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Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Di 21. Mär 2023, 08:51
von PhilGHP
Die Entdrosselungsangelegenheit wird noch richtig spannend. Also so wirklich wundern tut man sich nicht. Ich hatte neulich mal beim Händler angefragt, was ein reiner SW Update (A2 Version) kostet, und wie lang das dauert. Over the air (per App z.B.) gibts ja in D nicht, das wäre zu unbürokratisch, das war bekannt, darauf wurde ich bereits beim Kauf hingewiesen.

Man muss einen ganzen Tag veranschlagen, weil das zentral gesteuert wird und von der Serververfügbarkeit abhängt. Das weiss die Werkstatt vorher nicht. Also mal schnell Firmware updaten geht nicht. Für mich klang das fast so, als würden die das individuell für jedes Fahrzeug konfigurieren, oder als ob dazu zentral jemand verfügbar sein müsste. Das ist schon irgendwie krass. Umständlich ohne Ende.

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Mi 22. Mär 2023, 03:38
von zkx
juggernaut hat geschrieben: Di 21. Mär 2023, 08:43 Es ist BMW Motorrad Wegner in 40789 Monheim
Na das ist doch super, die 30km von Köln schaffe ich im Zweifel sogar mit der beschnittenen Reichweite. Dann berichte mal, ob da (widererwarten) was geht!

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Mi 22. Mär 2023, 10:08
von juggernaut
Ich war gerade bei dem Händler. Alles nicht so einfach. Die haben das Ding an den Tester gehangen und es steht eine Software zum Aufspielen bereit.

Es ist aber nicht erkennbar, was diese Software beinhaltet/bewirkt. Es könnte theoretisch auch ein normales Update sein.

Da ich Tesla verwöhnt bin, habe ich auch nicht damit gerechnet, dass solche Updates in der Werkstatt mehrere Stunden dauern können.

Ich habe mich auch aus Zeitgründen dagegen entschieden. Der Mitarbeiter hat aber bei BMW eine Anfrage zu den Inhalten des Updates gestellt. Die Antwort kam gerade: Es ist nicht die Entdrosselung. Diese kommt voraussichtlich in den nächsten Wochen!

Hinweis: Es liegt bereits ein Tüv Gutachten bei BMW vor. Nach erfolgreichem Aufspielen der Firmware geben die den Roller erst raus, wenn der Tüv da war und das Ganze abgenommen hat. Das Gutachten hat er mir gezeigt.

Dann müsste man theoretisch die Fahrzeugpapiere -bei nächster Gelegenheit- ändern lassen (das ganze geht ja auch theoretisch nur, sofern man eine entsprechende Fahrerlaubnis hat)

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Mi 22. Mär 2023, 14:16
von Mr XKL
Seit wann überprüft die Zulassungsstelle den Führerschein? Mich hat noch nie jemand von der Zulassungsstelle nach meinem Führerschein gefragt, und ich war schon so einige Male Kfz der verschiedensten Gattung zulassen.
Na klar sollte jeder selbst dafür verantwortlich sein, einen "passenden" Führerschein bzw. die passende fahrerlaubnis zu haben , davon gehe ich aber aus...;)

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Mi 22. Mär 2023, 14:40
von Norbert
Du kannst auch einen LKW oder Bus anmelden ohne auch nur ne Mofaprüfbescheinigung zu haben...

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Mi 22. Mär 2023, 19:54
von Kadett 1
Meine Mutter hatte einige Jahre meine 130 Ps Kawa auf ihren Namen da ich das Kennzeichen nicht ändern wollte nach umzug...Die gute hat noch nie auf etwas schnellerem als einem Fahrrad gesessen. Noch was wie geht sowas bei Firmenfahzeugen...eine Firma hat ja auch keine Fahrerlaubnis. ;)

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 03:03
von zkx
juggernaut hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 10:08 Es ist nicht die Entdrosselung. Diese kommt voraussichtlich in den nächsten Wochen!
Soweit also wie erwartet.
juggernaut hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 10:08 Hinweis: Es liegt bereits ein Tüv Gutachten bei BMW vor. Nach erfolgreichem Aufspielen der Firmware geben die den Roller erst raus, wenn der Tüv da war und das Ganze abgenommen hat. Das Gutachten hat er mir gezeigt.
Wenn ein Gutachten vorliegt, warum muss dann noch jemand vorbeikommen?

