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Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 18:53
von Ganter Ingo™
Und es ist doch ein Mofakennzeichen oder auch Mopedkennzeichen (korrekte Bezeichnung lautet übrigens Vericherungskennzeichen), nur wird es nicht angeschraubt, sondern auf das hintere Schutzblech aufgeklebt und ist demgemäß auch von der Größe etwas kleiner als das bekannte Blechschild. Der Sinn und Zweck bleibt aber der Gleiche.
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Verfasst: So 28. Apr 2019, 16:48
von emjay
Es geht halt um die Größe des Kennzeichens. Das Mofakennzeichen wäre viel zu groß. Ich gehe davon aus, daß der geplante Aufkleber wesentlich kleiner sein wird. Von irgendeiner Sondergenehmigung wie von onkel4u beschrieben, habe ich auch noch nie gehört und ich verfolge die ganze Debatte ebenfalls seit Wochen aufmerksam.
Versicherungsplakette
Verfasst: So 28. Apr 2019, 16:56
von Evolution
„§ 29a
Versicherungsplakette
(1) Durch die Versicherungsplakette wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des
§ 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 2
Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug
eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung besteht.
(2) Die Regelungen über das Versicherungskennzeichen nach den §§ 26 und 27
sind mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden:
1. Abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 6 genügt es, wenn die Bescheinigung über
die Versicherungsplakette für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen
Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.
2. Abweichend von § 26 Absatz 2 besteht die Versicherungsplakette anstelle eines
Schildes aus einem Aufkleber, der eine dauerhafte Verklebung auf der Fahrzeugoberfläche gewährleistet und zusätzlich mit einem fälschungserschwerenden Hologramm ausgestattet ist.
3. Abweichend von § 27 Absatz 1 Satz 5 müssen Form, Größe und Ausgestaltung
der Versicherungsplakette dem Muster und den Angaben in Anlage 13 entsprechen.
(3) Die Versicherungsplakette ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Die Versicherungsplakette darf bis zu einem
Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand der Versicherungsplakette darf nicht weniger als 50 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungsplaketten müssen hinter dem Fahrzeug auf eine Entfernung von mindestens 8
m in der Fahrzeuglängsachse lesbar sein.
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 08:42
von onkel4u
Guten Morgen zusammen.
Hier der Link zur Ausnahmeregelung [Link entfernt]
Bleibt abzuwarten, ob soetwas kommt.
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 09:06
von vsm
Ich habe den Link entfernt. Grundsätzlich habe ich nichts gegen Links auf den
EScooter.Blog, dann aber bitte unter den korrekten Voraussetzungen. Hinter dem Link verbirgt sich weder eine Abschrift irgendeiner Ausnahmeregelung, noch dem Entwurf der eKFV. Einzig sichere Quelle für beides bleibt das
BMVI.
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 10:00
von Fasemann
In HH wAr heute eine Beilage in der Blödzeitung, unter anderem auch mit diesem Thema.
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 10:08
von Fasemann
Hier der Rest, laut deren Test ab 1400 brauchbar, da kann ich auch gleich nen normalen Roller fahren oder E-BIKE.
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 10:10
von onkel4u
vsm hat geschrieben: Mo 29. Apr 2019, 09:06
Ich habe den Link entfernt. Grundsätzlich habe ich nichts gegen Links auf den
EScooter.Blog, dann aber bitte unter den korrekten Voraussetzungen. Hinter dem Link verbirgt sich weder eine Abschrift irgendeiner Ausnahmeregelung, noch dem Entwurf der eKFV. Einzig sichere Quelle für beides bleibt das
BMVI.
Ja, es tut mir wahnsinnig leid, dass ich den Link falsch deklariert habe. Natürlich ist es kein Link zu Ausnahmeregelung, sondern lediglich ein Link, welcher dieses Thema anspricht, wie es wohl kommen wird.
Keine Ahnung was jetzt so schlimm daran ist, meinen Beitrag zu zensieren. Aber auf Elektroroller-forum.de, einer Seite auf die die ganze Welt blickt, dürfen selbstversändlich nur fertige Gesetzestexte zitiert werden.
Was soll man als Adminstrator auf diesem Board auch sonst tun, außer sinnlos Beiträge zu editieren? Evtl. noch das eigene Zimmer aufräumen?
In diesem Sinne
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 10:44
von vsm
onkel4u hat geschrieben: Mo 29. Apr 2019, 10:10
[...]Ja, es tut mir wahnsinnig leid, dass ich den Link falsch deklariert habe. Natürlich ist es kein Link zu Ausnahmeregelung, sondern lediglich ein Link, welcher dieses Thema anspricht, wie es wohl kommen wird. [...]
Es wird darüber orakelt, wie es
vielleicht kommen wird (und jede Menge weggelassen, was
wohl kommen wird). Wenn man das weiß, ist der Artikel auch durchaus lesenswert. Deswegen habe ich ihn ja auch erneut verlinkt.
onkel4u hat geschrieben: Mo 29. Apr 2019, 10:10
[...]Keine Ahnung was jetzt so schlimm daran ist, meinen Beitrag zu zensieren. Aber auf Elektroroller-forum.de, einer Seite auf die die ganze Welt blickt, dürfen selbstversändlich nur fertige Gesetzestexte zitiert werden.
Was soll man als Adminstrator auf diesem Board auch sonst tun, außer sinnlos Beiträge zu editieren? Evtl. noch das eigene Zimmer aufräumen?

[...]
Für meine Freizeit würden mir da schon ein paar schöne Dinge einfallen; Schöner jedenfalls, als der zehnten Person im Forum zu erklären, dass sein Scooter nicht "bald legal wird", so wie er es irgendwo als Kommentar gelesen hat...
