Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mi 11. Jan 2023, 18:36
Wenn Du so weiter machst ist Ostern vorbei und Du konntest mit dem Roller noch nicht mal Eier suchen.
#emobilisieren
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Selbst wenn es bis Weihnachten 23 dauert, ich lasse mich nicht verarschen. Gerne kannst du das ja mit deinen zukünftigen Rollern machen. Das ist reine Schikane, mehr nicht. Die sollen ihre Arbeit machen fertig. Mehr erwarte ich nicht. Im Gesetz steht Kleinkrafträder dürfen maximal eine Größtmaße von 280x200 haben. Falls es mittlerweile eine Pflicht gibt, dass Kleinkrafträder NUR ein Kennzeichen der Größe 280x200 besitzen müssen, dann kannst du mich ja jetzt gerne weiter bilden, bevor es dann die Zulassungsstelle beim nächsten Termin tut. Wäre dir auch sehr dankbar für, dann müsste ich nicht sinnlos wieder einen Termin wahrnehmen und vorher meine Kennzeichenhalterung umbauen.conny-r hat geschrieben: Mi 11. Jan 2023, 18:36 Wenn Du so weiter machst ist Ostern vorbei und Du konntest mit dem Roller noch nicht mal Eier suchen.
Na das ist doch mein reden. Es steht in keinem Paragraphen eine Pflicht von 280x200. Sollte sich da irgendwas in der Hinsicht geändert haben, würde ich mich über infos freuen.conny-r hat geschrieben: Mi 11. Jan 2023, 19:45 Mit vier Zeichen kannst du das Format 200 x 200 bekommen oder 220 x 200
Steht wo in welchem Gesetzestext? Mein Arbeitskollege hat einen Krankenfahrstuhl (L2e Vmax. 25kmh ) Eintrag in der CoC unter Pkt 26: Maximum net power or maximum continuous rated power as applicable: 1.0kW at --- der im Dezember 2022 freiwillig zugelassen worden ist.w7_7 hat geschrieben: Do 12. Jan 2023, 14:58
Und noch: angeblich muss es über 1 kW sein. Er hat glatt 1000W. Seltsam
Genau mein Reden! Die ach so tollen Beamten die wir bezahlen, sollen einfach nur Ihre Arbeit nach Vorschrift machen. Mehr will ich nicht. Wenn die sich nicht mit Paragraphen und Gesetzen auskennen, sollen die einen einstellen, der sich nur darum kümmert. Aber Aussagen wie "geht nur noch 280x200er Kennzeichen", "muss über 1kW sein", "im CoC müssen doch irgendwelche Geräusche angegeben sein" oder sonst was. Geht gar nicht. Da wollen die sich auch noch gegen Gesetze stemmen. Ob die mal drüber nachgedacht haben, was passiert, wenn einer wirklich mal vor Gericht geht damit? Die wissen genau, dass kein Richter der Welt für die Behörde und gegen Gesetze entscheiden würde.Gausi hat geschrieben: Do 12. Jan 2023, 15:45Steht wo in welchem Gesetzestext? Mein Arbeitskollege hat einen Krankenfahrstuhl (L2e Vmax. 25kmh ) Eintrag in der CoC unter Pkt 26: Maximum net power or maximum continuous rated power as applicable: 1.0kW at --- der im Dezember 2022 freiwillig zugelassen worden ist.w7_7 hat geschrieben: Do 12. Jan 2023, 14:58
Und noch: angeblich muss es über 1 kW sein. Er hat glatt 1000W. Seltsam
mfg
Gausi
PS: Und im Gutachten des TüV Nord steht, dass die Vin der CoC mit dem Fahrzeug übereinstimmt und das Kennzeichenplatz und Beleuchtung nach ECE53 STVZO konform ist. Damit ist eine Vorführung bei der Zulassungsbehörde überflüssig. Die Fachleute sind nun mal die TüV-Leute....die staatlichen Angestellten der Zulassungsstellen brauchen nur Ihren Job nach Vorschrift machen und nicht unnötige Knüppel bei der Zulassung in den Weg schmeißen!!!!
Nun ja, auch die haben sich an Gesetze zu halten. Genau wie die Polizei auch. Die dürfen als Gesetzeshüter auch nicht tun und machen was sie wollen.Stivikivi hat geschrieben: Do 12. Jan 2023, 20:51 Die Beamten die du bezahlst haben das Recht dir auf der Nase rumzutanzen. In der freien Marktwirtschaft wäre jeder Handwerker bereits hochkant rausgeflogen wenn er dem Auftraggeber so blöd kommt.