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Re: Versand Roller-Akku von privat zu privat

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 14:51
von Evolution
Ihr seid Euch natürlich darüber im Klaren, dass Lithiumakkus wie Gefahrgut behandelt werden:

https://www.zvei.org/fileadmin/user_upl ... 8-ZVEI.pdf

Re: Versand Roller-Akku von privat zu privat

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 14:58
von callmeuhu
@achim

Da haben die Versandunternehmen bei "privat" Zweifel, dass das richtige Verpackungsmaterial benutzt und auch als Gefahrgut deklariert wird ?

Re: Versand Roller-Akku von privat zu privat

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 15:25
von ZedLeppelin
Ich überlege gerade, wie im letzten Jahr der Zusatz-Akku versandt wurde, den ich bei Futura nachbestellt hatte. Ich kann mich nicht erinnern, dass der als Gefahrgut deklariert war.

Re: Versand Roller-Akku von privat zu privat

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 15:30
von callmeuhu
Evolution hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 14:51 Ihr seid Euch natürlich darüber im Klaren, dass Lithiumakkus wie Gefahrgut behandelt werden:
Schon. Nur sind ja die Zellen vor Kurzschluss schon gesichert und kann nur der Batteriestecker versiegelt werden. Wenn der Akku dann mit Luftpolsterfolie verpackt in einem stabilen Karton versendet wird, wüsste ich nicht, warum das trotzdem nicht versandfähig sein soll ?

Mit ADR im gewerblichen Bereich habe ich Erfahrung. Im privaten Bereich gibt es keinen "Gefahrgutbeauftragten"
;)

Re: Versand Roller-Akku von privat zu privat

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 15:35
von Evolution
Wenn Du gesicherte Zellen verwendest. Es gibt aber auch ungesicherte Zellen im Handel. Der Versender weiß aber nicht, welche Lithium-Akkus Du versenden willst.

Re: Versand Roller-Akku von privat zu privat

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 16:00
von callmeuhu
ZedLeppelin hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 15:25 Ich überlege gerade, wie im letzten Jahr der Zusatz-Akku versandt wurde, den ich bei Futura nachbestellt hatte. Ich kann mich nicht erinnern, dass der als Gefahrgut deklariert war.
Würde mich nicht wundern ;)

Der Akku im Gehäuse ist mE nicht anders zu beurteilen, als ein Laptop, das Handy oder die Bohrmaschine mit Li-Akku. Wenn der Akku ADR wäre, dürftest du ihn nicht mal an den Laden zurückschicken. Das ADR-Formular könntest du gar nicht ausfüllen. 8-)

Re: Versand Roller-Akku von privat zu privat

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 16:01
von Dav
Hi allerseits,

es gibt zwei Faktoren, warum alle Versandunternehmen das nicht von privat zu privat erlauben.

- "Von privat": Geschäftlich wird es teilweise zugelassen, von privat dann nicht mehr. Ich schätze, dass sie das Risiko zu hoch einschätzen, dass privat den Zustand eines Akkus = Gefahrengut falsch einschätzen, ihn falsch verpacken oder ihn falsch deklarieren. Sollte man also einen Akku von einer Firma zugeschickt bekommen haben, ist das durchaus möglich - auch legal.

- "Gefahrgut wird generell nicht erlaubt": Der Anbieter befördert es entweder gar nicht - oder nur, wenn sich der Akku im Gerät befindet. Oder nur, bis zu einer gewissen Kapazität (meist <= Laptop). Was bei einem Standalone-Akku nicht gegeben ist.

Übrigens verlangen nicht alle die Deklaration auf dem Paket. Manche fordern auch einen Sondervertrag oder schließen einen Frachtschein - sodass es nicht unbedingt auf dem Paket ersichtlich sein muss.

Ich habe unterdessen zwei Kurier-Angebote vorliegen, die sich preislich nicht wahnsinnig davon unterscheiden und Gefahrgut explizit zulassen. Das scheint also der Weg zu sein.

Re: Versand Roller-Akku von privat zu privat

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 16:09
von callmeuhu
Dav hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 16:01 Der Anbieter befördert es entweder gar nicht - oder nur, wenn sich der Akku im Gerät befindet. Oder nur, bis zu einer gewissen Kapazität (meist <= Laptop). Was bei einem Standalone-Akku nicht gegeben ist.
Dein Akku ist auch ein "Gerät" und keine lose Sammlung von Einzelzellen. Mehr Gefahr als von einem Laptop geht auch von dem Unu-Akku nicht aus. Den Inhalt des Pakets würde ich Hermes und Co gar nicht auf die Nase binden. ;)
Wenn ich demnächst einen neuen Akku für meinen Unu bestelle und der ist nicht als Gefahrgut deklariert, dann kann ich den auch privat an jemand anders schicken
;)

Re: Versand Roller-Akku von privat zu privat

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 16:55
von Dav
Die Anbieter sind da sehr klar. DHL spricht z.B. davon, dass ein Akku "im Fahrzeug" sein müsste, dass er befördert werden könnte.
Wie bereits ausgeführt - alles eine Sache der Risiko-Abschätzung. :)

Re: Versand Roller-Akku von privat zu privat

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 17:15
von callmeuhu
Von DHL bin ich auch nur so einen Schwachsinn gewöhnt.

Wenn ich vier defekte Laptops zusammen mit 5-6 defekte Ersatz-Li in einen Karton werfe, dann ist das eine B-o-m-b-e :shock:
Wo soll ich das in welches Fahrzeug einbauen :D

Ich finde gut, dass du nicht leichtfertig damit umgehst. Nur wird der Unu-Akku nicht ein genehmigungspflichtiges "Gefahrengut" nur weil du privat bist.
Wenn Unu das nicht deklarieren musste, dann musst das schon zweimal nicht ;)