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Re: Wer hat 2023 noch ein verkleinertes Nummernschid bekommen?

Verfasst: Do 29. Jun 2023, 13:08
von DBuegel
STW hat geschrieben: Do 29. Jun 2023, 10:31 Da hat die Dame aber völlig Recht laut den Vorschriften. Die kann gar nicht anders handeln.
Nein hat Sie nicht und ich werde auch nicht müde, die Verordnung zu posten.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)
Ausgestaltung der Kennzeichen
Abschnitt 1, c)
Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaß der Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm
Bedeutet, diese Änderung ist reine Willkür der übergeordneten Behörde.

Allerdings ist es mir den Aufwand nicht Wert, den Klageweg zu gehen.

Re: Wer hat 2023 noch ein verkleinertes Nummernschid bekommen?

Verfasst: Do 29. Jun 2023, 13:19
von conny-r
Für so etwas grässliches die passende Schildergröße. :lol: ... Vielleicht hilft, ... für links außen zu breit. :idea:
.
https://www.nmd24.de/E-Roller-M1P-4000W ... p469717612

Re: Wer hat 2023 noch ein verkleinertes Nummernschid bekommen?

Verfasst: Do 29. Jun 2023, 13:59
von Stivikivi
Der Widerstand ist halt zu gering 😂

Re: Wer hat 2023 noch ein verkleinertes Nummernschid bekommen?

Verfasst: Do 29. Jun 2023, 14:31
von STW
DBuegel hat geschrieben: Do 29. Jun 2023, 13:08
STW hat geschrieben: Do 29. Jun 2023, 10:31 Da hat die Dame aber völlig Recht laut den Vorschriften. Die kann gar nicht anders handeln.
Nein hat Sie nicht und ich werde auch nicht müde, die Verordnung zu posten.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)
Ausgestaltung der Kennzeichen
Abschnitt 1, c)
Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaß der Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm
Bedeutet, diese Änderung ist reine Willkür der übergeordneten Behörde.

Allerdings ist es mir den Aufwand nicht Wert, den Klageweg zu gehen.
Auf Seite 1 des Threads habe ich die Fahrzeugzulassungsverordnung zitiert. Hätte ich mir sparen können, weil Du da ja nicht nachgelesen hast, die könnte ja verstörende Fakten beinhalten.

Nochmals langsam zum Mitschreiben: Dein Rollerchen ist KEIN Kraftrad, es ist KEIN Leichtkraftrad, sondern es ist ein KLEINKRAFTRAD.

Re: Wer hat 2023 noch ein verkleinertes Nummernschid bekommen?

Verfasst: Do 29. Jun 2023, 16:09
von Grenzwaechter
Das Schild war günstig online geordert. Ich hätte bei der Zulassungsstelle 28x20 cm bekommen können, wollte es jedoch so klein wie möglich, da musste ich dann die Ausnahmegenehmigung zahlen... Ich hatte gar nicht damit gerechnet, dass ich eine bekommen würde. ;)

Re: Wer hat 2023 noch ein verkleinertes Nummernschid bekommen?

Verfasst: Do 29. Jun 2023, 16:32
von DBuegel
Ein Kleinkraftrad ist also kein Kraftrad?

Re: Wer hat 2023 noch ein verkleinertes Nummernschid bekommen?

Verfasst: Do 29. Jun 2023, 16:52
von Stivikivi
DBuegel hat geschrieben: Do 29. Jun 2023, 16:32 Ein Kleinkraftrad ist also kein Kraftrad?
Eigentlich schon

Krafträder sind unterteilt in Motorräder, Kleinkrafträder/roller und Leichtkrafträder/roller.

Re: Wer hat 2023 noch ein verkleinertes Nummernschid bekommen?

Verfasst: Do 29. Jun 2023, 22:25
von STW
Wir sagen umgangssprachlich gerne Kraftrad zu allem was zwei Räder hat, aber von der Definition in der FZV §2, aus der ich jetzt mal vollständiger zitiere, ist das falsch,ebenso gibt es dort den Begriff "Motorrad" nicht:

9.
Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
10.
Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3;
11.
Kleinkrafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
a)
zweirädrige Kleinkrafträder:
mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
b)
dreirädrige Kleinkrafträder:
mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;


Demnach sind die kleinen Roller keine Krafträder, sondern Kleinkrafträder.
Interessanterweise sind Leichtkrafträder eine Teilmenge von Krafrädern, unterliegen aber trotzdem anderen Bestimmungen für die Kennzeichengröße.
Der Begriff Motorrad kommt in der FZV nicht vor.

Um die Verwirrung komplett zu machen: in meiner Jugend gab es Kleinkrafträder mit 50ccm und 85km/h Höchstgeschwindigkeit. der Rest darunter war Mokick (ohne Pedale), Moped (mit Pedale), (beide mit 40 bzw. 45km/h), Mofa (25km/h), und es gab mal "Fahrrad mit Hilfsmotor", laut Wikipedia "Am 1. Januar 1953 wurde in Westdeutschland das Fahrrad mit Hilfsmotor (FmH) gesetzlich definiert, das leer maximal 33 kg wiegen und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben durfte. Des Weiteren wurden Tretkurbelradius und eine Mindestgröße der Räder festgelegt. "

Hinsichtlich Motorräder gibt / gab es mal folgende Definition: "Die alte Norm DIN 70010 vom April 1978 bezeichnete Krafträder als „einspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern. Durch das Mitführen eines Beiwagens wird die Eigenschaft als Kraftrad nicht berührt“. Und „Motorräder sind Krafträder, die mit Knieschluß gefahren werden und keine Tretkurbel haben“. Bei Motorrollern fehlt der Knieschluss. „Liegt der Hubraum unter einer vom Gesetzgeber festgelegten Größe, so werden sie Kleinkrafträder genannt.“"

Und wenn mich jetzt jemand fragen würde, was denn ein Vorkriegsfahrzeug mit zwei Rädern, 200ccm und Pedale ist: ich weiß es nicht. Laut DIN kein Motorrad, nach heutigen Vorschriften kein Fahrrad mit Hilfsmotor (war es vor dem Krieg aber), aber als Kompromiss ist es immer noch ein Kraftrad, auch wenn es langsamer als 45km/h ist.
Spannend ist, dass man einen Elektroroller vom Kleinkraftrad zum Leichtkraftrad tunen kann, indem man ihn auf mehr als 4KW bringt, aber einen Benzinroller 50ccm mit Gechwindigkeitstuning wird nix anderes, verliert aber seinen Status als Kleinkraftrad und ist daher gar nichts.

Also eigentlich alles ganz einfach in Deutschland. :D