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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mi 27. Sep 2023, 10:03
von Bibl23
HorwinEK1 hat geschrieben: So 24. Sep 2023, 09:13
https://efahrer.chip.de/news/foerderung ... ge_1014780
Merkt euch den 31.Oktober. Anscheinend gibt es ein Schlupfloch für zulassungsfreie 45er. Man braucht dann nur die CoC.
Allerdings muss man schauen ob es für uns dann Schätzwerte gibt. Diese werden aber erst Ende Oktober veröffentlicht. Und bis spätestens 15. November muss dann beantragt werden, wenn ihr noch für dieses Jahr wollt.
Wir sind wirklich gespannt... Paddy ist sehr optimistisch und mich hat er immerhin angesteckt. Ob die CoC-Geschichte irgendwann praktisch umgesetzt wird, muss sich noch zeigen.
BTW: Plant bei der Beantragung bitte eher mit dem 31.10. - kaum ein Anbieter wird merklich danach noch Quoten für 2023 entgegennehmen.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mi 27. Sep 2023, 12:26
von Stivikivi
Meine ADAC Quoten von Juni 2023 wurden bestätigt.


Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mi 27. Sep 2023, 15:33
von qwert0815
Meine eben auch, mal sehen ob die damals versprochenen 300€ je Fahrzeug rausrücken oder uns mit 260€ (ohne Mitglieder Bonus) abspeisen wollen.
In 14 Tagen weis ich mehr......
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mi 27. Sep 2023, 16:24
von Stivikivi
qwert0815 hat geschrieben: Mi 27. Sep 2023, 15:33
Meine eben auch, mal sehen ob die damals versprochenen 300€ je Fahrzeug rausrücken oder uns mit 260€ (ohne Mitglieder Bonus) abspeisen wollen.
In 14 Tagen weis ich mehr......
Normal müssten die sich dran halten.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mi 27. Sep 2023, 19:49
von qwert0815
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 29. Sep 2023, 17:26
von yakamoto
Deine Meinung über den ADAC darfst du haben, wir leben noch in einen (recht) freien Land, aber Vermutungen auf Grundlagen deiner persönlichen Meinung sind immer so xxxxxx zu deuten...
Wenn du deinen Antrag noch zu 300-Euro-Zeiten gestellt hast und keine abweichende Bestätigung erhalten hast, dann gilt es so. Haben schon viele Leute nach der Absenkung dennoch die vertraglichen 300€ ggf. zzgl. des Mitgliederbonus erhalten.
Warum solltest ausgerechnet DU anders behandelt werden
Du hast doch sicher die Eingangsbestätigung zu deinem 300-Euro-Antrag erhalten. Also was machst du dir solche Sorgen und anderen Leute hier unsicher...
Bleib COOL und habe Geduld!

Wird schon...
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 2. Sep 2024, 17:15
von Stivikivi
Wie siehts rechtlich aktuell eigentlich mit den Ausleuchtungsgutachten aus?
Nach zig Zulassungen hat meine Zulassungsstelle heute wieder ihren Einheitsbrei ausgepackt.
Sie verlangen nun seitens KBA aufgetragen ein Gutachten zwecks Ausleuchtung sowie eine schriftliche Begründung weswegen freiwillig zugelassen werden soll.
Ist diese Begründung rechtens? Und wie siehts da mittlerweile mit dem Ausleuchtungsgutachten aus?
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 2. Sep 2024, 17:29
von rainer*
Ausleuchtung ja, das ist bei den Versicherungstafeln nicht erforderlich und daher nicht Vorschrift. Das kommt dazu. Lösung wäre eine zugelassene Nummernschildbeleuchtung zu nehmen oder vom TÜV-Prüfer einen Dreizeiler machen zu lassen.
Die Beweggründe, warum die freiwillige Zulassung gemacht werden soll, können der Behörde am A... vorbei gehen. Das geht die m.E. nix an. Es ist eine Kann-Bestimmung im Gesetz ohne das dafür extra Tatbestände definiert sind, wann ich es darf und wann nicht. Da ist nix was dann eine Behörde prüfen könnte/müsste. Du könntest also als Begründung auch schreiben, das es Deine Oma schöner findet oder das die diesjährige Farbe des Versicherungsschildes nicht mit der Fahrzeugfarbe harmoniert oder diesen Wunsch ganz ignorieren und nur die freiwillige Zulassung unbegründet beantragen.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 2. Sep 2024, 19:06
von Stivikivi
rainer* hat geschrieben: Mo 2. Sep 2024, 17:29
Ausleuchtung ja, das ist bei den Versicherungstafeln nicht erforderlich und daher nicht Vorschrift. Das kommt dazu. Lösung wäre eine zugelassene Nummernschildbeleuchtung zu nehmen oder vom TÜV-Prüfer einen Dreizeiler machen zu lassen.
Die Beweggründe, warum die freiwillige Zulassung gemacht werden soll, können der Behörde am A... vorbei gehen. Das geht die m.E. nix an. Es ist eine Kann-Bestimmung im Gesetz ohne das dafür extra Tatbestände definiert sind, wann ich es darf und wann nicht. Da ist nix was dann eine Behörde prüfen könnte/müsste. Du könntest also als Begründung auch schreiben, das es Deine Oma schöner findet oder das die diesjährige Farbe des Versicherungsschildes nicht mit der Fahrzeugfarbe harmoniert oder diesen Wunsch ganz ignorieren und nur die freiwillige Zulassung unbegründet beantragen.
Ich bin der Meinung das durch das coc das ganze bereits homologiert ist. Im Falle des NIU hier ist bei der N Reihe die chassis ja gleich. Egal ob 80kmh oder 45kmh. Daher ist das mit dem Ausleuchtungsgutachten ein Witz.
Genauso wie bei nem M5 oder 520i. Nur mehr PS und ne größere Bremsanlage aber die Beleuchtungsanlage bleibt immer gleich da homologiert.
Aber gesunder Menschenverstand ist halt nicht.
Also entweder KBA noch um Stellungnahme bitten oder direkt schriftlich die Zulassung beantragen und nach Erstellung der schriftlichen Ablehnung dann gerichtlich klären.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 2. Sep 2024, 19:58
von Mächschen
Ich würde mit denen vor Gericht gehen, dann machen die das nie wieder...