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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Mo 2. Sep 2024, 20:05
von rainer*
Stivikivi hat geschrieben: Mo 2. Sep 2024, 19:06Ich bin der Meinung das durch das coc das ganze bereits homologiert ist. Im Falle des NIU hier ist bei der N Reihe die chassis ja gleich. Egal ob 80kmh oder 45kmh. Daher ist das mit dem Ausleuchtungsgutachten ein Witz.
Ja, ist es, aber eben im CoC der 80km/h-Variante. Klar wissen wir, das es baugleich ist und das an der Stelle der Amtsschimmel etwas laut wiehert. Und das Gericht wird dummerweise auch nix anderes an dieser Stelle feststellen, als das CoC der 45er-Variante eben nicht die Prüfung dieses Lämpchens umfasst. Und das das dann eben nachgeholt werden muss.

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Do 5. Sep 2024, 07:45
von Stivikivi
Rückmeldung vom KBA habe ich erhalten.

Kommt nicht von denen dafür sind die auch nicht zuständig.

Warte jetzt nur noch auf die Antwort vom Landesverkehrsamt. Sollte dort herauskommen das auch die keine weitere Anweisung gegeben haben werde ich erneut die Zulassungsstelle konfrontieren.

Die Genehmigung die ich damals bekommen habe stellt auch keine Ausnahmeregelung da sondern wurde nach stichhaltiger und plausible Argumentation stattgegeben.

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 09:57
von yakamoto
Moin, aus Thema Kennzeichenbeleuchtung hatten wir hier seit 2020 mehrfach besprochen.
JA, DAS AMT KANN AUF EINE BEGUTACHTUNG BESTEHEN!

Damit brauchst du nicht vor Gericht!
Der TÜV Süd hier in Hamburg soll so kulant sein und einen Dreizeiler für schlanke 25 Euro erstellen.


Aber das Thema BEGRÜNDUNG WARUM FREIWILLIGE ZULASSUNG ist abzulehnen. Hier liegt KEINE KANNBEDINGUNG vor! Ich weiß jetzt nicht wo du wohnst, ansonsten sag, du möchtest das Fahrzeug ggf. auch im Ausland bewerten. Dann reicht ein Versicherungskennzeichen NICHT aus!

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 11:07
von Stivikivi
yakamoto hat geschrieben: Fr 6. Sep 2024, 09:57 Moin, aus Thema Kennzeichenbeleuchtung hatten wir hier seit 2020 mehrfach besprochen.
JA, DAS AMT KANN AUF EINE BEGUTACHTUNG BESTEHEN!

Damit brauchst du nicht vor Gericht!
Der TÜV Süd hier in Hamburg soll so kulant sein und einen Dreizeiler für schlanke 25 Euro erstellen.


Aber das Thema BEGRÜNDUNG WARUM FREIWILLIGE ZULASSUNG ist abzulehnen. Hier liegt KEINE KANNBEDINGUNG vor! Ich weiß jetzt nicht wo du wohnst, ansonsten sag, du möchtest das Fahrzeug ggf. auch im Ausland bewerten. Dann reicht ein Versicherungskennzeichen NICHT aus!
Ja aber dann nur das Amt und nicht irgendwie den schwarzen Peter auf KBA oder Co schieben. Zumal ich es schriftlich habe das man bei dem NIU drauf verzichtet und dieses Schreiben ist nicht zeitlich begrenzt. Damit sollte ich dann vor Gericht durchaus durchkommen. Aber soweit will ich eigentlich gar nicht der Sachbearbeiter soll das Ding einfach zulassen und gut ist :D