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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Verfasst: Mo 30. Dez 2019, 17:58
von patba
Wie weiter oben von mir schon angekündigt, wurde die neue Verordnung heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist ab morgen in Kraft.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 9s2937.pdf

Patrick

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Verfasst: So 5. Jan 2020, 15:14
von callmeuhu
davidflorian hat geschrieben: Do 26. Dez 2019, 17:43 Sind die Fahrschulen schon schulungsfähig? Ich frage morgen mal an.
Wichtiger ist:

Wie muss der Fahrschüler die genommenen Fahrstunden nachweisen :?:
Gibt es ein Formular und können und werden die Fahrschulen das wissen :?:

Das werde ich Morgen bei der Führerscheinstelle beim Kreis erfahren :mrgreen:
Mit den erhaltenen Informationen gehe ich dann zur Fahrschule
Interessant wird auch sein:welchen Ermessensspielraum hat die Führerscheinstelle und woran ist die Führerscheinstelle gebunden :?:

Es ist mit Anlaufschwierigkeiten zu rechnen :!:

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Verfasst: So 5. Jan 2020, 15:32
von vsm
Vielleicht liest Du zunächst mal die verlinkte Drucksache des Bundesrats? Da stehen komischerweise alle Antworten auf Deine Fragen schon drin. Aber vielleicht lesen Dir die Damen und Herren von der Führerscheinstelle auch gerne daraus vor. Die haben ja sonst nichts zu tun... :roll:
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Verfasst: So 5. Jan 2020, 15:49
von tgsrt
Was eine interessante Formulierung ist, ist das "erfolgreich" teilgenommen.
Da keine Prüfung am Ende steht kann dies zu Diskussion führen.

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Verfasst: So 5. Jan 2020, 16:07
von callmeuhu
vsm hat geschrieben: So 5. Jan 2020, 15:32 Vielleicht liest Du zunächst mal die verlinkte Drucksache des Bundesrats? Da stehen komischerweise alle Antworten auf Deine Fragen schon drin. Aber vielleicht lesen Dir die Damen und Herren von der Führerscheinstelle auch gerne daraus vor. Die haben ja sonst nichts zu tun... :roll:
Ja, solange die meinen Antrag annehmen und bearbeiten ist das OK und ich stelle einen Antrag bei der Führerscheinstelle des Kreises und nicht beim Ministerium :roll:

Die Weisung vom Ministerium ist die "graue Theorie"
Mich interessiert aber die praktische Umsetzung im Kreis.

Die Fahrschulen können noch keine Informationen haben. Ich möchte nicht von der Fahrschule(Pontius) zu Führerscheinstelle(Pilatus) geschickt werden, nicht nur weil die genau in der entgegen gesetzten Richtung liegen. Auf dem Rückweg von der Behörde zur Fahrschule vorort.

Ich frage nicht nach dem Passierschein A38 :P

und Schlaumeiereien bzgl. meines an-gelesenen Wissens und den "tollen Ideen" des Ministerium werde ich mir auch verkneifen.

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Verfasst: So 5. Jan 2020, 16:11
von The Rob
"Erfolgreich teilgenommen" ist die Standardformulierung auf diversen Zertifikaten, mit der immer "hat erfolgreich geschafft, nahezu die gesamte Schulungsdauer körperlich anwesend zu sein." gemeint ist.
So zumindest meine Erfahrung. Ich habe eine Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Brandschutzlehrgang. Da hatte ich sogar einen Feuerlöscher in der Hand...

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Verfasst: Di 7. Jan 2020, 09:27
von Scallty
Also ich persönlich bin ein Fan von der Idee
Es werden keine Fahranfänger damit in den Straßenverkehr geschickt und es müssen zuvor Übungsstunden absolviert werden
Vielleicht lockert das dann endlich mal den Verkehr ein bisschen auf, wenn mehr Leute auf Zweiräder umsteigen würden

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Verfasst: Di 7. Jan 2020, 11:10
von Mr.Eight
Scallty hat geschrieben: Di 7. Jan 2020, 09:27 Also ich persönlich bin ein Fan von der Idee
Es werden keine Fahranfänger damit in den Straßenverkehr geschickt und es müssen zuvor Übungsstunden absolviert werden
Vielleicht lockert das dann endlich mal den Verkehr ein bisschen auf, wenn mehr Leute auf Zweiräder umsteigen würden
Dein Wort in Gottes Ohr... die ersten die ich darauf ansprach: "... nee. da wird man naß, ist zu gefährlich, will kein Geld extra ausgeben, ist nicht mein Ding (Ohne es jemals ausprobiert zu haben)…" Nicht einer hat da gezuckt.

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Verfasst: Di 7. Jan 2020, 11:56
von tgsrt
was jetzt schick wär, wäre ein 125ccm Kabinenroller wie der Carver oder die üblichen China-Kabinen in bezahlbar.

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Verfasst: Di 7. Jan 2020, 12:59
von AkkuSchrauber
Da ich in diesem Zusammenhang schon Angebote aus Fahrschulen MIT ZUSÄTZLICH GENNANTEN EXTRASTUNDEN PREIS gesehen habe, denke ich es wird u.U. tatsächlich Redebedarf geben im Einzelfall! Nämlich dann, wenn der Fahrlehrer dir erklärt du bräuchtest jetzt noch ein oder zwei davon bevor du "erfolgreich" teilgenommen hast!"

Was mich hier aber noch mehr nervt, ist der Zusatz im Kleingedruckten, dass u.U. von der Behörde auch noch eine Auffrischung der Sofortmaßnahmen am Unfallort Kurses UND ggf. ein Sehtest vorgelegt werden müssen!

Hat dazu auch jemand schon eine rechtssichere Auskunft???