Seite 2 von 3
Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 11:11
von Ganter Ingo™
AkkuSchrauber hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 10:48also ich habe die 60 schon voll im Blick!
@Ganter Ingo ...
und du benutzt zukünftig einfach die "Ingnorieren"-Funktion für meine Posts.
Ich schon die 68 in einem Monat. Ignorieren kann ich, muss ich aber nicht machen. Wir werden uns schon zusammen raufen, hoffe ich.
Bei der HUK und LVM wird in der Kasko nur nach Fahrzeugart /Leichtmofa, Mofa, Molick/Moped) usw. unterschieden. Die Antriebsart (Benzin oder Elektro) ist da egal.
Und wie bereits geschrieben 300 Euro Selbstbeteiligung bei Diebstahl des Fahrzeuges, also Totaldiebstahl, und bei sonstigen Teilkaskorisiken (dazu zählt auch Teilentwendung) 150 Euro Selbstbeteiligung.
Wird also ein Akku entwendet, der 250 Euro kostet, so gibt es maximal 100 Euro Entschädigung. Unter Umständen geht da noch ein Zeitwertabzug von runter.
Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 11:52
von callmeuhu
AkkuSchrauber hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 10:48
Leider läßt sich auch im Internet so gut wie nix über die Situation geklauter Roller oder entwendete Batterie und deren Versicherungsschutz in Erfahrung bringen. Lediglich beim ADAC findet sich ein Hinweis auf eine "Elektro-Kasko"
Welchen Mehrwert eine solche Option hat ist damit leider auch nicht zu erkennen.
ansonsten werde ich - wie mir hier ja schon empfohlen wurde - der Sache nun sebst nachgehen.
doch, indirekt lässt sich schon was in Erfahrung bringen. Weil meine HUK ja so "gut" ist hat der unu auch nur eine Haftpflichversicherung bekommen, weil alles andere hinaus geschmissenes Geld ist. Die HUK berücksichtigt nicht, dass der unu ohne Akku gar nicht fährt->weil die ja so "gut" sind
Dass der Akku nach 4 Jahren verschlissen ist, ist auch nicht versicherbar->weil die HUK so "gut" ist
Im November werde ich bei meiner Provinzial(Auto) versuchen,
Sonderklauseln auszuhandeln, weil ich nach Ablauf der Gewährleistung bzw. der Werksgarantie, ganz ganz sicher nicht bereit sein werde, dass Kostenrisiko einen geklauten/defekten oder verschlissenen Akku weiter selbst zu tragen. Dann muss nicht nur die "gute" HUK mal die Uhren umstellen und lernen zu begreifen, dass ein Elektrofahrzeug, ohne Akku, nicht funktioniert
Es kann ja nicht sein, dass bei einem vollkaskoversicherten unu nicht nur der Akku gestohlen sein muss, sondern der Rest vom Fahrzeug mit entwendet werden muss, damit die Versicherung leisten muss. Wenn man die Bosch-Meßwerte zu Grunde legt, ist bei 57,2V die Sollgrenze vom Akku schon unterschritten und würde das dazu führen(innerhalb der 2jährigen Werksgarantie), dass der Akku auszutauschen ist
Ganter Ingo™ hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 11:11
Bei der HUK und LVM wird in der Kasko nur nach Fahrzeugart /Leichtmofa, Mofa, Molick/Moped) usw. unterschieden. Die Antriebsart (Benzin oder Elektro) ist da egal.
darum bekommst du auch 0€ von deinem Akku ersetzt

Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 12:26
von Ganter Ingo™
Der Akku gilt dann auch als Betriebsmittel. Beim Auto bekommst Du auch keinen geklauten Sprit ersetzt.

Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 12:42
von callmeuhu
Das "Betriebsmittel" eines unu kostet ca. 800€, bei einem niu kann es auch mal 1500€ sein.
Das "Betriebsmittel" eines Verbrenners ist nur ein Bruchteil solcher immensen Kosten. Wobei der Akku "Betriebsmittel" und "Antriebseinheit" darstellt, beim Verbrenner Tank, Tankinhalt und Motor.
Wenn man vom Verbrenner, Motor, Tank+Tankinhalt klaut, dann ist der Rest funktionsunfähig. Der geklaute Akku eines unu oder niu ist genauso zu beurteilen.
Prozentual macht der Preis vom Akku einen erheblicher Teil des Werts einen unu oder niu aus.
Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 13:01
von Ganter Ingo™
Ob mitversichert oder nicht, alleine schon wegen der hohen Selbstbeteiligung in der Teilkasko, kam diese in den 9 Jahren, in denen ich E-Scooter fahre, nicht in Frage. Meine Devise dazu lautet schlicht und ergreifend "Weg ist weg, durch heulen kommst auch nicht wieder".

Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 13:02
von escape
callmeuhu hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 12:42
Das "Betriebsmittel" eines unu kostet ca. 800€, bei einem niu kann es auch mal 1500€ sein.
Das "Betriebsmittel" eines Verbrenners ist nur ein Bruchteil solcher immensen Kosten. Wobei der Akku "Betriebsmittel" und "Antriebseinheit" darstellt, beim Verbrenner Tank, Tankinhalt und Motor.
Wenn man vom Verbrenner, Motor, Tank+Tankinhalt klaut, dann ist der Rest funktionsunfähig. Der geklaute Akku eines unu oder niu ist genauso zu beurteilen.
Prozentual macht der Preis vom Akku einen erheblicher Teil des Werts einen unu oder niu aus.
Die HUK kommt für den Diebstahl des Akkus auf.
A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Schadenereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko). Bestandteile des Fahrzeugs sind mitversichert, wenn sie
• nach dem Gesetz zulässig sind und
• im Fahrzeug fest eingebaut sind oder
• am Fahrzeug fest angebaut sind.
Beispiele: Bordelektronik, integrierte Verglasung, integrierte Fahrzeugassistenz- und Infotainmentsysteme, integrierte Innen- und Außenausstattung (ohne lose Sachen), Dach-/Heckträger, Dachkoffer
Mitversichertes Zubehör
A.2.1.2 Folgendes Zubehör ist mitversichert, wenn es durch ein Ereignis beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt, das gleichzeitig einen in der Kasko versicherten Schaden am Fahrzeug verursacht hat:
• Kindersitze
• Schutzhelme
• Zubehör
– dessen Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder
– dem Betrieb des Fahrzeugs oder der Pannenhilfe dient.
Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 13:29
von Evolution
Das ist das Wertvolle an einem Forum. Man kann hier seine Erfahrungen austauschen, also auch die negativen.
Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 16:26
von AkkuSchrauber
offensichtlich wird da auch von der Definition der Versicherungsbedingungen her das ein oder andere gerne etwas schwammig formuliert.
ich habe aber schon zwei Dinge hier gelernt.
1.) technisch und versicherunstechnisch liegt da noch einiges im Argen.
2.) wenn man(n) etwas wartet, kommt doch die ein oder andere Info hier zusammen
Danke an die Beteiligten.
btw: ich hatte heute eine "Schnupperstunde" beim Händler. Am Ende der Unterhaltung habe ich mich ohne Kauf vom Akker gemacht..
Ich hatte irgendwie den Eindruck damit die richtige Entscheidung für mich getroffen zu haben. Neue Kaufargumente habe ich keine gewinnen können.
Der "Bäääämmmm" Effekt wollte sich einfach nicht einstellen und die vielen kleinen Anektötchen rund um den Roller machten es leider auch nicht besser
die Marke soll da jetzt mal egal sein..
Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 18:24
von callmeuhu
AkkuSchrauber hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 16:26
Am Ende der Unterhaltung habe ich mich ohne Kauf vom Akker gemacht(...)
Ich hatte irgendwie den Eindruck damit die richtige Entscheidung für mich getroffen zu haben. Neue Kaufargumente habe ich keine gewinnen können.
(....)die Marke soll da jetzt mal egal sein..
ja, in den NL oder AT hätte dir der Vk breit grinsend ein Fzg. verkaufen können, weil doch es dort ordentliche Subventionen gibt, als Kauf- bzw. Umstiegsanreiz gibt. In DE gibt es nur heiße Luft, garniert mit inakzeptablen Versicherungsbedingungen. Natürlich bekomme ich den Akku bei der HUK versichert->wenn ich ihn fest verbauen lasse
Bei der Förderung der E-Mobilität gilt für mich bisher: Die Botschaft höre ich wohl, mir fehlt nur der Glaube.
Warum wohl hat unu den neuen "Scooter" mit
3 Jahre Hersteller-Garantie ausgestattet? Weil man sonst die Kiste gar nicht verkaufen könnte, zumindest nicht an "Privat"
Re: Regulierung von Versicherungsschäden gleich wie bei Benzinern?
Verfasst: Fr 7. Jun 2019, 08:58
von Ganter Ingo™