Elektrobär hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 23:11
Zusammengefasst können demnach alle Arbeitnehmer, die keine sonstigen Einnahmen haben, die 410€ komplett behalten. Wahrscheinlich sogar dann auch für jeden weiteren Roller.
Wenn man das so nimmt wie es da steht, ja, allerdings gilt das natürlich für die Gesamteinnahmen, nicht für jeden Roller 410€.
Das ist tatsächlich mal eine halbwegs neutrale Quelle, woher sie das nehmen, wird aber nicht ersichtlich.
Trotzdem danke für den Link, stehen ja ein paar interessante neue Dinge drin.
Auch z.B. daß nicht beantragte Zertifikate nicht etwa verfallen sondern der Staat verscheuert die dann eben selbst!
Man braucht also bei der Nummer kein schlechtes Gewissen haben, daß man den Zertifikatshandel damit unterstützt. Die Quote landet in der Industrie, der Unterschied ist eben nur, wer die Kohle dafür einsackt. Da fällt mir die Entscheidung leicht
Geht aber schon damit los, daß es eine "Sonstige Einnahme" nach §22 Nr. 3 sein soll.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sonstige_ ... %C3%BCnfte
Oder gleich
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
"...z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. "
Das passt ja wohl gar nicht.
Eher schon
https://de.wikipedia.org/wiki/Privates_ ... ungsgewinn bzw.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html hier Nr. 2 Abs. 3.
Die THG-Quote hat man ja, man bekommt das Geld nicht vom Staat. Dann verkauft man das Zertifikat dafür. Die Quote fällt aber nicht vom Himmel sondern man hat das CO2 eingespart weil E-Fahrzeug und kann sie verkaufen.
Daß man ein E-Fahrzeug hat, hat aber Mehrkosten verursacht. 2000€ sind das immer (ausser vielleicht für einen freiwillig angemeldeten 45er), auf 8 Jahre mit 12,5% abgeschrieben macht 250€. Erst was von dem Quotenverkauf von diesem Fahrzeug über bleibt ist die Einnahme.
Damit bleibt man immer unter den Freigrenzen. Beim Verkauf sind das ja sogar 600€.
Jetzt könnte man eine EÜR machen und einreichen, könnte es aber auch lassen. Man hat ja schon gerechnet und man bleibt unter der Freigrenze, also gibt es auch nichts anzugeben.
Ob das so richtig ist weiß ich nicht aber dem Braten der Vermittler ist erst recht nicht zu trauen denn von den 410€ für AN ohne weitere Einnahmen steht bei denen nichts. Aber dann gäbe es ja auch gar keinen Grund mehr, daß man ihnen alles über 255€ schenken sollte.
Im Laufe des Jahres werden sich aber sicher noch kompetente Leute dazu äussern.
Sollte das Finanzamt aber auf stur schalten, werden sich garantiert Leute finden, die dagegen klagen.
Vorher muss das Finanzamt aber auch erstmal wissen, wer denn die Quote überhaupt verkauft hat. Daß sie beim UBA anrufen und sich die komplette Liste der Halter rüberfaxen lässt, ist schon ziemlich abwegig. Dann müssten sie das abgleichen und wenn die Leute nichts verteuert haben, müssten sie erstmal fragen, was man denn damit gemacht hat. Vielleicht hat man ja nur das Geld unter der Freigrenze genommen?
Also das ist nichtmal kontrollierbar, selbst wenn der Staat sich die Blöße geben will, einen Teil dieser gewollten Subvention in Form von Steuern gleich wieder abzuknöpfen. Bei der Kaufprämie von 6000€ oder den 900€ für eine Wallbox zuhause kommt ja auch keiner auf die Idee.
Ich glaube immer mehr, daß sich das nur die Vermittler aus dem Arsch gezogen haben, damit man ihnen aus Angst alles über 255€ schenkt.
Aber warten wir mal ab noch ist das alles offen und wir sind nur Laien. Wenn ich es aber selber nicht genau weiß, dann kann ich zumindest hinterfragen, auf wen ich bei der Sache höre. Ganz sicher nicht auf den, der sich aufgrund seiner Meinung dazu von mir was schenken lassen will.
Gruß,
Norbert