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Re: Parkscheinhalter - Parkscheibe
Verfasst: So 8. Feb 2026, 09:18
von Markus Sch.
rollingmartin hat geschrieben: Sa 7. Feb 2026, 22:45
Na herzlichen Glückwunsch. In welcher Provinz wohnst Du?

Google mal "Fair Parken" (Spitzname "Unfair Parken"). Eine Firma, dessen Geschäftsmodell es ist, private Parkplätze (z.B. Supermärkte, Theater. Kinos,...) zu bewachen und Knöllchen zu verteilen. Kost 30€ wenn Du länger als erlaubt oder eben ohne Parkscheibe da stehst.

Also in der Provinz ist das noch nicht angekommen. Ich habe mit dem Roller auch immer auf dem Supermarktparkplatz ohne Parkscheibe geparkt. Obwohl so ein Schild dort war. Ohne Knöllchen.
Re: Parkscheinhalter - Parkscheibe
Verfasst: So 8. Feb 2026, 18:48
von achim
Ich wohne in Erlangen, immerhin eine Großstadt mit über 100.000 Einwohnern. Den Roller parke ich beim Einkaufen im Kaufland keine 10m vom Eingang entfernt, sogar überdacht. Da stehen auch andere Zweiräder, oft auch mal Quads. Interessiert hier kein Schwein. Erlangen ist eine Fahrradstadt. Die Räder stehen überall und Roller sind da akzeptiert. Sofern sie niemanden behindern kann man sie überall parken. Selbst in der Fussgängerzone hatte ich noch nie Probleme.
Re: Parkscheinhalter - Parkscheibe
Verfasst: Mo 9. Feb 2026, 10:45
von MQI-Berlin
Lust, wo es alles ohne geht.
Ich hatte mal eine Seite aus AT gesehen, bei denen es, auch für das Asfinag-Ticket, eine passende Halterung gibt. Hier wurde die Parkscheibe mit einem Schloss an einem Halter befestigt,der am Vorderrad rechts befestigt war.
die Parkscheibe war aus Kunststoff und hatte, innen, beim Scheibenteil, Löcher, sowie aufd er Hülle ein durchgehendes Loch, so dass man die Scheibe mit dem Loch und zeitverdrehungssicher anbringen konnte.
Für elektronische Parkscheiben wurde ja schon geschrieben, dass die Dinger nicht wasserdicht sein müssen. Man also ein Gehäuse braucht, dass Wasser abhält.
Bei den elektronischen sollten die Wechselrahmen dann aber gesichert werden, nicht dass jemand das gut finden und für sein Auto mitnehmen will.
Die 11 bis 50€ verleiten sicher so einige.
Andere Länder, andere Sitten: es gibt Länder in Europa, bei denen die Parkscheibe nicht auf die nächste volle halbe Stunde (wie in D), sondern auf die nächste volle Viertelstunde gestellt werden muss. Bei den elektronischen braucht man also eine, die mal umstellen kann.
Trotz der vielen Beiträge ist das Thema also noch 'offen'. Besonders bezüglich von Zetteln aus Parkscheinautomaten.
Hier wäre eine doppelte Lage (mit Scharnier verbunden?) von Plexiglas, etc, zwischen die man den Zetteln legen kann, dass er nicht so schnell nass wird, und die man dann an seinem Maschinchen befestigen kann, wohl eine Lösung.
Re: Parkscheinhalter - Parkscheibe
Verfasst: Mo 9. Feb 2026, 20:15
von Ascheloche
Huhu
um die Sache mal abzurunden …
(5) Wer ein elektrisch betriebenes Fahrzeug im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes oder ein Carsharingfahrzeug im Sinne des Carsharinggesetzes und der entsprechenden Länderregelungen führt, muss Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit nicht betätigen, soweit dies durch bevorrechtigende Zusatzzeichen zu Zeichen 290.1, 314, 314.1 oder 315 angeordnet ist.
Re: Parkscheinhalter - Parkscheibe
Verfasst: Mo 9. Feb 2026, 20:32
von rollingmartin
Ascheloche hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 20:15
Huhu
um die Sache mal abzurunden …
(5) Wer ein elektrisch betriebenes Fahrzeug im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes oder ein Carsharingfahrzeug im Sinne des Carsharinggesetzes und der entsprechenden Länderregelungen führt, muss Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit nicht betätigen, soweit dies durch bevorrechtigende Zusatzzeichen zu Zeichen 290.1, 314, 314.1 oder 315 angeordnet ist.
a) Steht wo?
b) Gilt das auch für Pruvatgrundstücke? Nein.
c) StVo Bund <> Regelungen im Bundesland
Soviel zum Thema "rund".
Re: Parkscheinhalter - Parkscheibe
Verfasst: Mo 9. Feb 2026, 20:43
von Goto Dengo
Re: Parkscheinhalter - Parkscheibe
Verfasst: Mo 9. Feb 2026, 22:27
von Pedator92
Das sagt soviel wie, steht da ein Schild für E Fahrzeuge (Kennzeichen mit E am Ende !) frei dann Brauch man kein Parkticket oder Scheibe. Beispiel was man kennt, eine Ladesäule am Parkplatz.
Auf jedem normalen Parkplatz gilt sonst alles wie immer.
Re: Parkscheinhalter - Parkscheibe
Verfasst: Mo 9. Feb 2026, 22:42
von Goto Dengo
Auf jedem normalen Parkplatz gilt sonst alles wie immer
.
So isses. Der Beitrag von Ascheloche beschreibt lediglich einem Sonderfall.
Re: Parkscheinhalter - Parkscheibe
Verfasst: Mi 11. Feb 2026, 00:00
von Ascheloche
Huhu
nöö da liegt Ihr Falsch.
Schild 290.1 beginn Parkverbot Zone
Schild 314 Parkzone
Schild 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
Schild 315 Parken auf Gehweg Zone.
Weiter
…
„ Sind im Geltungsbereich einer Anordnung im Sinne des Satzes 1 …. unberührt.“
Kann sich nur auf den Absatz 5 beziehen wäre sonst anders angegeben.
Achso schaut Euch mal E Autos in der Parkzone an, ohne Parkscheibe, weil siehe oben.
Re: Parkscheinhalter - Parkscheibe
Verfasst: Mi 11. Feb 2026, 06:50
von Pedator92
Ascheloche hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 00:00
nöö da liegt Ihr Falsch.
Wie schon gesagt wurde, wenn die Schilder da sind, dann kann man mit dem e Fahrzeug an der Stelle ohne Schein/Scheibe parken.
Ich hab sowas noch nirgends gesehen außer an Ladesäulen.