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 07:32
von HALODRI
Mr XKL hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 14:16 Seit wann überprüft die Zulassungsstelle den Führerschein? Mich hat noch nie jemand von der Zulassungsstelle nach meinem Führerschein gefragt, und ich war schon so einige Male Kfz der verschiedensten Gattung zulassen.
Na klar sollte jeder selbst dafür verantwortlich sein, einen "passenden" Führerschein bzw. die passende fahrerlaubnis zu haben , davon gehe ich aber aus...;)
Ich könnte mir vorstellen das man damit dem illegalen Fahren mit der dann offenen CE einen Riegel vorschieben will.
Mal ehrlich, wer von der Rennleitung sollte das überprüfen können ob hier wegen eines Update zu Leistungssteigerung eine andere Führerscheinklasse benötigt wird?
Also setzen sie dieses Prozedere einfach mit in die Bedingungen und gut ist.

Und mal so ganz nebenbei… Ich behaupte jetzt mal,das es hier sicherlich den einen oder anderen gibt der zumindest mal daran einen kurzen Gedanken verspielt hat oder?😉

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 07:46
von Mr XKL
zkx hat geschrieben: Do 23. Mär 2023, 03:03
juggernaut hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 10:08 Es ist nicht die Entdrosselung. Diese kommt voraussichtlich in den nächsten Wochen!
Soweit also wie erwartet.
juggernaut hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 10:08 Hinweis: Es liegt bereits ein Tüv Gutachten bei BMW vor. Nach erfolgreichem Aufspielen der Firmware geben die den Roller erst raus, wenn der Tüv da war und das Ganze abgenommen hat. Das Gutachten hat er mir gezeigt.
Wenn ein Gutachten vorliegt, warum muss dann noch jemand vorbeikommen?
Die Frage stellte ich mir auch kürzlich, als ich mit einem TÜV-Teile-Gutachten (eben keine ABE) zu einem zu verbauenden Teil zur TÜV-Abnahme und danach das Ganze in den Schein eintragen musste.
Die Antwort der Werkstatt war, weil der TÜV die Auflagen, die in einem TÜV-Gutachten enthalten sind zu überprüfen hat.
Beim Anbau meiner Spurplatten war zB vorgegeben, dass das Fahrwerk zur Montage im Originalzustand sein muss, und das überprüft der TÜV-Prüfer eben nach dem Einbau.
Was da nun bei einem Aufspielen einer anderen Firmware genau im Einzelnen TÜV-Abnahmepflichtig ist, weiß ich natürlich nicht.
Aber da sich ja dabei die grundsätzliche Klassifizierung des Fahrzeugs ändert, scheint es mir schon nachvollziehbar, dass der TÜV das absegnen muss.
Und die notwendige Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle dürfte in der Veränderung der grundsätzlichen Fahrzeugklassifizierung liegen (Versicherung, Steuern, usw)

Gruß

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 12:41
von mixxi
Jede wesentliche Änderung muss genehmigt werden, damit die Zulassung erhalten bleibt.
Das kann durch ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erfolgen.
Im Fall einer ABE muss man die Dokumente immer mitführen und kann sie optimal abnehmen lassen.
Bei Teilegutachten muss es abgenommen werden. Das war auch bei Drosselungen so, soweit ich das kenne.

Dies SW Änderung scheint also abnahmepflichtig zu sein, denn hier werden Leistungsdaten usw geändert.