Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 23. Dez 2022, 22:19
Genau so geht das

#emobilisieren
https://www.elektroroller-forum.de/
Welches Kennzeichengröße wurde dir zugeteilt?Stivikivi hat geschrieben: Fr 23. Dez 2022, 16:08 Ganz entspannt heute zugelassen.
Danke an meine Zulassungsstelle die den Namen Bürgerservice auch verdient.
Beks hat geschrieben: Do 22. Dez 2022, 14:55 Nachdem ich beim ersten Termin den Roller nicht dabei hatte, heute den zweiten Termin in der Zulassung gehabt. Sie kam mit nem großen Nummernschild. Klar der passt nicht drauf. Ich hab übrigens en Horwin EK1. Ich darauf wieso nicht en Motorrad Kennzeichen, weil es den Roller ja auch in der L3 klasse gibt und der muss Pflicht zugelassen werden und der Hersteller hat ein offizielles schreiben geschickt, dass die Halterung der L3 Klasse spricht, heißt also müsste auch en Motorrad Kennzeichen gehen. Sie meinte dann nur nein da es eine freiwillige Zulassung ist geht das nicht. Sie müsse den nicht zulassen sie darf den zulassen, aber da das große Kennzeichen nicht passt keine chance. Am Ende meinte sie dann noch, dass en schreiben rund geschickt wurde vom Bundesministerium, dass Elektroller der Klasse L1 nicht zugelassen werden dürfen. Ich hab mir natürlich das Schreiben geben mitgeben lassen, siehe da, es ist nur ein Schreiben der Stadt und nicht des Bundesministeriums. Sie will den nicht zulassen, weil es um die THG-Prämie geht. Weil sie mich damit beschuldigt hat, dass es mir doch nur um dir Prämie geht und ich nichts anderes erzählen solle blabla. Ich versuche mal das Schreiben hoch zu laden. Würde mich über Rückmeldung freuen, ob es so rechtens ist was die Dame in der Behörde gemacht hat oder mit welchen Aspekten im Paragraph könnte ich ihr widersprechen? Ich überlege echt einen Anwalt anzurufen, ob sie damit durch kommt oder ob ich den zulassen darf.
Würde mich um Rückmeldung sehr freuen. Gerne auch privat. Wie jeder mag. Danke schon mal.
Habe freie Wahl bei mir gibt es keine Zuteilung.
Ich wüsste auch nicht, wo es im Gesetz steht, dass nur ein 280x200 Kennzeichen zulässig ist. Hab keinen Paragraphen gefunden wo steht es muss so.yakamoto hat geschrieben: Mo 2. Jan 2023, 21:31 In Hamburg nehmen derzeit die Leihroller mit FREIWILLIGER ZULASSUNG stetig zu .... Alle NATÜRLICH mit dem keinen LKR-KENNZEICHEN.![]()
Daher sollte es wohl auch weiterhin möglich sein das kleine LKR-KENNZEICHEN zu erhalten![]()
20230102_170447.jpg
Steht in Anlage 4 zur FZV, gleich im ersten Paragraf, dass die verkleinerten zweizeiliegn Kennzeichen nur Leichtkrafträdern und Treckern zugeteilt werden dürfen. Daher sind Kleinkrafträder damit raus, solange keine Ausnahmegenehmigung nach §47 erteilt wird. Das hab ich nun mindestens schon zehnmal hier im Forum als Antwort auf genau diese Frage / Behauptung geschrieben. Ubnd zum Thema Größtmaß, da steht ebenfalls, das die Höhe bei den zweizeiligen Kennzeichen 200mm sein muss, nur die Breite darf zwischen 180 und 220mm liegen.Beks hat geschrieben: Mi 4. Jan 2023, 00:56Ich wüsste auch nicht, wo es im Gesetz steht, dass nur ein 280x200 Kennzeichen zulässig ist. Hab keinen Paragraphen gefunden wo steht es muss so.
Super, danke erstmal für deine Antwort! Also wäre es kein Problem auch zur Dekra zu gehen? Hab nämlich hier in Duisburg noch ne Dekra zwei Kilometer von mir entfernt. Der nächste TÜV den ich in Anspruch nehmen könnte sind schon 15 Kilometer entferntrainer* hat geschrieben: Mi 4. Jan 2023, 08:38Steht in Anlage 4 zur FZV, gleich im ersten Paragraf, dass die verkleinerten zweizeiliegn Kennzeichen nur Leichtkrafträdern und Treckern zugeteilt werden dürfen. Daher sind Kleinkrafträder damit raus, solange keine Ausnahmegenehmigung nach §47 erteilt wird. Das hab ich nun mindestens schon zehnmal hier im Forum als Antwort auf genau diese Frage / Behauptung geschrieben. Ubnd zum Thema Größtmaß, da steht ebenfalls, das die Höhe bei den zweizeiligen Kennzeichen 200mm sein muss, nur die Breite darf zwischen 180 und 220mm liegen.Beks hat geschrieben: Mi 4. Jan 2023, 00:56Ich wüsste auch nicht, wo es im Gesetz steht, dass nur ein 280x200 Kennzeichen zulässig ist. Hab keinen Paragraphen gefunden wo steht es muss so.
Ob TÜV oder Dekra war mal so geregelt, das im Osten ausschließlich Dekra und im Westen ausschließlich der TÜV solche Einzelabnahmen machen durfte. Das gilt aber seit zwei, drei Jahren nicht mehr. Führt aber dazu, das es bei mir in der Region sinnvoller ist, zu Dekra zu gehen, weil die das qualifizierte Personal dafür haben. Nur weil ein Prüfer HU machen darf, heißt das nicht, dass er auch Einzelabnahmen machen darf.