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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Verfasst: Mo 19. Apr 2021, 13:00
von mombi
Manchmal wirkt es schon wunder wenn Du einen anderen Sachbearbeiter(in) beim Landratsamt frägst... .

War mit meinem L3e Roller auch bei einer "Spezialistin". Hat geklappt, war aber etwas aufwändig und es wurde viel diskutiert und zurrückgefragt.

Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Verfasst: Mo 19. Apr 2021, 13:01
von vsm
SilSte hat geschrieben: Mo 19. Apr 2021, 11:56 Hier wird gerade um die TÜV Pflichr gestritten. Meine Beispielsimson sei ja viel zu alt und wenn ich zulasse wird es auf jeden Fall TÜV pflichtig.

Hat jemand spontan ein Kennzeichen? gerne auch per DM 😉
Ja, die Sache mit der Pflicht zur HU ist ein Spaß:
Nach § 29 StVZO besteht die Pflicht zur HU für alle zulassungspflichtigen und alle kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge. Die Zulassungspflicht ist wiederum in § 3 FZV geregelt, sie besteht für alle Fahrzeuge außer für:
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom 6. Juni 2019 (BGBl. I S. 756) in der jeweils geltenden Fassung,
(Anhäger habe ich mal außen vor gelassen)

Die Kennzeichenpflicht ist darüber hinaus in § 4 FZV geregelt, sie gilt für folgende in § 3 FZV von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge:
- 1. a) und b) wenn bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 20 km/h
- 1. c)

Somit sind zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder weder zulassungs- noch kennzeichenpflichtig und unterliegen, unabhängig von einer freiwilligen Zulassung nach § 3 FZV, nicht der Pflicht zur HU.

Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Verfasst: Sa 24. Apr 2021, 13:49
von SilSte
Um euch Up2Date zu halten:

Ich hatte nochmal eine Mail hinterhergeschrieben mit einer Auflistung aller Kennzeichen die ich auf die Schnelle im www finden konnte und Zonk666 war so nett mir auch sein Kennzeichen zu geben sowie einer ausführlichen Schilderung meiner rechtlichen Sichtweise.

Mir wurde eine Rückmeldung im Laufe der nächsten Woche angekündigt.

Aus dem "sowas geht auf gar keinen Fall, der TÜV sagt das muss so, und Zulassung ohne TÜV geht NIE." Ist jetzt schon ein. "Okay wir eskalieren das mal nach oben" geworden.

Ich bin guter Dinge :-) .

Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Verfasst: Sa 24. Apr 2021, 16:22
von Afunker
Die EU will das mit der HU-Pflicht auch für bis 50ccm (L1E Fahrzeuge) europaweit durchdrücken. (siehe die letzten Meldungen in der Presse)
Dort bei einer Tageszeitung, habe ich das mal kommentiert und auf die FZV bei uns verwiesen.
Da dies eine Verordnung ist und eine Änderung auf Bundesebene,
zuerst den Bundesrat ? und zusätzlich vom Bundesverkehrsministerium das geändert werden müsste und
da jeder EU-Staat das bisher anders gehandhabt hat, dürfte es noch etwas länger dauern.
Ausserdem wäre dabei noch die Frage zu klären, wie man es mit all denjenigen hält, die bisher HU-befreit waren (125ccm und drüber)?
Nimmt man die gleich auch mit auf (auf Deutschland bezogen) oder macht man eine Ausnahme bis zum Datum XXXXXX ?

Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Verfasst: Sa 24. Apr 2021, 18:18
von MEroller
Nein nein, L3e-A1 (125er) müssen schon immer zur HU hierzulande.

Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Verfasst: So 23. Mai 2021, 15:11
von SilSte
Hallo zusammen,

wenn auch mit einiger zeitlichen Verzögerung wollte ich noch den Erfolg der Zulassung vermelden. Ich habe es leider nicht geschafft eher alles zusammenzuschreiben.

Angehängt habe ich meinen Fahrzeugschein. Ich hoffe ich habe nichts persönliches Vergessen zu schwärzen - sollte es Bedarf an einer ungeschwärzten Version für eine Anmeldung oder so geben teile ich diese gerne im kleinen Kreise.
Fahrzeugschein Niu U geschwärzt.png
Also kurz zusammengefasst:
* E Kennzeichen wurde erteilt.
* Das 125er Kennzeichen wurde erteilt und passt wie ich finde super an den Hintern des NIU U. Sorge bereitet mir noch der geringe Abstand zwischen Kennzeichen und Schutzblech - wie ich feststellen musste hat aber bereits das alte Versicherungskennzeichen hier spuren hinterlassen...
* Ich bin mir unsicher ob die Eintragungen alle so korrekt sind. Mir fehlen insbesondere:
** Vermerk der TÜV-Freiheit
** Nullung des nächsten HU-Termins

Fallen euch eventuell noch andere Fehler auf? Würde denke ich der Sachbearbeiterin diesbezüglich noch einmal schreiben.

Ansonsten hat es mit der Versicherung bei der WGV wunderbar geklappt. In SF 1/2 liegt der Jahresbeitrag bei 6.000km bei 34,59€.

Ich bin happy fürs erste (allerdings bei der ersten Fahrt erstmal mit einer platten Batterie liegen geblieben - dabei war die bei 80% eingelagert) und wünsche allen viel Erfolg bei der freiwilligen Zulassung.

Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Verfasst: So 23. Mai 2021, 15:25
von vsm
SilSte hat geschrieben: So 23. Mai 2021, 15:11 [...]
Fallen euch eventuell noch andere Fehler auf? Würde denke ich der Sachbearbeiterin diesbezüglich noch einmal schreiben.
[...]
Wie gesagt, das E-Kennzeichen hätte nicht zugeteilt werden dürfen. Ist aber selbst hier im Forum schon mindestens einer Person passiert (was dann später auffiel und von amtswegen geändert wurde).

Befreiung HU muss nicht unbedingt in der Zulassungsbescheinigung stehen, ergibt sich ja auch der Fahrzeugklasse. Im Zweifel muss die Rennleitung halt vor Ort recherchieren. Die kennen sich mit diesen "Kleinigkeiten" nämlich auch selten aus. ;)

Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Verfasst: So 23. Mai 2021, 15:43
von Evolution
dabei war die bei 80% eingelagert
Akkus können nicht "eingelagert" werden, wenn sie ein arbeitendes BMS haben, das führt zur Tiefentladung. Akkus müssen regelmässig auf Entladung kontrolliert werden.

Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Verfasst: So 23. Mai 2021, 17:17
von SilSte
Naja... der Roller wurde einen Monat nicht bewegt. Dachte mit auf 80% gefahrenem Akku sollte das kein Problem sein.

Wird Zeit für das Akkumonitoringsprojekt ;-)

Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Verfasst: So 23. Mai 2021, 17:39
von Evolution
Manchmal ist es nicht der Akku, der nicht mehr funktioniert sondern das BMS. <Einfach mal checken.