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Re: Geschwindigkeitsunterschied von Revoluzzer & Revoluzzi
Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 07:59
von LoWess - König der Friesen
Moin vonne Küste.
Ganter Ingo hat geschrieben:Wichtig sollte aber sein, dass der Reparatur- und Ersatzteilservice für alle Besitzer der 32 km/h Variante bestehen bleibt.
Das will ich aber stark hoffen, sonst gibt´s Saures und Schlick von mir.

Re: Neu: REVOLUZZER25 (2.0) mit 25 km/h
Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 18:36
von Ganter Ingo™
Helmpflicht - Rechtslage seit dem 1. Januar 2006
Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde in § 21a Abs. 2 StVO der Begriff "amtlich genehmigt" durch den Begriff "geeignet" ersetzt und die 2. Ausnahme-Verordnung zur StVO aufgehoben (BGBl. 2005 I Nr. 76 S. 3716 Art. 1 Nr. 3 Buchstabe b und Art. 2). Mit dem 01.01.2006 traten diese Änderungen in Kraft.
Die Neufassung des § 21a Abs. 2 StVO:
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
Bis dahin war es Führern von Krafträdern und ihren Beifahrern während der Fahrt faktisch erlaubt, Schutzhelme zu verwenden, auch wenn diese nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren (vgl. unten stehenden Text von RA Grunert zur Rechtslage bis zum 31. Dezember 2005). Die verwendeten Schutzhelme mussten allerdings eine ausreichende Schutzwirkung aufweisen.
http://www.juraforum.de/ratgeber/arbeit ... fuer-mofas
Re: Neu: REVOLUZZER25 (2.0) mit 25 km/h
Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 18:45
von CaptainCustom
Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Wie geil, ich statte meinen Revoluzzi jetzt mit amtlich anerkannten Sicherheitsgurten aus!
Re: Neu: REVOLUZZER25 (2.0) mit 25 km/h
Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 19:22
von Ganter Ingo™
Dafür musst Du Dir erst einmal einen Choppersattel zulegen, sonst kannst Du die Gurte nicht befestigen.

Re: Neu: REVOLUZZER25 (2.0) mit 25 km/h
Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 20:02
von Ganter Ingo™
2Alf20658 hat geschrieben:Ich wusste nicht, dass es noch andere Zulassungen zwischen 20 km/h und 25 km/h gibt. Deswegen gehe ich nach wie vor davon aus, das Helmpflicht erst bei 25 km/h besteht, weil ja auch noch Toleranzen gelten. Ich denke weiterhin, dass es dazwischen nix gibt.
Alfred, fahre einfach über 20 km/h, aber unter 25 km/ kopflos. Dann brauchst Du auch keinen Helm, so ganz ohne Birne.
Re: Neu: REVOLUZZER25 (2.0) mit 25 km/h
Verfasst: Di 26. Jan 2016, 13:01
von CaptainCustom
Egal welches Tempo, besser einen Helm aufsetzen, denn sicher ist sicher...

Re: Neu: REVOLUZZER25 (2.0) mit 25 km/h
Verfasst: Di 26. Jan 2016, 13:06
von Ganter Ingo™
Wenn ich das richtig sehe, ist es ein junger Mensch, bei dem es sich noch lohnt, einen Helm aufzusetzen.
Ansonsten halte ich es ähnlich wie Alfred. Ist meine Birne, die bald 65 wird. Lohnt doch nicht mehr, dafür einen Helm aufzusetzen. Und wenn sich doch etwas lohnt, kann man den Inhalt leider nicht vorher abrufen und auf externe Festplatte speichern. Weg ist weg. So what ever.
Re: Neu: REVOLUZZER25 (2.0) mit 25 km/h
Verfasst: Di 26. Jan 2016, 17:29
von MEroller
Mann Ingo, der Helm auf dem Bild ist doch falsch rum drauf und wird der jungen Schönheit wahrscheinlich das Genick brechen bei einem Sturz

Re: Neu: REVOLUZZER25 (2.0) mit 25 km/h
Verfasst: Di 26. Jan 2016, 21:17
von Ganter Ingo™
Hier mal eine PDF-Datei als Anlage zu Rechtrn und Pflichten bezüglich Helmpflicht und Radwefebenutzung betreffend Pedelecs, E-Bikes, Leichtmofas und Mofas.
Re: Neu: REVOLUZZER25 (2.0) mit 25 km/h
Verfasst: Di 26. Jan 2016, 22:09
von Ganter Ingo™
Hi, habe schon begriffen, dass der Helm verkehrt herum sitzt, dieses aber beim ersten Betrachten nicht gesehen. Sah nur ein junges Ding auffem Roller.
