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Re: Garantiebedingung: Radlager alle 7000km wechseln lassen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 23:45
von MEroller
Die Radlager dürften sich vor allem auf den Radnabenmotor hinten beziehen. Wenn die zu liederlich dimensioniert sind wird es kritisch, allerdings ob schon nach 7000km finde ich eher sehr zweifelhaft. Ein erfahrener Zweiradspezialist, der auch Niu Händler ist könnte da sicher fachkundige Antwort dazu geben.

Re: Garantiebedingung: Radlager alle 7000km wechseln lassen

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 00:27
von achim
Ich würde niemals ein Radlager ohne zwingenden Grund tauschen. Mit jedem Wechsel wird der Lagersitz, zumindest beim Ausbauen, etwas ruiniert.
Ein gepresstes Lager lässt sich nicht beliebig oft wechseln. Der Lagersitz ist schneller kaputt als man denkt.

Gruß,
Achim

Re: Garantiebedingung: Radlager alle 7000km wechseln lassen

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 18:43
von derwok
Alf hat geschrieben: Di 26. Jun 2018, 10:32 Nach 7000kM ist bei den Meisten die Garantie sowieso durch.
Wenn nur ein Kilometerwert dastünde, wäre ich bei Dir.
In der Spalte steht aber "7000 km oder 18 Monate".
Und die Anleitung legt fest:
  • "Als Zeitpunkt zur Durchführung der Wartungsarbeiten ist jener Grenzwert einzuhalten, welcher zuerst erreicht wird. Das heißt gefahrene Kilometer oder Betriebsdauer ab der Erst-Inbetriebnahme." (S. 48)
  • "Wartungsarbeiten sind nur bei einer von uns autorisierten Fachwerkstätte durchzuführen." (S. 45)
Das heißt für mich: wenn ich nach 18 Monaten (bei Kilometerstand kleiner 7000 km) mich dagegen entscheide, die beiden Radlager von einer autorisierten Fachwerkstätte austauschen zu lassen, dann verliere ich automatisch die letzten 6 Monate der 2-jährigen Garantie.

Daher nochmal meine Frage in die Runde: Hat jemand eine Hausnummer, was der Tausch beider Radlager ca. kosten könnte? Reden wir hier von 100€, 250€ oder 500€? Ich hab da grad gar kein Gefühl... - aber mit der groben Zahl kann ich dann überlegen, was mir die letzten 6 Monate Garantie (25% von 24 Monaten) wert sind...

Re: Garantiebedingung: Radlager alle 18 (12) Monate / 7000km wechseln lassen

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 20:56
von 4KW
:o nooo
Also wenn die erst Inspektion 85€ kostet
und da ist kein wechseln oder ähnliches angesagt.
Möchte ich nicht wissen was das kostet, denk wäre der Restgaratie nicht wert. Vielleicht sogar mit Absicht so verkürzt.
Was ich mir nicht vorstellen kann, ist das die Lager nach 3-4 Jahren Ausfallerscheinung zeigen. Ich denke da würde BOSCH selbst reingrätschen und weitere Produktion mit Bosch Logo verbieten.

Re: Garantiebedingung: Radlager alle 18 (12) Monate / 7000km wechseln lassen

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 21:12
von Alf
So isses......

Re: Garantiebedingung: Radlager alle 18 (12) Monate / 7000km wechseln lassen

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 21:31
von achim
Radlager tauschen ist zeitaufwändig.
Das Lager nuss über den Innenring ausgeschlagen werden und wird dabei zerstört, der Sitz etwas durch Abrieb geweitet.
Hab solche Fehler vor 30 Jahren begangen. Nach 3x tauschen ist der Sitz hinüber,.
Egal was Niu da fordert - das ist Schwachsinn.
Die lumpige Restgarantie ist das niemals wert.

Gruß,
Achim

Re: Garantiebedingung: Radlager alle 7000km wechseln lassen

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 00:33
von apfelsine1209
derwok hat geschrieben: Mi 27. Jun 2018, 18:43 ...18 Monaten ... letzten 4 Monate ... 2-jährigen Garantie.[/b]

...die letzten 4 Monate Garantie...
Da Du's zweimal schreibst (und beim zweiten mal auch noch in prozentuale relation setzt), kann's ja eigentlich kein tippfehler sein. Deshalb die frage: wie kommst Du auf vier (statt der sechs, auf die ich käme) monate ? Steh' ich irgendwie irgendwo auf der leitung ?

Re: Garantiebedingung: Radlager alle 7000km wechseln lassen

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 08:05
von derwok
apfelsine1209 hat geschrieben: Do 28. Jun 2018, 00:33
derwok hat geschrieben: Mi 27. Jun 2018, 18:43 ...18 Monaten ... letzten 4 Monate ... 2-jährigen Garantie.[/b]

...die letzten 4 Monate Garantie...
Da Du's zweimal schreibst (und beim zweiten mal auch noch in prozentuale relation setzt), kann's ja eigentlich kein tippfehler sein. Deshalb die frage: wie kommst Du auf vier (statt der sechs, auf die ich käme) monate ? Steh' ich irgendwie irgendwo auf der leitung ?
Oh, Mann! Sorry!
Mein Fehler - habs korrigiert...
Müssen natürlich "6 Monate Garantieverlust = 25%" sein.
Danke :-)

Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 16:21
von Wolfes
Ich habe eine Antwort:

"Sehr geehrter Herr Wolfes,

es ist zum empfehlen die Radlager bei 7000 km und bei 13000 km zu wechseln oder nach 18 und 30 Monaten.
Um den Rollwiederstand und die Reichweite des Rollers nicht zu Beeinflussen.

Auf die Frage warum es im 2017er Modell nicht so war.
Wir haben in diesem Jahr viele Erfahrungswerte gesammelt und wollen diese mit den Kunden teilen um ein langfristiges fahren zu Gewährleisten.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen"

Re: Garantiebedingung: Alle Radlager nach 18 Monaten oder 7000km wechseln lassen?

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 16:43
von Wolfes
Ich würde gerne das hier als Nachfrage zurücksenden. Da ich mich null mit der Technik auskenne, nur ganz kurz: Kann ich das so schreiben? (Habe ich mir aus den vorherigen Beiträgen zusammengebastelt) ;)

Daumen hoch oder runter?
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich hätte vor diesem Hintergrund jedoch noch eine kurze Nachfrage: Verstehe ich das richtig, dass es sich bei dem Austausch also um eine Maßnahme handelt, die nur auf die Reichweite abzielt und selbst nicht sicherheitsrelevant ist? Das heißt, wenn ich bei 7000 km noch keine Abnahme der Reichweite erkennen kann, dass ich die Erneuerung auch erst an einem späteren Zeitpunkt vornehmen lassen kann?

Die Frage hat folgenden Hintergrund: Ich weiß nicht wie es beim NIU ist, jedoch ist ja bei einem konventionellen Roller so, dass mit jedem Wechsel der Lagersitz durch Abrieb etwas geweitet wird, da das Lager über den Innenring ausgeschlagen und dabei zerstört wird. Ein gepresstes Lager lässt sich daher ja nicht beliebig oft wechseln, da irgendwann der Lagersitz soweit in Mitleidenschaft gezogen wird, dass er unbrauchbar wird.

Daher die Frage, ob der Wechsel als Empfehlung bei einer Abnahme der Reichweite zu verstehen ist oder als zwingende Maßnahme bei den besagten Kilometern respektive Zeitpunkten.

Mit freundlichen Grüßen