Re: 1. Inspektion...
Verfasst: Mi 9. Mai 2018, 12:03
Bei meinem letzten Besuch standen dort noch ein roter und ein weisser N1 ( Stand KW 18).
ja, stimmt, die Beweislast ist komplex. Allerdings ist die im zitierten Text beschriebene eingeschränkte Garantie nichts anderes als die Gewähr für Mängelfreiheit bei Übergabe. Ansprüche daraus bestehen per Gesetz zumindest gegenüber dem Händler. Was der Hersteller dazu erklärt, ist von daher in EU nicht relevant.chrispiac hat geschrieben: Mo 7. Mai 2018, 13:14Was natürlich viel hilft, wenn nach 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt und Du dann vor der Situation stehst, dem Händler nachweisen zu müssen, das der Fehler schon beim Auslieferungszustand aufgetreten ist. Da ist eine freiwilige Garantie des Händlers/Importeurs, der diese Gesetzlichen Vorgaben übertrifft, natürlich viel Wert und eine regelmäßige Inspektion um diese freiwilligen, zusätzlichen Leistungen zu erhalten durchaus legitim.unfused hat geschrieben: Mo 7. Mai 2018, 08:33 …
Garantie gibt es nur auf den Akku. Ansonsten gilt Gewährleistungsrecht, und zwar unbedingt. Also auch ohne die Pflicht, den Roller regelmäßig beim Service vorzuführen.
Zudem gilt das Gewährleistungrecht nicht „unbedingt“. Wenn Du z.B. einen Unfall mit dem NIU baust und Schuld daran bist, kanst Du keine Reperatur auf Gewährleistung einfordern (nicht sachgemäßer Gebrauch). Falls der Händler Zweifel am sachgemäßen Gebrauch hat, könnte er in Zweifelsfällen daher zunächt eine Gewährleistungsforderung ablehnen und dann müßtest Du Dein Gewährleistungsrecht einklagen.
Das sind aber juristische Spitzfindigkeiten, von dem hoffenlich kein NIU Besitzer betroffen sein wird.
Zu den Garantieinformationen:Die Garantie geht also über den Akku hinaus - steht in der Bedienungsanleitung (bei Tschibokäufern auf der zusätzlichen Garantiekarte, da diese 3 Jahre Garantie bekommen haben).… Ab dem Datum der Übergabe wird eine dem Stand der Technik
entsprechende Fehlerfreiheit des Fahrzeuges in Werkstoff und
Herstellung für den Zeitraum von 2 Jahren (eingeschränkte
Garantie) bzw. den gesetzlich geltenden Gewährleistungszeitraum
gewährt. Wartungsarbeiten sind nur bei einer von uns
autorisierten Fachwerkstätte durchzuführen. Bei Schäden die
durch unsachgemäße Handhabung, Manipulation oder auf ein
nicht Einhalten der Bedienungs- Pflege - und Wartungshinweise
zurückzuführen sind kann keine Garantie oder Gewährleistung
geltend gemacht werden.
Was heißt es im Klartext? Garantie 1Jahr oder Gewährleistung 1 Jahr?unfused hat geschrieben: Do 16. Aug 2018, 15:35
ja, stimmt, die Beweislast ist komplex. Allerdings ist die im zitierten Text beschriebene eingeschränkte Garantie nichts anderes als die Gewähr für Mängelfreiheit bei Übergabe. Ansprüche daraus bestehen per Gesetz zumindest gegenüber dem Händler. Was der Hersteller dazu erklärt, ist von daher in EU nicht relevant.
Über NIU Kulanz kann ich nichts sagen, aber 20km bin ich gestern für die Inspektion gefahren. Die hat nur halbe Stunde gedauert.Master223 hat geschrieben: Do 4. Okt 2018, 21:27 Muss man die Inspektion bei einem niu Händler durchführen oder kann man die auch bei einer normalen Werkstatt durchführen?
Wie kulant ist Niu? Sonst müsste ich knapp 20km fahren.
Was willst du in einer "normalen" Wekstatt deren Wissen sich ausschließlich um Verbrenner dreht???Master223 hat geschrieben: Do 4. Okt 2018, 21:27 Muss man die Inspektion bei einem niu Händler durchführen oder kann man die auch bei einer normalen Werkstatt durchführen?