Andirel hat geschrieben: Do 13. Aug 2026, 20:59
[...] Daraus wird der Roller befreit, Spiegel befestigt, auf Funktion überprüft, Betriebsbereit gemacht. Erforderliche Updates aufgespielt und eine Probefahrt gemacht.
Das ganze Kostet Zeit und kann nicht kostenlos angeboten werden!
Andere nehmen 150-200€!
Aus unternehmerischer Sicht finde ich es durchaus legitim, dass erbrachte Leistungen verrechnet werden, jedoch sollten diese dann auf der Rechnung auch entsprechend ausgewiesen sein.
Wenn nämlich "Transportkosten" verrechnet werden, ist der Verkäufer lediglich für etwaige Transportschäden verantwortlich (je nach Ausgestaltung der Transport-/Übergabe-Bedingungen...).
Wenn der Verkäufer aber selbst Hand / Werkzeug anlegt und dabei etwas falsch macht, so ist er dafür verantwortlich - zumal es dabei ja auch um sicherheitsrelevante Arbeiten geht.
Zudem ist fraglich, ob ein "lediglich Verkäufer" ("Kistenschieber" - bezieht sich ausdrücklich NICHT auf den gegenständlichen Fall, sondern ganz allgemein gesprochen) überhaupt die erforderlichen Qualifikationen hat, den Zusammenbau fachgerecht auszuführen und somit dafür zu haften.
Wenn also ein Verkäufer die von dir beschriebenen Arbeiten ausführt, sie aber unter dem Titel "Transportkosten" verrechnet, ist es durchaus angemessen, wenn ein (potentieller) Käufer diese Rechnungsposition in Frage stellt.
Wenn diese Arbeiten jedoch vom Hersteller vorgeschrieben und seinen Anleitungen entsprechend vom (geschulten) Verkäufer auszuführen sind, um das Fahrzeug überhaupt erst in einen verkehrstauglichen Zustand zu versetzen, dann bin ich auch der Meinung, dass diese Arbeiten im Produktpreis enthalten sein müssten.
Schließlich wird man ja nicht einen "Bausatz" erworben haben, sondern ein betriebsfähiges, verkehrstaugliches Fahrzeug.
Zum Vergleich: wenn man einen Neuwagen kauft, wird man wohl auch erwarten können, dass sämtliche Betriebsflüssigkeiten gefüllt sind, die Verkehrstauglichkeit geprüft wurde und Transportschutzfolien nicht erst selbst entfernt werden müssen.
Kleiner Exkurs bzgl. "lediglich Verkäufer" (Händler) oder "Fachkraft" (Fachwerkstatt):
Als in Ö mittels Reparaturbonus auch Reparaturen an E-Bikes gefördert wurden, wurden massenweise Kostenersatzanträge von "nur (Fahrrad-)Händlern" abgewiesen, mit dem Argument, dass diese gem. Gewerbeberechtigung garnicht zu Reparaturen befugt sind, weil sie eben nur Händler, aber keine Fachwerkstätte (Mechatroniker) sind.
Das betraf in erster Linie große Sportartikelhändler, aber auch kleine selbständige Unternehmer.
Ihre Interessensvertretung versuchte zu argumentieren, dass sie ja "schon immer" auch Servicearbeiten an den von ihnen verkauften Fahrrädern (und somit auch E-Bikes) durchgeführt hätten und das so auch "branchenüblich" wäre.
Um nicht die Gewerbeordnung ändern zu müssen (also den Händlern Qualifikationen der Mechatroniker zuzugestehen, "weil sie das immer schon so machen" - was die Interessensvertretung erreichen wollte, aber fachlich völlig falsch wäre), wurde das Reparaturbonus-Gesetz und die Ausführungsrichtlinien dahingehend abgeändert, dass nicht nur Reparaturen an E-Bikes sondern an allen Fahrrädern gefördert wurden, sodass die Händler halt "kleine Servicearbeiten, die Kunden auch selbst machen könnten und keine besonderen Qualifikationen erfordern" verrechnen konnten, obwohl sie tatsächlich Arbeiten am elektrischen Antrieb durchgeführt haben (sowas ist hierzulande durchaus gängige Praxis und wird gern als "die österreichische Lösung" bezeichnet).
Was ich damit sagen will: in der Realität werden leider häufig andere Leistungen verrechnet, als jene, die tatsächlich erbracht wurden, weil die Leistungserbringer sonst mit "Recht und Ordnung" in Konflikt kommen würden.
Richtig ist es aber natürlich nicht.