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Re: Kosten für Ladevorgang
Verfasst: Mi 20. Jun 2018, 22:15
von NIU2017
Die letzten 10% kann man ja eh wegen dem Schleichgang vergessen, also würde ich 45 KM mit 1,65 kWh anstzen. Mehr kann es bei einem Ladevorgang beim Arbeitgeber ja eigentlich auch niemals werden.
Re: Kosten für Ladevorgang
Verfasst: Do 21. Jun 2018, 05:19
von vsm
Nibbler hat geschrieben: Mi 20. Jun 2018, 12:14
Laut inet kostet eine KWh in Deutschland durchschnittlich 29,16 Cent. Bei 1,86kwh würde das 0,54€ machen. Danke für die Infos!
Beim Durchschnittspreis ist immer auch die Grundgebühr anteilig verrechnet und Dein Arbeitgeber zahlt außerdem Nettopreise. Ein kompletter Ladevorgang kostet ihn also, selbst mit feinstem Ökostrom, weniger als 45 ct.

Re: Kosten für Ladevorgang
Verfasst: Do 21. Jun 2018, 19:57
von Solaris
Als Daumenwert 1€ Strom auf 100 km
Re: Kosten für Ladevorgang
Verfasst: Do 21. Jun 2018, 20:33
von chrispiac
Nibbler hat geschrieben: Mi 20. Jun 2018, 13:57
Mir ging es um was anderes. Ich will meinen Arbeitgeber fragen ob er was dagegen hat wenn ich gelegentlich den Roller im Geschäft auflade. Und um Diskussionen über kosten direkt vorzubeugen rechne ich ihm das direkt vor.
Vielleicht würde ich da einen anderen Weg vorschlagen: So ca. ist ja jetzt berechnet, was Deinem Arbeitgeber eine Ladung kostet, wenn Du im Laden auflädst. In der Regel geht es ja darum, das Du keinen Vorteil gegenüber Deinen Kollegen hast, schließlich können die ja nicht während der Arbeitszeit auf der Arbeitsstelle ihre Fahrzeuge tanken (oder arbeitest Du zufälllig in einem Mineralölgeschäft?). Daher braucht er einen rechnerischen Betrag, aus dem er einen Ausgleich für Deine Kollegen berechnen kann. Angesichts der Höhe von um 50ct je Ladevorgang dürfte das Verhältnis von Erfassung zur Verbuchung dieser Beträge in keinem vernünftigen Verhältnis zu stehen (wenn es nicht gerade ein 1€ Laden ist und es einfach die Masse macht).
Normalerweise sind Arbeiteber da pragmatischeren Lösungen gegenüber aufgeschlossen (sofern das Laden nicht arbeitstäglich stattfindet). Ein Löungsansatz könnte z. B. sein, das Du einen Betrag von 50ct je Ladung freiwillig mehr in eine möglicherweise vorhandene Kaffekasse zahlst oder - bedingt durch die Flexibilität des NIUs, das Umweltimage des Ladens aufwertest, indem Du damit einfache Botengänge/Besorgungen durchführst. Das dürfte „den Laden“ mehr bringen, als jetzt fünf Stellen hinter dem Komma auszurechnen was ein Ladevorgang beim Stromanbieter kostet und jeden Ladevorgang zu verbuchen (weil die dafür nötige Arbeitszeit den Betrag des Ladevorgangs deutlich übersteigen dürfte). Meistens geht es nur darum Gerechtigkeit gegenüber den Mitarbeitern herzustellen und mit solchen Methoden läßt sich das einfacher bewältigen (wenn das Betriebsklima stimmt), auch wenn es Formal nicht stimmig ist. Schliesslich kommt Dir eine besser gefüllte Kaffeekasse auch wieder zu Gute und nicht nur dem Arbeitgeber, der ja den Strom bezahlt. Es dürfte aber vieles Vereinfachen.
Re: Kosten für Ladevorgang
Verfasst: Do 21. Jun 2018, 20:44
von Fotomanni
chrispiac hat geschrieben: Do 21. Jun 2018, 20:33Schliesslich kommt Dir eine besser gefüllte Kaffeekasse auch wieder zu Gute und nicht nur dem Arbeitgeber, der ja den Strom bezahlt.
Wenn durch die besser gefüllte Kaffeekasse mehr Kaffee gekocht wird dann wird ein Vielfaches an Strom verbraucht als das Laden kostet

