Pottdriver hat geschrieben: Mo 28. Jul 2025, 05:46
Ein Blendstreifen oben an der Windschutzscheibe kann bei einem zulassungspflichtigen Fahrzeug schon Probleme machen.Ob das auch für zulassungsfreie Fahrzeuge gilt kann ich nicht sagen.Das bekleben des Dachfensters sollte kein rechtliches Problem sein.
das ist egal, das ist ein glas, dürfen nicht beklebt werden. fertig.
ist ein eine zugelassene folie? ist sie speziel fürs dachfenster fürs kfz?
oder im allgemeinen für den kfz bereich?
das gabs früher mal für pkws, heute nicht mehr, weil man das inzwischen von fabnrik aus tönt, auch die vorder oder heckstreife.
die hinteren verspiegelten sind nicht erlaubt, nicht mal schwarzes spray.
PeterS. hat geschrieben: So 27. Jul 2025, 16:15
Ich glaube kaum das es irgendeine Vorschrift gibt die es "verbietet" beim Kabinenroller oben das Dachfenster mit einer Folie abzukleben!
Das Dachfenster ist ja lediglich eine "Komforteinrichtung" und dient nicht der Orientierung im Straßenverkehr
auch wenn es nirgends steht, es ist einfach verboten.
wisst ihr das alle gläser aus sicherheuitsglas bestehen
bei einem unfall brechen sie in 10000000000 stücke. jezt kommt einer daher gelaufen und macht folie drauf, die nicht zugelassen ist (den diese macht den bruch 100000000 mal mit) und dann passiert ein unfall
schon mal personen bei einem unfall gesehen mit schnittwunden? nein?
dann wünsche ich euch viel glück das es euch nicht passiert.
vg und macht den mist bei euch runter, ist gesünder
