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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 13:26
von tgsrt
AkkuSchrauber hat geschrieben: Di 7. Jan 2020, 12:59
Was mich hier aber noch mehr nervt, ist der Zusatz im Kleingedruckten, dass u.U. von der Behörde auch noch eine Auffrischung der Sofortmaßnahmen am Unfallort Kurses UND ggf. ein Sehtest vorgelegt werden müssen!
Hat dazu auch jemand schon eine rechtssichere Auskunft???
darüber bin ich auch schon öfters gestolpert.....
in dem Beschluß steht nix dazu. Rechtssicherheit wird Dir hierzu die Aussage der Zulassungsbehörde geben, die sind hier die letzlichen Entscheider.
Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 13:28
von AkkuSchrauber
Genau da fürchte ich Willkür! Immerhin wollten ja die mesten "Entscheider" diese Refom eigentlich nicht!
BTW: als ich vor einigen Jahren - so um 2014 rum - mal den Versuch einen 1er nach zu machen angegangen bin, hatt es noch geheissen : SMAUO muss nich!
Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 13:39
von tgsrt
ich verstehe das Problem nicht....
- Sehtest -- machen die meisten Optikerketten kostenlos. Zeitaufwand max 1h.
- Erste Hilfe -- LSM Grundkurs und Auffrischung sollte eigentlich Bürgerpflicht sein (sorry da bin ich radikal) kosten 40-50€
Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 14:09
von AkkuSchrauber
Hab mich mal quer durch das FS Angebot der Republik geklickt. In fast allen Fällen war da dann auch immer irgendwo von dem Sehtest und der Ersten Hilfe die Rede ohne die es wohl nicht geht. Es ist also davon auszugehen, dass das bundesweit zur Anwendung kommt.
Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 14:37
von tgsrt
AkkuSchrauber hat geschrieben: Di 7. Jan 2020, 14:09
Hab mich mal quer durch das FS Angebot der Republik geklickt.
Du meinst Fahrschulen?
Die haben größtenteils selber noch keine Ahnung was wie das laufen soll, was eigentlich verwundert, da es ja eigentlich nicht anders als wie bei der B96 Geschichte läuft.
Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 14:40
von patba
Ich bin auch über die Angaben zum Erste-Hilfe-Kurs und zum Sehtest gestolpert und bin gespannt, wie das geregelt wird.
Ich habe gerade eine erste Führerscheinstelle gefunden, die den B196 auf ihren Seiten schon eingepflegt hat und diese Bescheinigungen nicht einfordert:
https://www.kreisgg.de/verkehr/fuehrers ... erlaubnis/
Anscheinend liegt es aber tatsächlich im Ermessen der Behörde vor Ort.
Ich habe gerade auch ein wenig zu den Vorausssetzungen für B96 bzw. BE ("Anhänger-Führerscheine") gesucht. Den Erste-Hilfe-Kurs findet man eigentlich nie als Voraussetzung (bei schon vorhandenem Führerschein B), den Sehtest manchmal.
Man wird also bei der Behörde vor Ort nachfragen müssen. Im Zweifelsfall sollte man wohl auch nachfragen, wie es bei BE/B96 gehandhabt wird.
Grundsätzlich stehe ich aber auch zu der Aussage weiter oben, dass eine Auffrischung in Erster Hilfe nicht schadet. Ich bin ohnehin Ersthelfer in der Arbeit und mache alle 2 Jahre den Kurs, deshalb sehe ich das gelassen.
Patrick
Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 16:30
von Fasemann
Ersthelfer bezahlt die BG oder der Arbeitgeber, der Chef ist verpflichtet 10 % der Belegschaft als Ersthelfer auszubilden, der freut sich wenn ihr euch meldet.
Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 17:40
von tgsrt
Fasemann hat geschrieben: Di 7. Jan 2020, 16:30
Ersthelfer bezahlt die BG oder der Arbeitgeber, der Chef ist verpflichtet 10 % der Belegschaft als Ersthelfer auszubilden, der freut sich wenn ihr euch meldet.
nicht jeder möchte diese Verpflichtung und zusätzlichen Aufgaben die da einher gehen können aber eingehen!
Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 19:29
von Fasemann
Im Zuge dessen, das ich 1/3 meines Tages mit den Kollegen zusammen bin, ist das eine Versicherung für alle. Ich prüfe mit dem Fasi einmal im Jahr die 4 Sanikästen und wenn mal was passiert unterstütze ich moralisch bis die Betriebsfeuerwehr kommt. Pflaster, Kühlpack und ähnliche Kleinigkeiten sehe ich als selbstverständlich an.
Dafür bin ich immer auf aktuellen Stand was erste Hilfe betrifft, da ich eine ehrenamtliche Tätigkeit beim THW ausübe habe ich wohl noch einen Gemeinschaftssinn...
Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 19:58
von AkkuSchrauber
Mal abgesehen von selbst auferlegten Ansprüchen, was ist denn nun verlangt im realen Ablauf des B196? Wer kann da was berichten?