Re: Kosten für Ladevorgang
Verfasst: Do 21. Jun 2018, 20:55
von Alf
Oh Mann.
Was wird hier geschrieben.
Früher war das Laden an der Arbeitsstätte Steuerrelevant.
Deswegen durfte man dort nicht laden.
Heute nicht mehr, weil die Steuerpflicht abgeschafft wurde.
Warum jetzt sich hier ein Vielfarbengewitter ausbreitet entschließt mir nicht.
Genießt doch ganz einfach Euren kleinen Gewinn gegenüber der restlichen Belegschaft.
Aber bitte, was hier vielfach geschrieben wird............ es tut einfach intelektuel weh.
Re: Kosten für Ladevorgang
Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 07:57
von vsm
Mir tut es weh, wenn jemand gleich zwei Fehler in das Wort "intellektuell" einbaut... Aber das war wahrscheinlich beabsichtigt...
Die von Alf erwähnte Steuerfreiheit, beim geldwerten Vorteil durch Laden eines Elektrofahrzeugs, gilt in diesem Falle
nicht, weil sie ausschließlich auf die Nutzung
ortsfester und
betrieblicher Ladevorrichtungen anwendbar ist.
Bei den winzigen Beträgen, über die wir hier reden, kräht aber in der Praxis kein Finanzamt nach einer Besteuerung. Es soll allerdings Arbeitgeber geben, die (zur eigenen Absicherung) eine monatliche "Energiepauschale" auf die Lohnabrechnung setzen. Dann kann man auch beruhigt und völlig legal sein Smartphone am Arbeitsplatz aufladen...
Ebenfalls eher theoretisch: Nach BetrSichV und DGUV müsste der Arbeitgeber jedes elektronische Gerät vor Inbetriebnahme und dann regelmäßig durch eine "befähigte Person" überprüfen lassen.
Re: Kosten für Ladevorgang
Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 08:17
von Alf
Der
geldwerte Vorteil ist mitte 2016 weggefallen, und da meine Firma sowieso über ein großes Solardach mit den ortsfesten Ladestellen für PKW, E-Roller, Pedelecs und Segways verfügt, durfte ab dem Stichtag jeder kostenlos sein Ladegerät dort anschließen und den Solarstrom nutzen.
Vorher war es strikt untersagt private Gegenstände zu laden, eigentlich auch Handys, aber so Korinthenkackerisch war man dann jedoch nicht.
Was sich auf der steuerlichen Seite tut, weiß ich nicht, und ist mir auch egal, ich bin Elektriker und kein Buchhalter.
Auch habe ich keine Kenntnisse ob sich rechtlich seitdem etwas geändert hat, ich bin ja seit 7.11.2016 raus, also alles was ich darüber weiß stammt aus der Zeit vor dem 07.11.2016.
Mir tut es weh, wenn jemand gleich zwei Fehler in das Wort "intellektuell" einbaut... Aber das war wahrscheinlich beabsichtigt...
Ebenfalls eher theoretisch: Nach BetrSichV und DGUV müsste der Arbeitgeber jedes elektronische Gerät vor Inbetriebnahme und dann regelmäßig durch eine "befähigte Person" überprüfen lassen.
Auch dies wird bei uns jedes halbe Jahr durchgeführt, egal ob es sich um ein Händyladegerät, PC, Drucker oder um den Motor einer Bandsäge handelt.
Private Kaffeemaschinen sind bei uns verboten, weil über die hälfte der Geräte, sogar neue, bei der Prüfung durchfallen.
Deshalb sind Profimaschinen für jede Etage, in jedem Gebäude angeschafft worden, und man kann seinen Kaffe gegen einen kleinen Obulus genießen.
Re: Kosten für Ladevorgang
Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 08:59
von Gunni
chrispiac hat geschrieben: Do 21. Jun 2018, 20:33
... als jetzt fünf Stellen hinter dem Komma auszurechnen ...
Eure Ideen sind aber auch alle auf mindestens fünf Stellen hinterm Komma berechnet. Ohne alle Ausgangs-Werte zu kennen

Re: Kosten für Ladevorgang
Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 09:34
von vsm
Alf hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 08:17
Der
geldwerte Vorteil ist mitte 2016 weggefallen [...]
Spielt zwar nur eine sehr untergeordnete Rolle, aber das entsprechende Gesetzt wurde am 7.November 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 verabschiedet. Und, ich wiederhole mich gerne, gilt
nicht für mobile Ladegeräte und schon gar nicht solche, die dem Arbeitnehmer gehören und ist somit in diesem Thread völlig irrelevant.
Hier aber trotzdem die Informationen des BMF an die obersten Finanzbehörden der Länder, inkl. aller relevanten Verweise auf BGBl, BStBl und EStG. Falls sich jemand (abseits dieses Themas) dafür interessiert...
Gunni hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 08:59
[...]Eure Ideen sind aber auch alle auf mindestens fünf Stellen hinterm Komma berechnet. Ohne alle Ausgangs-Werte zu kennen
Dann erleuchte uns doch bitte, welche "Ausgangs-Werte" wir bei der komplizierten Berechnung der maximalen Energiekosten pro Ladevorgang übersehen haben.
