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Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 12:49
von der niederrheiner
Naja, wenn aber der spätere Käufer erst damit anfängt, sich rumzustreiten. Und meist lernt man nur aus Fehlern. Die Chance sollten die schon haben.
Hoffentlich erinnern die mich Anfang 2031 nochmal, das ich im August dann 16€ zahlen muß
Stephan
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 13:08
von callmeuhu
weiki hat geschrieben: Fr 6. Jan 2023, 12:48
Jetzt gehst du schon mit dem Porto inkl. Einschreiben in Vorkasse...
verliert die Behörde die Klage, falls der Widerspruch zurückgewiesen wird, sind von der Behörde
alle Kosten des obsiegenden Klägers zu erstatten
Kostenfrei wäre es gewesen, wenn der Widerspruch zur Niederschrift bei der Widerspruchstelle(die im Bescheid genannt ist) erhoben worden wäre.
Zur Niederschrift" bedeutet, dass man als Widerspruchsführer bei der Geschäftsstelle der jeweiligen Behörde persönlich (oder in Gestalt eines bevollmächtigten Vertreters) erscheint und dort den Widerspruch diktiert und unterschreibt.
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-l ... 82585.html
nur mit
Einwurfeinschreiben kann
1.) die Behörde die Annahme nicht verweigern
2. der Bürger nachweisen, dass er
fristgerecht und
nachweisbar Widerspruch erhoben hat
3.) der Bürger nach verstreichen von 3 Monaten Untätigkeitsklage gegen die Behörde erheben
alles richtig gemacht

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 15:19
von MEroller
Wie ich schon schrieb, bislang hat die Zoll-Nachhilfe immer per Email funktioniert, also nur etwas Lebenszeit gekostet. Und nachdem ich mir die gesetzlichen Rahmenbedingungen beim vR ONE mal erarbeitet hatte (Google hilft da auch enorm

) war es nur noch sehr wenig Lebenszeit

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 16:02
von sugram
weiki hat geschrieben: Fr 6. Jan 2023, 12:48
Also du willst damit erklären, deine Zero noch im Jahr 2031 zu besitzen, wenn dann die Steuer erhoben wird?
Auch wenn du Recht hast, wäre es mir den Aufwand nicht Wert.
Jetzt gehst du schon mit dem Porto inkl. Einschreiben in Vorkasse...
Das kann ich dir nicht sagen.
Aber mir geht es da mehr um das Prinzip.
Klar hat mich das Porto gekostet,aber es kostet denen auch ihre Nerven

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 19:23
von weiki
Alles klar, jeder nach seinem Gusto!
Musste gerade nochmal bei mir nachschauen.
Ich muss ab 2026 nur 11,-€ Steuern bezahlen, habe aber die SR (16kw).
Ich glaube die unfähigen Finanzbehörden Zocken euch ab!

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 21:58
von MEroller
weiki hat geschrieben: Fr 6. Jan 2023, 19:23Musste gerade nochmal bei mir nachschauen.
Ich muss ab 2026 nur 11,-€ Steuern bezahlen, habe aber die SR (16kw).
Ich glaube die unfähigen Finanzbehörden Zocken euch ab!

Je angefangene 200kg vom maximal zulässigen Gesamtgewicht werden bei steuerpflichtigen E-Fahrzeugen unter 2 Tonnen nach 10 Jahren Steuerfreiheit nach derzeitiger Lage €5,625 fällig. Eine 2017er SR z.B. soll leer 188kg wiegen und 164kg zuladen können, macht in Summe 352kg.
Bedeutet also für die Steuer einer SR 2 x 5,625 = €11,25, um etwas genauer zu sein
Die "11kW" bleiben aber auch dann noch steuerfrei

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Fr 20. Jan 2023, 05:46
von sugram
Habe bisher leider noch keine Rückantwort erhalten.
Nachdem ich aber mein Kennzeichen nun doch in ein E getauscht habe, habe ich da gleich mal in der Zulassungsstelle nachgefragt.
Der meinte auch, daß ich da nicht's zahlen müsse und wolle da mal anrufen.
Ich bin gespannt, wann ich vom Zoll dann mal Bescheid bekomme.
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Do 9. Feb 2023, 14:32
von sugram
Nachdem nun bisher immer noch keine Rückantwort gekommen ist, habe ich denen nun noch ein mal eine E-Mail gesendet.
Heute wurde ich dann angerufen und da wurde mir dann auch gesagt, daß es da keinerlei Steuer fällig sei.
Das Motorrad wurde nun aus dem System gelöscht und ich erhalte darüber auch per Post dann eine Nachricht
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Do 9. Feb 2023, 16:32
von MEroller
Na Endlich!

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Do 9. Feb 2023, 20:02
von rainer*
MEroller hat geschrieben: Fr 6. Jan 2023, 21:58Bedeutet also für die Steuer einer SR 2 x 5,625 = €11,25, um etwas genauer zu sein :lol
Nö. In da gibt es keine Genauigkeit. Die Steuern werden auf den ganzen Euro abgerundet. Es sind 11 EUR nach 10 Jahren oder ab 01.01.2031 fällig. Habt Ihr eigentlich jetzt schon bei der Zulassung die Einzugsermächtigung erteilt
