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Re: Gesetzesentwurf 38. BImSchV - Das Ende der THG-Quote
Verfasst: Do 25. Mai 2023, 16:57
von Stivikivi
roadsterle hat geschrieben: Do 25. Mai 2023, 15:05
Also gilt es schnell zu sein mit der freiwilligen Anmeldung und zumindest noch für dieses Jahr die THG Quote sichern
Alle zwei Räder fallen raus.
Re: Gesetzesentwurf 38. BImSchV - Das Ende der THG-Quote
Verfasst: Sa 3. Jun 2023, 00:24
von Newbie2022
Das ist keine schöne Entwicklung. Ein letztes bisschen Hoffnung muss man sich wohl auf eine Art Bestandsschutz machen.
Auf der anderen Seite ist es so, dass z. B. Elektroroller Futura ziemlich direkt und uneingeschränkt mit dem sicheren Erhalt der THG-Quote wirbt. Auf der Homepage steht nach wie vor etwa:
„Sie haben das Anrecht auf die THG-Prämie wenn Sie Ihren E-Roller durch eine "freiwillige Zulassung" bei der KFZ-Zulassungsstelle anmelden.“ weiter: „Sie bekommen diesen Bonus jährlich ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie jedes Jahr den Bonus aufs neue ausbezahlt bekommen. Das Bundesumweltamt setzt jedes Jahr die Höhe des THG-Bonus fest. In 5 Jahren hätten Sie also wahrscheinlich einen Elektroroller "Eagle" refinanziert. Bis zum Jahr 2030 wird garantiert jährlich ein THG-Bonus vom Bundesumweltamt ausgezahlt.“
Sollte die THG-Prämie wegfallen dürfte sich wohl ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ergeben?!
Re: Gesetzesentwurf 38. BImSchV - Das Ende der THG-Quote
Verfasst: Sa 3. Jun 2023, 07:07
von Fasemann
Sich auf die Aussagen einer x- beliebigen Webseite zu verlassen , ist aber auch sehr blauäugig

.
Re: Gesetzesentwurf 38. BImSchV - Das Ende der THG-Quote
Verfasst: Sa 24. Jun 2023, 23:28
von HorwinEK1
Ich habe mir damals schon gedacht als das ganze Thema hier so steil ging, dass es sicher nicht lange klappen wird.
Mein Tipp an alle die jetzt das Geld bekommen und keine Rücklagen haben: "Hebt das Geld auf!"
Sollte es rückwirkend für 2023 aufgehoben werden, können die Firmen das Geld von euch zurück verlangen.
Re: Gesetzesentwurf 38. BImSchV - Das Ende der THG-Quote
Verfasst: So 25. Jun 2023, 00:13
von Stivikivi
HorwinEK1 hat geschrieben: Sa 24. Jun 2023, 23:28
Ich habe mir damals schon gedacht als das ganze Thema hier so steil ging, dass es sicher nicht lange klappen wird.
Mein Tipp an alle die jetzt das Geld bekommen und keine Rücklagen haben: "Hebt das Geld auf!"
Sollte es rückwirkend für 2023 aufgehoben werden, können die Firmen das Geld von euch zurück verlangen.
Naa so eine Klausel gibt es nicht in den AGB. Kannste vergessen



Re: Gesetzesentwurf 38. BImSchV - Das Ende der THG-Quote
Verfasst: So 25. Jun 2023, 08:15
von HorwinEK1
Re: Gesetzesentwurf 38. BImSchV - Das Ende der THG-Quote
Verfasst: So 25. Jun 2023, 08:18
von Stivikivi
Ansichtssache. Sobald das UBA bestätigt erfolgt die Auszahlung. Damit ist der Käse gegessen. Sowas würde nur zutreffen wenn ein Unternehmen die Auszahlung VOR PRÜFUNG des UBA veranlasst.
Zumal nur genug Leute klagen müssen da wird ein Unternehmen wie Insta nicht die Mittel haben wegen den paar Peanunsen mit jedem vors Gericht zu ziehen

Re: Gesetzesentwurf 38. BImSchV - Das Ende der THG-Quote
Verfasst: So 25. Jun 2023, 08:27
von HorwinEK1
Erst stand es nicht drin und jetzt ist es also Ansichtssache?
Dir ist bewusst, dass ihre Rechtsversicherungsanwälte vor Gericht gewinnen werden und die Gerichtskosten von den Verlierern übernommen werden? Im Übrigen wird es in Deutschland nur ein Urteil geben und sich daran gehalten. Und bis das Urteil gesprochen wird bzw. durch alle Instanzen gegangen ist, werden alle anderen mit ihrem Rechtsbeistand warten müssen.
Aber allein die erste Rechtsberatung ist für einige hier teurer als die Thg Quote.
Sowas würde nur zutreffen wenn ein Unternehmen die Auszahlung VOR PRÜFUNG des UBA veranlasst.
Kannst du solche Aussagen auch beweisen? Das ist doch einfach nur Stammtisch was du da sagst.
Das Bundesamt wird die Leistung genauso zurückverlangen, und die Firmen werden das Geld sicher nicht einfach abschreiben.
Aber eventuell wird das ganze auch erst zum nächsten Jahr oder garnicht umgesetzt, was ich für alle hier hoffe.
Re: Gesetzesentwurf 38. BImSchV - Das Ende der THG-Quote
Verfasst: So 25. Jun 2023, 09:02
von Stivikivi
Rechtschutz mit 0 EUR SB.
Sollte man in Deutschland haben sonst hat man die Kontrolle über sein Leben verloren.
Re: Gesetzesentwurf 38. BImSchV - Das Ende der THG-Quote
Verfasst: Mo 26. Jun 2023, 08:06
von whufc78
Wenn das Umweltbundesamt die Prämie bestätigt (das E-Fahrzeug akzeptiert) dann passiert das auf einer gültigen Gesetzeslage. Sollte danach das Gesetz geändert werden kann und wird sich da niemand etwas zurückholen. Ausnahme ist wenn Dir jemand nachweisen kann dass Du Dich nicht konform verhalten hast. Z.B. Betrug.
Stivikivi hat recht. Diese Klausel bezieht sich auf Verträge bei denen der Anbieter sofort auszahlt ohne etwas beim UBA eingereicht zu haben. Sollte dann das UBA feststellen dass das eingereichte Fahrzeug nicht Prämien berechtigt ist oder bereits eine Auszahlung erhalten hat, hat der Anbieter das Recht sich die Prämie zurückzuholen.