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Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 20:47
von nudel24
Evolution hat geschrieben: Mo 15. Apr 2019, 15:31 Ich stelle hier einmal einen Link ein, wie es rechtlich in der Fußgängerzone aussieht:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fussg ... 18978.html
Gefahren werden dürfen Segways auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen Fahrbahnen benutzt werden (§ 7 Abs. 2 und 3 MobHV). Möchte man mit dem Segway in die Fußgängerzone fahren, muss man gemäß § 7 Abs. 5 MobHV seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Auf Fußgänger muss Rücksicht genommen werden, sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
Zitat Quelle:https://www.anwalt.de/rechtstipps/fussg ... 18978.html

Das würde demnach bedeuten, dass man mit einem Tretroller, der unter Anderem eine Geschwindigkeits-Werkseinstellung von 6 Km/h hat, auf dem Gehweg fahren darf, eben auch, wenn der E-Roller mehrere Geschwindigkeitsstufen hat.

Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 21:25
von callmeuhu
Fahrrad fahren in der Fußgängerzone - auch mit Schrittgeschwindigkeit - ist verboten. Also sollten auch andere "Fahrzeuge" in der Fußgängerzone verboten sein, außer Rollstühle :!:

Sollen Polizisten in der Fußgängerzone mit der Radarpistole Geschwindigkeiten messen :?:

Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 21:29
von Evolution
Segways haben einen Sonderstatus, aus welchen Gründen auch immer. Analogien zu Elektrokleinstfahrzeugen sind nicht zulässig.

Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 21:43
von vsm
Aus der MobHV zu zitieren bringt nicht viel, die wird ja gerade durch die neue Verordnung ersetzt.

Nach der neuen Verordnung dürfen alle Elektrokleinstfahrzeuge, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 12 km/h, auch in Fußgängerzonen fahren (§ 10 Abs. 3).

Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 23:26
von nudel24
vsm hat geschrieben: Di 16. Apr 2019, 21:43 Aus der MobHV zu zitieren bringt nicht viel, die wird ja gerade durch die neue Verordnung ersetzt.

Nach der neuen Verordnung dürfen alle Elektrokleinstfahrzeuge, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 12 km/h, auch in Fußgängerzonen fahren (§ 10 Abs. 3).
Dann kann man nur hoffen, dass die Hersteller den Markt für E-Scooter unter 12 Km/h erkennen. Bin mir ziemlich sicher, dass dieser Markt auch bedient wird. - Abwarten und Tee trinken