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Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung
Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 22:24
von turbofoen
Interessehalber....
16kg ist jetzt aber auch kein Gewicht, was man mal eben mit sich rumschleppt um damit die letzte Meile zwischen Bahnhof und Arbeitsstelle zu fahren, oder?
Sind diese Rollatoren alle so schwer?
Ich meine, so ein Brompton Faltrad ist nicht größer, leichter, braucht keine Zulassung und taugt auch für längere Strecken...und für 2keur bekommt man sogar schon ein Highend Klappi.
Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung
Verfasst: Di 23. Apr 2019, 03:28
von vsm
Tobi hat geschrieben: Mi 3. Apr 2019, 21:59
Die Zulassung ist wahrscheinlich Ende Mai möglich und "Ja" ich habe schon seit längerem einen SCO-65210 mit Alurahmen und den würde ich gern zulassen, wenn es soweit ist. [...]
Die "Zulassung" ist eine "Typengenehmigung". Das heißt, der Hersteller lässt sich eine ABE für ein Muster geben und zertifiziert
ab dann, dass jede verkaufte Einheit diesem Typen entspricht. So funktioniert das auch bei jedem anderen Fahrzeug. Eine
nachträgliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr ist also
nicht möglich. Als Verbraucher bliebe Dir allenfalls eine Einzelabnahme bei TÜV, Dekra, ...
Ferninho hat geschrieben: Mi 27. Feb 2019, 21:27
Gibt es Elektro Scooter, die bereits die Strassenzulassung besitzen, welche bald in Kraft tritt?
Die einzig plausible Antwort darauf muss "Nein" lauten. Es ist schlichtweg unmöglich, eine Genehmigung - egal welcher Art - auf Basis eines
Entwurfs einer Verordnung zu bekommen, bevor sie in Kraft tritt. Die genannten, legalen Kickscooter haben eine Sondergenehmigung des KBA erhalten, die nichts mit der eKFV zu tun hat. Im Thread über den Metz Moover habe ich die PM von Metz verlinkt, worin diesbezüglich einige wertvolle Informationen zu finden sind.
Tobi hat geschrieben: Mi 3. Apr 2019, 21:59
[...]Die finale Verordnung kannst du hier auf [...] downloaden[...]
Kommt vielleicht etwas überraschend, aber auch das BMVI hat eine Webseite, auf der man den
Entwurf herunterladen kann. Im Zweifel ist es ja immer besser, Informationen aus erster Hand zu bekommen. Für alle, die davon nichts halten, hänge ich den Entwurf hier nochmals an...
Auf Seite 6 unter § 2 (insb. Abs. 3) findet sich übrigens die Erklärung, warum bereits vorhandene Fahrzeuge nach Inkrafttreten der Verordnung
nicht automatisch legal gefahren werden können.
Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung
Verfasst: Di 23. Apr 2019, 10:25
von Evolution
Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung
Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 11:11
von Scootianer
Ich sehe von dem Kumpan nur eine 25 km/h Version auf der Internetseite...
Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung
Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 16:21
von Die weiße Hand Sarumans
Der Pure fährt 25 km/h, aber nur im Pedelec-Modus. Er hat auch nur diesen einen Mode.
Der Street mit Straßenzulassung hat neben dem 25 km/h Pedelec-Modus noch den normalen Strom-Modus (Drehgriff), aber nur bis 20 km/h.
Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung
Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 15:45
von Andy_T
vsm hat geschrieben: Di 23. Apr 2019, 03:28So funktioniert das auch bei jedem anderen Fahrzeug. Eine
nachträgliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr ist also
nicht möglich.
Als Verbraucher bliebe Dir allenfalls eine Einzelabnahme bei TÜV, Dekra, ...
Das war mir auch schon ins Auge gestochen - ist sowas denn realistisch?
Machen TÜV oder DEKRA denn auch zu erschwinglichen Preisen eine Einzelabnehme, aus der hervorgeht, daß der Scooter nicht schneller als 20 km/h ist, über 2 Bremsen verfügt etc ... ? Das wäre ja durchaus eine Lösung.
Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung
Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 17:02
von emjay
Da stünden die Kosten für eine TÜV Abnahme in keinem Verhältnis mehr zu den Anschaffungskosten für einen neuen Roller.