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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Verfasst: Mi 30. Aug 2023, 16:08
von Stivikivi
rainer* hat geschrieben: Mi 30. Aug 2023, 15:46
Seit wann muss man nicht zur HU, wenn man eine 125er freiwillig zulässt? Mal abgesehen, das es m.E. für den Nutzer nicht zu erkennen ist, ob man das Fahrzeug Zulassungsfrei mit Nummernschild oder freiwillig zugelassen mit dem gleichen Nummernschild betreibt.
In beiden Varianten kannst Du Dir ein E am Ende des Kennzeichens gönnen.
Nur das 45er es regelmäßig entzogen bekommen.
Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Verfasst: Mi 30. Aug 2023, 18:10
von Afunker
rainer* hat geschrieben: Mi 30. Aug 2023, 15:46
Seit wann muss man nicht zur HU, wenn man eine 125er freiwillig zulässt? Mal abgesehen, das es m.E. für den Nutzer nicht zu erkennen ist, ob man das Fahrzeug Zulassungsfrei mit Nummernschild oder freiwillig zugelassen mit dem gleichen Nummernschild betreibt.
In beiden Varianten kannst Du Dir ein E am Ende des Kennzeichens gönnen.
Das ganze bezieht sich auf ein E-Fahrzeug, so wie es (noch immer) in § 3 Absatz 2 und 3 der FZV steht.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht dann unter "Nächste HU: 0000" und es fehlt im Kennzeichen die HU-Plakette.
Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Verfasst: Mi 30. Aug 2023, 18:34
von Afunker
Stivikivi hat geschrieben: Mi 30. Aug 2023, 16:08
Nur das 45er es regelmäßig entzogen bekommen.
Welches dann nicht gesetzeskonform ist....Aber ich bin kein Rechtsexperte.
Es geht hier um eine andere Klientel, die wegen Wegfall der THG-Quote, sich überlegen dürfte, etwas demgegenüber zu sparen.
Das ist nunmal die HU-Gebühr in Höhe von 150.-€, die man sich alle 2 Jahre sparen kann,
wenn man sein L3E Roller oder Motorrad freiwillig nach § 3 Absatz 2+3 der FZV zulässt.
Das kostet eine Inspektion z.B. bei einer Zero alle 2 Jahre...
Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Verfasst: Mi 30. Aug 2023, 18:37
von gerdy001
@Afunker
Ich glaub Du bringst da bischen was durcheinander.
gerdy001 hat geschrieben: Do 10. Aug 2023, 08:41
Ganz einfach:
Die 125er Klasse (L3e-A1) müssen beim Verkehrsamt angemeldet werden, sind
HU pflichtig aber steuerfrei. Im FZ Schein steht der Vermerk "zulassungsfreies FZ".
Die 50er Klasse (L1e-B) sind schon immer von der
HU befreit und auch steuerfrei gewesen und man muss sich dafür in der Regel einmal im Jahr die Versicherung inclusive. Schild kaufen. Es war aber schon immer so, dass man diese Fahrzeuge freiwillig zulassen konnte. Das war vor THG Zeiten eher eine Randerscheinung und wurde besonders gerne von Fahrern mittleren Alters die einen Oldtimer fahren (z.B. Simson) gemacht. Durch die freiwillige Zulassung bleiben sie trotzdem HU und Steuerfrei. Im FZ Schein steht der Vermerk "FREIWILLIGE ZULASSUNG NACH § 3 ABS. 3 FZV"
(das gilt nicht nur für die 50er Klasse sondern für alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen)
viewtopic.php?p=326511#p326511
Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Verfasst: Mi 30. Aug 2023, 18:52
von Stivikivi
Muss den anderen beiden leider recht geben 125er sind Zulassungsfrei aber Kennzeichenpflichtig. Ebenso sind diese HU Pflichtig da Bauartbedingt über 45kmh gefahren werden kann.
Wirklich freiwillig zugelassen werden sind nur 25kmh und 45kmh Fahrzeuge die wegen ihrer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit nicht zur HU müssen.
Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Verfasst: Mi 30. Aug 2023, 23:46
von Afunker
Ich bin vorläufig hier raus....

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Verfasst: Do 31. Aug 2023, 17:20
von Gluehbert
Die 125er Klasse (L3e-A1) müssen beim Verkehrsamt angemeldet werden, sind HU pflichtig aber steuerfrei. Im FZ Schein steht der Vermerk "zulassungsfreies FZ".
Finde ich in der Zulassungsbescheinigung Teil I beim Vectrix nicht. Übersehe ich das nur? Hätte das drinstehen müssen und das Amt hats vergessen?
Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Verfasst: Do 31. Aug 2023, 17:23
von gerdy001
Ganz rechts unten im Feld 21
Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Verfasst: Do 31. Aug 2023, 21:09
von User44187
Um das mal klarzustellen, die Klassen L3e-A1 (und alle Unter-Unterklassen, sprich L3e-A1E und L3e-A1T sowie dazu auch L4e-A1) sind:
- Steuerbefreit (§3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG)
- Versicherungspflichtig (§ 1 PflVG)
- Kennzeichenpflichtig (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 FZV)
- kann immer ein E-Kennzeichen bekommen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 EmoG)
- Zulassungsfrei (§ 3 Abs. 3 Nr. 1c FZV)
Die Zulassungsfreiheit des Leichtkraftrads ist daher komplett sinnlos, ich würde jedem raten, das freiwillig zuzulassen, die einzige Änderung ist dann, dass eine ZBII ausgestellt wird. Somit kann man leichter Vorbesitzer nachweisen und es ist nicht so schlimm wenn man die CoC verduselt. An der Steuerbefreiung ändert dies nichts.
Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Verfasst: Do 31. Aug 2023, 21:19
von MEroller
User44187 hat geschrieben: Do 31. Aug 2023, 21:09Die Zulassungsfreiheit des Leichtkraftrads ist daher komplett sinnlos, ich würde
jedem raten, das freiwillig zuzulassen, die einzige Änderung ist dann, dass eine ZBII ausgestellt wird. Somit kann man leichter Vorbesitzer nachweisen und es ist nicht so schlimm wenn man die CoC verduselt. An der Steuerbefreiung ändert dies nichts.
Das ist jetzt das ERSTE Mal, dass ich eine Erklärung des Begriffs "Zulassungsfrei" bei L3e-A1 lese - ist die von der Zulassungsstelle abgestempelte CoC anstelle von ZBII (Brief) dann tatsächlich die einzige Konsequenz der "Zulassungsfreiheit" nach § 3 Abs. 3 Nr. 1c FZV?
Und nur so am Rande: Genauso wie die CoC kann auch die ZBII verschlampt werden... Bei mir sind die jeweils in der gleichen Klarsichthülle im Fahrzeugorder untergebracht. Zumindest beim Auto habe ich beide und so zusammen gesteckt.