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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 20. Jan 2023, 12:18
von Fasemann
Der 1. März ist ja bald.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 20. Jan 2023, 13:03
von Beks
early bird hat geschrieben: Fr 20. Jan 2023, 12:15
Beks hat geschrieben: Fr 20. Jan 2023, 04:20
Zwei Frage habe ich dennoch.
Ich habe momentan das kleine Versicherungskennzeichen drauf. Müsste ich dieses erst kündigen, damit ich den zulassen darf? Oder kann ich einfach so hin und alles läuft automatisch ab?
Und können die trotzdem die Vorführung des Rollers verlangen? Oder reicht das aaG da komplett aus? Gibt es da rechtlich auch was zu? Oder wäre das auch wieder nur Schikane wenn die sagen "ne wenn Roller nicht da, keine Zulassung?"
Ich würde in Duisburg auf alles gefasst sein. Da eine Doppelversicherung nicht zulässig ist, wäre es der sichere Weg erst das kleine Kennzeichen bei der Versicherung abzugeben und sich die Rückgabe bescheinigen zu lassen. So war es bei mir in Bergisch Gladbach bei der Zulassungsstelle. So wie die da in Duisburg ticken könnten die dich sonst wieder unverrichteter Dinge wegschicken.
Danke dir vielmals. Dann werde ich erst wohl das kleine Kennzeichen abgeben.
Musstest du den Roller trotzdem vorführen? Ich mein ich hab ja en TÜV Gutachten über FIN Nummer und das amtliche Kennzeichen. Wüsste sonst nicht wie ich ohne Versicherung da vorfahren soll.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 20. Jan 2023, 13:04
von Beks
Fasemann hat geschrieben: Fr 20. Jan 2023, 12:18
Der 1. März ist ja bald.
Ja, nur keine ahnung ob die dann wieder mit stress anfangen und meinen "der TÜV Bericht ist aber fast zwei monate alt, wir brauchen einen aktuellen."
Also den Behörden hier in Duisburg traue ich wirklich alles zu.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 20. Jan 2023, 17:28
von Fasemann
TÜV-Zettel für normale Sachen ist immer gültig bis zum nächsten Halterwechsel/ Ummelden oder was für eine Frist drauf steht.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 20. Jan 2023, 18:14
von Beks
Fasemann hat geschrieben: Fr 20. Jan 2023, 17:28
TÜV-Zettel für normale Sachen ist immer gültig bis zum nächsten Halterwechsel/ Ummelden oder was für eine Frist drauf steht.
Super danke dir, dann mache ich mir keine Hektik und lass das bis März erstmal so laufen. Werde dann im März einen Termin machen.
Weißt du vielleicht, ob die dann die Vorführung des Rollers verlangen können? Oder ob der TÜV Bericht vollkommen reicht und die kein Recht dazu haben es zu verlangen?
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 20. Jan 2023, 19:13
von Fasemann
Wenn ich deine Story so verfolge......, möchte ich keine Aussage treffen.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Sa 21. Jan 2023, 15:07
von Beks
Stimmt auch wieder. Obwohl ich nicht weiß was die da noch gucken wollen, wenn ein TÜV Gutachten vorliegt... naja
Am besten ich schreib der Zulassungsstelle mal ne Mail wie das aussieht mit TÜV Gutachten und kleines Versicherungskennzeichen. Ob gekündigt werden muss und ob das Gutachten reicht.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Sa 21. Jan 2023, 16:41
von Tatra603
Ich bitte um eure Gedanken zu meinem Sparmodell:
Ich habe ein kleines Häuschen in Italien, zu der ein 45 km/h- Elektroroller hervorragend passen würde. Besonders, wenn er in Deutschland versichert ist (nirgends gibt es billigere Versicherungen als hier...).
Als mieser Hund würde ich aber vorher nochmal die THG-Quote abgreifen und es mit großer Nummer anmelden wollen.
1. Braucht man dann TÜV?
2. Wenn der TÜV abgelaufen ist, müsste man ja nach Deutschland zurück und dort TÜV machen; das will ich nicht; deswegen:
3.: Kann man ein angemeldetes 45 km/h - Moped wieder mit Versicherungsschutz laufen lassen- ist ja TÜV- frei
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Sa 21. Jan 2023, 17:00
von callmeuhu
Tatra603 hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 16:41
1. Braucht man dann TÜV?
nope
viewtopic.php?f=34&t=17762
Tatra603 hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 16:41
3.: Kann man ein angemeldetes 45 km/h - Moped wieder mit Versicherungsschutz laufen lassen- ist ja TÜV- frei
da die CoC gestempelt wird (Dokument)+die Meldung durch das KBA digital gespeichert wird= ich denke nicht

löschen der Daten=Verschrottung
in den NL sind die Kennzeichen schon lange Pflicht(25 km/h/45 km/h). Ich gehe davon aus, dass das mit "freiwillig" nicht mehr lange so sein wird

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Di 24. Jan 2023, 09:33
von conny-r
w7_7 hat geschrieben: Do 19. Jan 2023, 17:52
Hallo,
Da lvm jetzt 330€ sofort an Kunden zahlt (sofort!) wollte och nachfragen, ob jemand einen guten lvm Makler kennt, meine in der nähe kennen sich nicht aus: wollen nicht.
Danke!
.
Dazu benötigt man keinen Makler >Internet