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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Sa 17. Sep 2022, 09:00
von conny-r
fresch7 hat geschrieben: Sa 17. Sep 2022, 07:26
In meinen Augen ist die Ausnahmegenehmigung etwas sinnlos, da meines Erachtens kein Gesetz vorschreibt, was für ein Kennzeichen bei einer freiwilligen Zulassunge eines Kleinkraftrads die Größe vorschreibt, aber seis drum. Ich bin granz froh, dass ich das kleien Kennzeichen bekommen habe.

Bis auf die Geschichte war der Vorgang entspannt und schnell gemacht. Die restlichen Kosten waren normal und ich habe sogar eine Zulassungsbescheinigung Teil II bekommen. Die Leute in der Behörde wussten auch alle was zu tun ist. ImBemerkungsfeld steht auch direkt ein Hinweis auf die HU-Befreiung, ohne dass ich darum noch mal explizit gebeten habe. Und auch die Frau beim Siegeln hat mich noch mal darauf hingewiesen, dass ich mich nicht wundern soll, dass nur die Ortsplakette drauf ist. :mrgreen:

Hatte schon jemand anderes so eine Anforderung bzgl. des Gutachtens?
.
Sesselforzern begegnet man immer wieder.

Wie groß ist das KZ und Foto wäre schön.

Allen ein Schönes WE

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: So 18. Sep 2022, 06:57
von fresch7
Es ist dann ein 130x240 mm Kennzeichen geworden. Also "Leichtkraftrad-Größe". Da der EK1 von der Karosserie her baugleich zum EK3 ist, sieht das auch ganz anständig aus.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mi 26. Okt 2022, 08:33
von arzrihno
Karl-Elvis hat geschrieben: Di 19. Jul 2022, 14:34 Mir wurde bei der freiwilligen Zulassung meines EK1 im Kreis Gütersloh ein E zugewiesen (ich wollte es haben, weil ich es toll fand, zu zeigen, dass der Roller elektrisch ist und die Zulassungsstelle hat es problemlos vergeben)...

Muss ich hier jetzt proaktiv reagieren? ...oder einfach abwarten?
Hi. Ich stehe nächste Woche vor der Herausforderung hier in Gütersloh für meinen Horwin SK1. Laut der netten Dame am Telefon müsste ich nur Rechnung, Evb,coc und perso mitbringen. Muss ich hier noch etwas berücksichtigen?

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mi 26. Okt 2022, 10:14
von rainer*
fresch7 hat geschrieben: Sa 17. Sep 2022, 07:26In meinen Augen ist die Ausnahmegenehmigung etwas sinnlos, da meines Erachtens kein Gesetz vorschreibt, was für ein Kennzeichen bei einer freiwilligen Zulassunge eines Kleinkraftrads die Größe vorschreibt, aber seis drum.
Doch das gibt es natürlich. Nennt sich FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr) und schreibt für alle zugelassenen Krafträder das große Kennzeichen vor. Außer es ist ein Leichtkraftrad, denm darf auch ein verkleinertes zweizeilige Kennzeichen zugeteilt werden.

rainer*

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mi 26. Okt 2022, 10:17
von rainer*
arzrihno hat geschrieben: Mi 26. Okt 2022, 08:33Hi. Ich stehe nächste Woche vor der Herausforderung hier in Gütersloh für meinen Horwin SK1. Laut der netten Dame am Telefon müsste ich nur Rechnung, Evb,coc und perso mitbringen. Muss ich hier noch etwas berücksichtigen?
Bei mir wurde bei einer Zulassung die Eigenbestätigung des Verkäufers verlangt, das das Fahrzeug beim Import ordnungsgemäß verzollt wurde. Bei einer zweiten Zulassung dann jedoch nicht. Scheint eine Ermessensentscheidung zu sein.

rainer*

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mi 26. Okt 2022, 10:28
von freesty
...

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mi 26. Okt 2022, 12:10
von rainer*
Das sehe ich auch so. Zum Glück scheinen da ja etliche Zulassungsstellen nicht auf ein Gutachten zu bestehen, um eine Ausnahme vom großen Nummernschild zuzulassen, sondern sehen da einfach drüber hinweg und siegeln mit gesundem Menschenverstand ein verkleinertes Nummernschild.

rainer*

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Do 27. Okt 2022, 06:58
von arzrihno
Okay besten Dank für die Infos. Kurze Frage noch: welche Versicherungen bieten einem eine Evb für freiwillige Zulassung an? Im Vergleichsrechner kann ich nämlich nur die Horwin SK3 auswählen und unter andere Leistung dann 3 PS Eingeben. Weis aber nicht, ob das für die Versicherung im Nachhinein so okay ist oder es doch Probleme gibt.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Do 27. Okt 2022, 08:35
von conny-r
rainer* hat geschrieben: Mi 26. Okt 2022, 10:17 Scheint eine Ermessensentscheidung zu sein.

rainer*
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Willkür

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Do 27. Okt 2022, 09:41
von Stivikivi
Und Schikane. Erlebt man jeden Tag manche sind bürgernah und verdienen den Namen Bürgerservice andere nicht.