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Re: Kosten für Ladevorgang

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 09:56
von Fotomanni
vsm hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 09:34 Und, ich wiederhole mich gerne, gilt nicht für mobile Ladegeräte und schon gar nicht solche, die dem Arbeitnehmer gehören und ist somit in diesem Thread völlig irrelevant.
" an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens"

Die "ortsfeste betriebliche Einrichtung" kann durchaus eine simple Steckdose sein.

Re: Kosten für Ladevorgang

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 11:35
von Gunni
vsm hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 09:34 Dann erleuchte uns doch bitte, welche "Ausgangs-Werte" wir bei der komplizierten Berechnung der maximalen Energiekosten pro Ladevorgang übersehen haben. :lol:
Ich meinte damit eher das bis ins kleinste Detail (fünf Kommastellen) ausgearbeitet wird welche steuerlich/arbeits/betriebssicherheits/rechtlichen/mitarbeiterneid/Kaffeekasse Dinge alle so angeführt werden. Es kann aber auch einfach sein:

AN: "Chef darf ich?"
Chef: "Jo"
Kollegen: "Find ich gut"
BG bekommt nix mit, Steuer merkt auch nix. Alles gut. Fall erledigt, viel Diskussion um nix im Forum.

Oder im Schlimmsten Fall:

AN: "Chef darf ich?"
Chef: "Jo"
Kollegen: "Mimimi, der bekommt damit 1 Euro in der Woche geschenkt" (Solche Kollegen möchte ich nicht haben btw.)
Steuer: "Oha, das ist Steuerhinterziehung."
BG: "Uiuiui, ist das Ladegerät denn in der Betriebsmittelprüfung einbezogen worden?"
Chef: "Ich habs nicht erlaubt, gibt keinen Nachweis darüber ... Abmahnung"

Re: Kosten für Ladevorgang

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 19:59
von vsm
Ich sage ja, dass die Diskussion ein bisschen sehr theoretisch geworden ist. Die Chance, dass der zweite Fall eintritt, schätze ich (auf fünf Nachkommastellen gerundet) mit 0% ein. ;)
Fotomanni hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 09:56 [...] Die "ortsfeste betriebliche Einrichtung" kann durchaus eine simple Steckdose sein.
:lol:

Re: Kosten für Ladevorgang

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 21:29
von Alf
Da gebe ich dem Hinweisgeber Fotomanni allerdings recht.

Re: Kosten für Ladevorgang

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 22:18
von vsm
Ach so, ich hatte das für einen Witz gehalten... :o

Betriebliche Steckdosen sind damit natürlich nicht gemeint, sonst hätte man sich den Zusatz mit dem "ortsfest" auch sparen können. Und in der Erklärung zum Gesetz heißt es ja auch, dass Privatfirmen gerade zur Schaffung von Ladeinfrastruktur animiert werden sollen. Aber wenn das jemand gerichtlich durchboxen will, beteilige ich mich gerne an den Unkosten. Schließlich soll es eigentlich um die Förderung der Elektromobilität gehen und da macht ein Gefährt mit 100 kg häufig mehr Sinn als eines mit 2 t Gesamtmasse.