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Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 09:54
von Fasemann
Ups, da hätte ich wohl vorher Mal Suchen sollen, jetzt verstehe ich auch den Beitrag dazu

, da ich derzeit kein Auto habe könnte ich mir die SF-Klasse damit sichern.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 11:19
von anpan
Fasemann hat geschrieben: Mi 23. Mai 2018, 09:54
Ups, da hätte ich wohl vorher Mal Suchen sollen, jetzt verstehe ich auch den Beitrag dazu

, da ich derzeit kein Auto habe könnte ich mir die SF-Klasse damit sichern.
Ich sehe gerade, dass wir in der gleichen Stadt leben

Da ich wohl der erste war, der das Thema mit der KFZ-Zulassungsstelle hier durchexerziert hat, können wir uns gerne mal kurzschließen und dann kannst du auch ein Referenzkennzeichen nennen, weil die dir fast sicher ne HU aufdrücken wollen werden.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 11:58
von Eule
Hier mal als Beispiel die Zulassung für einen 2-kW-unu. Ist vielleicht hilfreich, wenn man das als Beilage der Anmeldung verwendet (v.a. wg. der Formulierungen

)
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 13:11
von anpan
Die wollen hier in unserer Zulassungsstelle am liebsten ein Referenzkennzeichen (oder Fahrgestellnummer) haben, damit die das bei sich im System nachschauen können (Wortlaut: "Am besten aus unserem Landkreis"). Sonst musst du dich hier auf mehrtägige Diskussionen einstellen. Beamte halt. Passt nicht in Schema F -> geht erst mal nicht.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 13:16
von Eule
anpan hat geschrieben: Mi 23. Mai 2018, 13:11Referenzkennzeichen
Wer´s braucht, dem sende ich es per PN zu.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 20:47
von Alf

Mehr brauchst Du doch gar nicht.
Tritt den Dumpfbacken in den Arsch, und setze Recht und Gesetz um.
Das Verfahrensprozedre steht nämlich in:
§3, Abs. 3 drin.
Nur ist dieses Gesetz geändert worden:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.10.2017 I 3723
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... 10012.html
Uns treten diese Idioten ständig in den Arsch.
Scheiße, geht nicht mehr.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 21:58
von Peter51
Moin Alfred,
ich denke deiner Zulassungstelle sind Fehler unterlaufen:
Unter 5 sollte es heißen: 2rädr.KKR b. 45km/h
>45km/h ist falsch genauso wie Leichkraftrad. Und die Trachengruppe könnte dir Schwierigkeiten machen, wg. des erforderlichen Führscheins.
Desweiteren sollte vermerkt sein:
Fz. gem. §3 Abs.2 Nr.1 Buchstabe D. FZV zulassungsfrei. Zulassung auf Antrag gem. §3 Abs. 3 FZV Verzichtet auf Ausgabe HU Plakette gem. §29 Abs. 1 STVZO.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 22:20
von Alf
Denken ist nicht Wissen.
Peter hat geschrieben
Desweiteren sollte vermerkt sein:
Fz. gem. §3 Abs.2 Nr.1 Buchstabe D. FZV zulassungsfrei. Zulassung auf Antrag gem. §3 Abs. 3 FZV Verzichtet auf Ausgabe HU Plakette gem. §29 Abs. 1 STVZO.
Peter, das ist Quatsch was Du da jetzt schreibst, und erfunden sowieso.
Die vollständige Vorschrift über §3, Absatz 3 gibt es nicht mehr.
Der §29 gilt für zulassungspflichtige Fahrzeuge:
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Da muß man vieleicht mal in die Historie schauen.
Wenn man sich Mühe macht.
Ich nicht mehr, ich habe mein Kennzeichen.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 22:40
von anpan
Um die gleiche Quelle wie du zu verwenden, Alf:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Da gibt es §3 Abs. 3 sehr wohl, in der gleichen Form, wie er existierte, als ich meinen UNU zugelassen habe.
Den Vermerk, den Peter bei dir vermisst, habe ich allerdings auch nicht, und er ist auch meiner Meinung nach nicht nötig.
§3 Abs. 3 FZV und §29 Abs. 1 Satz 1 sind die relevanten Informationen, mit denen ich mich durch meine Behörde argumentiert habe und die man dann eben ggf. bei einer Kontrolle (und Beanstandung) nennen sollte.
Ich Teile aber die Ansicht, dass du die widersprüchlichen Angaben in deinem Schein korrigieren lassen solltest.
Denn L1e ist garantiert kein Leichtkraftroller und darf schon gar nicht schneller als 45km/h fahren. Da könntest du ziemlich Probleme bekommen, die Korrektur ist also in deinem Interesse. Ist ja bloß ein nett gemeinter Rat

Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: So 3. Jun 2018, 00:06
von Eule
Alf hat geschrieben: Sa 2. Jun 2018, 22:20
Denken ist nicht Wissen.
Wenn man sich Mühe macht.
Richtig. Dann mach dir mal die Mühe und schau dir den Paragraphen nochmal genau an (auch inhaltlich

) anstatt anderen Leute an´s Bein zu pinkeln. Wie unschwer zu erkennen ist, wurde die von mir gepostete Kopie der Zulassung am 5. März ausgestellt, ist also noch verdammt frisch, aber deine vom letzten Jahr dagegen im Zweifel sogar ungültig
