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Re: Der Innoscooter EM6000 L ist jetzt anders
Verfasst: Fr 13. Jan 2012, 21:49
von MEroller
Übrigens, für diesen Rollertyp (auch wenn der folgende aus des Bruders Schmiede ist) ist gar eine Umrüstung auf Xenonbrenner möglich, passt ganz gut und leuchtet fast hell wie der Tag - mit einem stärkeren DC/DC-Wandler. So richtig interessant wird es auf dieser Seite, für alle, die des Englischen mächtig genug sind. HID lamp (
High-
Intensity
Discharge) ist übrigens die Abkürzung für Xenon Leuchten, zumindest in Australien:
http://visforvoltage.org/forum/11326-er ... 0li?page=8
Auf der darauf folgenden Seite wird es dann ernst, und das Ergebnis der Umrüstug ist schlicht umwerfend. Leider geht sowas hier in D mit Sicherheit nicht ohne einen teuren Besuch bei Papa TÜV oder Mama DEKRA...
Re: Der Innoscooter EM6000 L ist jetzt anders
Verfasst: Sa 14. Jan 2012, 20:08
von PEG
Habe die Scheinwerfer jetzt neu eingestellt. Dafür reichte es die Verkleidung vorne abzunehmen dann kam ich mit einem Phasenprüfer an die Einstellschrauben.Jetzt ist das Licht ein Traum.
Re: Der Innoscooter EM6000 L ist jetzt anders
Verfasst: Sa 14. Jan 2012, 20:47
von MEroller
Alf20658 hat geschrieben:MEroller hat geschrieben:Leider geht sowas hier in D mit Sicherheit nicht ohne einen teuren Besuch bei Papa TÜV oder Mama DEKRA...
Ja muss man denen denn
alles erzählen ?

Ich denke, spätestens bei der ersten Hauptuntersuchung (natürlich nur, wenn der EM als Kleinkraftrad betrieben wird...) würde denen sowas auffallen, denn der Unterschied in der Lichtausbeute ist umwerfend. Wenn als 45er betrieben wird man wahrscheinlich mit den müden Funzeln des alten EM auskommen, wenn sie denn richtig eingestellt sind.
Re: Der Innoscooter EM6000 L ist jetzt anders
Verfasst: So 15. Jan 2012, 10:52
von Elbkieker
Re: Der Innoscooter EM6000 L ist jetzt anders
Verfasst: So 15. Jan 2012, 13:51
von STW
Die Versicherung zahlt zunächst mal den Geschädigten. Nur bei entsprechender Fahrlässigkeit / Vorsatz wird sie versuchen sich in Teilen schadlos zu halten.In meinem Roller steht der Akkutyp nicht drin, nur das Leergewicht. Das habe ich durch die fetteren Lithiums, BMS usw. wieder erreicht. Günstig ist es jedenfalls, wenn man im Fall der Fälle nachweisen kann, dass die nach den Regeln der Kunst verbaut sind.
Xenon-Brenner: sofern die ein E-Zeichen haben, dass den Betrieb als Scheinwerfer im Zweirad erlaubt, dürfte der TÜV nix zu meckern haben. Bei LED-Leichtmitteln ohne Typenprüfung hätte ich da mehr Sorgen.