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Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 10. Dez 2025, 10:28
von Falcon
nun @rainer*, da gibts noch paar unterschiede.... privat und gewerblich, aber im ganzen hast du teilweise recht.
soll uns aber jetzt nicht kümmern.

aber wir sollten uns hier nicht in juristerei verwickeln lassen, wir sollten lieber die rechte der käufer aufzählen als uns um die "quasi hersteller" (tisto, futura, usw....) kümmern.

schließlich soll dies auch hier keine rechtsberatung sein, eher eine hilfestellung zu den eigenen rechten als konsument/verbraucher.

hier noch links für für die, die es interessiert:
www.ihk.de/bodensee-oberschwaben/innova ... en-1941588
oder
www.fmp-fuchs.de/2021/04/08/wer-gilt-al ... ht%20nennt.

vg

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 10. Dez 2025, 10:48
von Stivikivi
Kämpft ihr beiden. Haha

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 10. Dez 2025, 10:51
von Falcon
Stivikivi hat geschrieben: Mi 10. Dez 2025, 10:48 Kämpft ihr beiden. Haha
hahaha.. du guter mensch :lol:
mich interessiert nur der käufer, der soll wissen was für rechte er hat:)

vg

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 10. Dez 2025, 11:40
von Stivikivi
Falcon hat geschrieben: Mi 10. Dez 2025, 10:51
Stivikivi hat geschrieben: Mi 10. Dez 2025, 10:48 Kämpft ihr beiden. Haha
hahaha.. du guter mensch :lol:

im prinzip egal, wir wollen ja nicht die position der verkäufer stärken, sondern rechte gegen ihnen einfordern, um unsere rechte zu stärken.

von daher interessiert mich die gegenseite nicht ;)

vg
Gut ist immer wenn der Händler keine Ahnung hat. Macht es leichter den Sieg einzufahren.

Es ist gut so das die Verbraucherrechte gestärkt werden genau um sich eben vor solchen missbräuchlichen Aktionen zu schützen.

Der Geschäftsmann kann seine Verluste abschreiben, der Privatmann hat Pech gehabt.

Re: [WICHTIG] Unterschied zwischen Garantie und 2-Jahr. Gewährleistung

Verfasst: Mi 10. Dez 2025, 11:48
von Falcon
Stivikivi hat geschrieben: Mi 10. Dez 2025, 11:40 Der Geschäftsmann kann seine Verluste abschreiben, der Privatmann hat Pech gehabt.
der käufer sollte wissen, was für rechte er hat :).

vg