Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: So 21. Okt 2018, 15:57
Das tut mir Leid.
Echt seltsam, da lassen Gesetze in Deutschland (von den Zulassungsbehörden eher ungewollt) die Zulassung von L1e-Rollern zu und bei rein elektrischen Fahrzeugen wird dann die „E“-Kennzeichnung ausgenommen. Das ist eine Logik, wo der betroffene Bürger wieder mit Schmackes seinen Kopf gegen die Wand hauen möchte. Es gibt ja einige Nachahmer von unserem Pionier Alf, die von Anfang an kein „E“-Kennzeichen bekommen haben, da wurde ich schon stutzig. Na ja, wenn die Gesetzeslage nichts anderes hergibt…
Ich frage mich nur, wie das die ganzen Verleiher hadhaben. Bringen sie es wirklich fertig, bei hunderten Elektrorollern, die sie im Verleih haben, vom 28/29. Februar auf 1.März jedes Jahres die Versicherungskennzeichen auszutauschen? Die müßten ja auch noch darauf achten, jeweils die richtige Versicherungskennzeichennummer mit der Fahrgestellnummer abzugleichen. Klingt für mich nach einer logistischen Herausforderung.
Ich hätte erwartet, das sie ihre Roller freiwillig zulassen: a) Um als Fahrzeug zu gelten und leichter zu identifizieren sein b) um diese jährliche Austauschaktion nicht durchführen zu müssen und einfach die Versicherungsbeiträge, in monatlichen Raten zu zahlen. Hat mal jemand von Euch auf das Nummernschild/Versicherungskennzeichen bei Elektroverleihrollern geachtet?
Echt seltsam, da lassen Gesetze in Deutschland (von den Zulassungsbehörden eher ungewollt) die Zulassung von L1e-Rollern zu und bei rein elektrischen Fahrzeugen wird dann die „E“-Kennzeichnung ausgenommen. Das ist eine Logik, wo der betroffene Bürger wieder mit Schmackes seinen Kopf gegen die Wand hauen möchte. Es gibt ja einige Nachahmer von unserem Pionier Alf, die von Anfang an kein „E“-Kennzeichen bekommen haben, da wurde ich schon stutzig. Na ja, wenn die Gesetzeslage nichts anderes hergibt…
Ich frage mich nur, wie das die ganzen Verleiher hadhaben. Bringen sie es wirklich fertig, bei hunderten Elektrorollern, die sie im Verleih haben, vom 28/29. Februar auf 1.März jedes Jahres die Versicherungskennzeichen auszutauschen? Die müßten ja auch noch darauf achten, jeweils die richtige Versicherungskennzeichennummer mit der Fahrgestellnummer abzugleichen. Klingt für mich nach einer logistischen Herausforderung.
Ich hätte erwartet, das sie ihre Roller freiwillig zulassen: a) Um als Fahrzeug zu gelten und leichter zu identifizieren sein b) um diese jährliche Austauschaktion nicht durchführen zu müssen und einfach die Versicherungsbeiträge, in monatlichen Raten zu zahlen. Hat mal jemand von Euch auf das Nummernschild/Versicherungskennzeichen bei Elektroverleihrollern geachtet?