RaekOne hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 00:49
Was für ein Glück das sie beim Versicherungs Kennzeichen die Papiere nicht sehen wollen.
DAS ist der Hauptfehler, Denn weder Versicherer noch der Besitzer benötigt die CoC, nur die Polizei will bei einer Kontrolle, Rahmennummer und CoC miteinander abgleichen und fragt dafür bei einer Kontrolle die Daten zusätzlich über den Zentralcomputer ab.
Bei Kontrollen musste ich manchmal 15min warten, bis mein unu als "nicht gestohlen" identifiziert wurde.
Dabei habe ich nur KOPIEN vorgelegt
Sicherheitsmerkmale bei der CoC vom unu=Fehlanzeige
Mein Vk(privat)konnte mir eine CoC gar nicht mitgeben, weil er von der Existenz nichts wusste, die Versicherung die nicht sehen wollte UND die Empfehlung von unu kam, dass der ursprüngliche Erstbesitzer, nur Schlüsselnummer und Rahmennummer bei der Versicherung nennen musste. Beides Angaben die ebenfalls in der Kaufvertragsmail standen.
Bei meinem Fund-unu, der auf der Straße entsorgt wurde, bekam ich eine neue CoC von unu, als die ursprüngliche Besitzerin keinen Anspruch auf den Unfall-unu mehr stellte.
Bei unu werden die Besitzverhältnisse abgeglichen, dh. bei Werkstattaufenthalt oder Ersatzteilbestellungen wird festgehalten, welche Teile für welchen unu und wer der Besteller ist und wer der Besitzer.
Mein unu wurde bei unu als Totalschaden registriert, weil die Versicherung den Schaden per Vollkasko erstattete
eine CoC ist völlig ungeeignet, festzustellen, ob jemand der rechtmässige Eigentümer eines Fahrzeugs ist
per Coc lässt sich nur festellen
- Fahrzeug ist nicht gestohlen
- Fahrzeug ist versichert
- Versicherungsschein ist für das Fahrzeug
- Fahrzeug ist 25 oder 45 km/h-Version
Theoretisch könnte dann noch kontrolliert werden, ob die Rahmennummer des Fahrzeugs mit der Nummer auf der CoC übereinstimmt. Ist mir aber in 30 Jahren mit Zweirädern mit Versicherungskennzeichen
nicht einmal passiert
kurz: der Hersteller/Importeur/Händler ist für diese
unsinnige Regelung
nicht verantwortlich