der Reifen und Festigkeit der Karosserieteile.

Wer das selbst kann bitte schön, ich aber erst nach dem Ende der Garantie.

Re: 1. Inspektion...

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 11:17
von chrispiac
Nibbler hat geschrieben: Di 17. Okt 2017, 21:52 Ist die erste Inspektion tatsächlich schon nach 4 Wochen? Ich hab was von 6 Monaten im Gedächtnis, finde aber grad die Anleitung nicht :roll:
Erstinspektion soll nach 1 Monat oder 500 km erfolgen. Danach alle 6 Monate oder 3000 km, jeweils je nachdem was zuerst eintrifft. Da beim Elektroroller nicht viel kaputt gehen kann, dürfte sich die Inspektionskosten in Grenzen halten.
e-Bay-Nutzer hat geschrieben: Mi 18. Okt 2017, 10:46 Wer das selbst kann bitte schön, ich aber erst nach dem Ende der Garantie.
Das sehe ich genauso.

Re: 1. Inspektion...

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 12:26
von unfused
Das sind doch alles Sicht- und Funktionskontrollen. Das mach ich mir selber:

1. Sichtprüfung (Kabel, Bowdenzüge, Reifen, Stoßdämpfer, Chassis)
2. Kontrolle Gasgriff Spielraum/ ggf. Gasgriff einstellen
3. Kontrolle Lenkkopflager/ ggf. Lenkkopflager einstellen (darf keine Rastpunkte haben)
4. Kontrolle der Spiegel/ ggf. Spiegel festziehen
5. Funktionstest Lenkerschloss
6. Funktionstest Hupe
7. Funktionstest Licht/ Blinker/ Bremslicht
8. Funktionstest Display
9. Funktionstest Stoßdämpfer
10. Überprüfung der Radlager – Reifen laufen frei
11. Kontrolle Reifendruck vorne/ hinten – ggf. Reifendruck einstellen
12. Reifenventile prüfen/ ggf. wechseln
13. Funktion Seitenständer und Sicherheitsschalter
14. Bremsen überprüfen auf Funktion und Verschleiß/ ggf. nachstellen oder erneuern
15. Bewegliche Teile (wie z.B. Ständer, Bremsgriffe) schmieren
16. Bremsflüssigkeit prüfen/ ggf. wechseln
17. Schrauben nachziehen
18. Probefahrt

Alles schön dokumentieren, dann passt das.

Re: 1. Inspektion...

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 12:34
von e-Bay-Nutzer
Fehlt der Befähigungsnachweis: Schulungen durch KSR, und der Stempel wird unter der Sitzbank mitgeliefert..... :lol:

Re: 1. Inspektion...

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 12:46
von chrispiac
@unfused: Ich bezweifel ja nicht, das man die Wartungsarbeiten nicht selber durchführen könnte, ich vermute aber, das zur Erhaltung der Garantie ein Fachmann, wahrscheinlich sogar eine qualifizierte NIU Werkstatt, diese Arbeiten durchführen muß. Gerade bei Fragen wie „Bremsen“ wäre mir - auch außerhalb der Garantie - im Zweifelsfall eine zweite qualifizierte Meinung wichtig (auch wenn ich dann weniger häufig als im Wartungsbuch angegeben diese Arbeiten durch eine Werkstatt durchführen lassen würde).