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Re: Drosselung NGT zu NPro

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 01:30
von kabee
Der Controllertausch ist das geringste Problem. Was die Fahrzeugabnahme betrifft, sehe ich da nach einem substantiierten Vortrag derzeit keinen wirtschaftlichen Sinn.

Re: Drosselung NGT zu NPro

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 09:03
von 3q6
Ich verstehe. Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Re: Drosselung NGT zu NPro

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 13:58
von Alf
chrispiac hat geschrieben: Di 16. Okt 2018, 16:58 Vom Prizip her, ist das möglich. Nur haben weder NIU noch Händler bisher etwas über die Kosten parat. Da ja nur die Drosselung der Unterschied zwischen beiden Modellen ist, würde ich ohne A-Füherschein den NPro wählen, dann in 2019 den Füherschein machen und parallel die Händler über die Umrüstkosten befragen (wenn die Fahrzeuge im Handel sind). Da nicht nur der Controller, sondern auch die Fahrzeugpapiere geändert werden müssen, dürften höhere Kosten anfallen. Eventuell steht neben der Zulassung auch eine TÜV Abnahme/Überprüfung an. Dann kann es schnell teuer werden.
So teuer ist das nicht, wie ich aus leidvoller Erfahrung mit dem Stinkroller meines Sohnes erleben durfte.
Wenn der Händler, oder NIU, bescheinigt das die Umrüstung in Ordnung ist, dann müßte dies möglich sein.
Wie geschrieben: Der Händler, bzw. NIU muß willig sein, dann ist dies kein Problem. Zum TÜV, abnehmen lassen, bezahlen und fertig.
Die Kosten für einen neuen Controler ist doch beim Händler zu erfahren.

Re: Drosselung NGT zu NPro

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 15:27
von kabee
So einfach ist es seit EURO4 eben nicht mehr.

Re: Drosselung NGT zu NPro

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 19:02
von Patrick3331
Mach doch einfach den Führerschein schneller, da du den ja sowieso machen willst und Kauf gleich den N-GT.

Wozu dieses hin & her und extra Kosten?

Re: Drosselung NGT zu NPro

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 20:44
von Alf
kabee hat geschrieben: Mo 22. Apr 2019, 15:27 So einfach ist es seit EURO4 eben nicht mehr.
Das stimmt nicht. Die Bestimmungen zur Zulassung sind immer noch die gleichen.
Patrick3331 » Mo 22. Apr 2019, 19:02
Mach doch einfach den Führerschein schneller, da du den ja sowieso machen willst und Kauf gleich den N-GT.

Wozu dieses hin & her und extra Kosten?
Weil man das Gerät schon hat???

Re: Drosselung NGT zu NPro

Verfasst: Fr 17. Jul 2020, 06:34
von konturger
An dirsem Punkt der Entdrosselung zum NGT stehe ichnun auch, habe den B196 Eintrag. Wie ging das mit der Umrüstung aus?

VG
Tim

Re: Drosselung NGT zu NPro

Verfasst: Fr 17. Jul 2020, 06:47
von chrispeter_pdm
das habe ich auch versucht, rechtlich gesehen hast Du leider keine Chance aus dem NPro einen NGT zu machen. Ich musste meinen leider verkaufen und habe nun einen NQi GTS Pro.

Re: Drosselung NGT zu NPro

Verfasst: Fr 17. Jul 2020, 07:58
von Mr.Eight
Ich weiß nicht ob es sogar der Beitrag von Chrispeter war... aber der N-Pro hat als Modell keine Homologisierung als NGT. Es ist und bleibt auf dem Schein ein anderes Modell und kann nicht auf einen NGT umgeschlüsselt werden.

Re: Drosselung NGT zu NPro

Verfasst: Fr 17. Jul 2020, 14:47
von teletom
Hallo konturger,

theoretisch ist das möglich. Ich habe in den 1980ern eine Honda Dax von ST50 (Mokick) auf ST70 (Motorrad) umgebaut, auch einen Mini 1100 (45 PS) auf Mini Cooper 1300 (64 PS). Das hat damals viel Verwaltungsaufwand verursacht und eine Menge Geld gekostet. Ich habe es dabei noch recht einfach gehabt, weil ich ich Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller/Importöre hatte. Von KSR gibt es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und keine Unterstützung, das wird in Eigenregie ein teures Vergnügen. Du solltest unbedingt mal bei TÜV/Dekra vorstellig werden und nachfragen. Das Ganze wird aber wahrscheinlich aus Kostengründen nicht lohnen ...

Gruß
Thomas