FreddyO hat geschrieben:Wurde schonmal wer von der Polizei angehalten und darauf angesprochen ? Oder fährt die an einem vorbei ( wenn man damit z.B. auf dem Fußweg oder Radweg ist ) und sagt nix / merkt nix ?
Jeder Polizist ist kraft Eid dazu verpflichtet, mit Kenntnisnahme einer Straftat diese auch zu verfolgen. Es gibt keinen Ermessensspielraum wie bei einer OWi. Dazu kommt noch die Gefahrenabwehr, selbst wenn gegenwärtig noch keine Straftat vorliegt/erkennbar ist. Die Polizei wird das also regelmäßig nicht durchgehen lassen.
Der Ablauf wäre etwa wie folgt: Die Polizei sieht Dich mit dem Fahrzeug in der Öffentlichkeit fahrend und wird Dich höflichst bitten, (nebst Perso u. ggf. Fz.-Zulassung) den (mitzuführenden) Versicherungsnachweis vorzuzeigen. Bingo! Sollte sich bei der nun folgenden Inaugenscheinnahme Deines Fz. herausstellen, dass dieses nicht allein durch Menschenkraft angetrieben wird UND damit bauartbedingt schneller als 6 km/h ist (und Du auch keine behördliche Ausnahmegenehmigung vorweisen kannst), dann wird Dir der Tatvorwurf eröffnet und das Fz. vermutlich vor Ort beschlagnahmt. Auf die Beschlagnahme wird wohl nicht verzichtet werden, denn nur so läßt sich der nun folgende Verwaltungsakt (das Strafverfahren) aufrecht erhalten.
Die Polizei wird hier also keine Gnade walten lassen (oder wegsehen) und hat ihre Pflicht erfüllt (so wie es andere Bürger vermutlich erwarten würden). Was dann ein Staatsanwalt od. Richter draus macht ist eine völlig andere Geschichte...
Und dies wäre noch der einfachere Tatbestand - OHNE Behinderung/Gefährdung od. gar verursachtem Schaden.
FreddyO hat geschrieben:...allerdings fällt man da dann denke ich sofort der Polizei auf weil man sehr gut gesehen wird und erkennt, daß man sich nicht mit den Füßen abstößt.
Da kommt mir eine Idee: Wie wäre es, wenn man den Scooter seiner Wahl derart modifiziert, dass dieser nur noch 6 km/h fährt. Dies wäre im Bereich Gasdrehgriff zulässig und möglich, so werden schließlich auch Mopeds zu Mofas reduziert. Mit dem (mit einer unveränderlichen Serien-Nr. versehenen) Scooter wird man beim TÜV vorstellig (oder beim aaS in der Werkstatt des Kumpels um die Ecke) und bittet um eine Bescheinigung aus welcher hervorgeht, dass dieses Fz. TATSÄCHLICH nur 6 km/h fährt. Hier ist m.E. keine kostenintensive Einzelabnahme erforderlich. Damit wäre das Fz. versicherungsfrei und auch die Rennleitung sollte dann keine Probleme machen (können).
Es gibt aber möglicherweise noch einen anderen, sehr viel interessanteren Weg: Nach einem letztinstanzlichem Gerichtsurteil wurde eine Versicherung dazu verdonnert, einem Versicherungsnehmer ein Fz. mit der ges. vorgeschriebenen Haftpflicht zu versichern, selbst wenn für dieses Fz. KEINE Betriebserlaubnis besteht. Die Richter sahen ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit daran, dass sich jeder Bürger im öffentlichen Raum darauf verlassen können muß, im Schadensfall auch tatsächlich abgesichert zu sein. Den Einwand des Versicherers, es würde keine BE für das Fz. bestehen und daher ein Versicherungsverhältnis auch nicht zustande kommen können, ließ das Gericht NICHT gelten! Besser noch: Der Versicherer wurde sogar verdonnert, den Versicherungsschutz RÜCKWIRKEND zu gewähren, also vom Tag der Antragsstellung an...!
Hihihi, ich glaube, dass werden einige Versicherer nicht gern zur Kenntnis nehmen, oder?
Müssen diese aber!
Hab's gerade gefunden: AZ: 28 C 1036/07, verkündet am 27.09.2007:
http://www.thomasknauf.de/UrteileProvinzial.pdf
Also: Mofa-Kennzeichen online besorgen und mit dem Scooter seiner Wahl und MIT Versicherungsschutz (und einen Ausdruck des obigen Urteils) straffrei herumdüsen...
