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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 8. Jul 2022, 06:38
von yakamoto
Afunker hat geschrieben: Do 7. Jul 2022, 22:54
Erkläre dann mal jemandem, der ein E-Fahrzeug sein eigen nennt, dass er damit ohne E-Kennzeichen,
in bestimmten Städten, Gemeinden und vor allem auf den Parkplätzen an Ladesäulen, nicht parken darf....?!
Moin, also erklären muss man da gar nichts
Es kann jeder, der ein eFahrzeug hat und zu den berücksichtigen Fahrzeugklasse gehört auch ein E-Kennzeichen beantragen
Nur eben L1e-B also KKR (Fahrzeuge <= 45 km/h) NICHT
Wer also einen Tesla für mehrere zehntausende Euro kauft, und zu dämlich ist sich ein E-Kennzeichen zu beantragen, der bekommt dann eben ein Knöllchen an der Scheibe...
Unwissenheit (und Dummheit) schützt vor Strafe nicht
Und in den Städten und Kommunen, wo Ladesäulen tatsächlich SchuckoSteckdosen besitzen, da wird es in der Regel toleriert, wenn ein eRoller neben der Ladesäule ( nicht auf dem Parkplatz) steht und läd. Zumindest ist es so hier in Hamburg.
Das jemand mit L1e-B sein Ladegerät an einer Ladesäule baumelt und läd habe ich in den letzten 2 Jahren noch nicht einmal gesehen
Also, worüber reden wir hier eigentlich...
Wir sind doch alle erwachsen und keine bockig Kleinkinder mehr - oder

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: So 10. Jul 2022, 19:45
von Ma_Do
Mächschen hat geschrieben: Do 7. Jul 2022, 21:55
Sorry, habe Dich verwechselt.
Ma_Do hat geschrieben: Do 7. Jul 2022, 21:14
Kleines Motorradkennzeichen hatten wir einfach mitgebracht, wurde akzeptiert.
Meintest Du ein Leichtkraftradkennzeichen ( bis zu 255 breit, 130 hoch)?
Nein, wir hatten dreist ein 180x200 mitgebracht, es wurde akzeptiert.
Bei dem Niu N1S passen nur so max. 220-230 Breite, bei dem Kuchenblech für LKR hätte ich einen Abstandshalter bauen müssen
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: So 10. Jul 2022, 19:49
von Ma_Do
Danke dir!
Ja, VIN-Bestätigung wurde verlangt (siehe Bericht weiter oben), gab es aber für 15 Euro bei einer Prüforganisation.
THG-Prämie:
Darf man das hier schreiben?
Also ich habe es bei Elektrovorteil.de gemacht.
Glaube es gibt andere Anbieter, die mehr zahlen, aber ich habe dort schon für einen Roller und ein e-Auto die Quoten vermarktet, dauerte zwar ein paar Wochen, aber der Prozess wurde von denen sehr schön im angelegten Konto visualisiert und ich war sehr zufrieden. Daher mit dem 3. Fahrzeug wieder genommen.
yakamoto hat geschrieben: Do 7. Jul 2022, 21:26
VIN-Bestätigung...
Ich hatte die VIN und das Typenschild fotografiert und als Ausdruck dabei. Wurde aber stumpf von der COC abgestimmt...
Wo hast du die THG-PRÄMIE beantragt? Kannst du da was empfehlen?
Allzeit gute Fahrt mit dem "Großen Schild"
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: So 10. Jul 2022, 20:02
von Afunker
yakamoto hat geschrieben: Fr 8. Jul 2022, 06:38
Afunker hat geschrieben: Do 7. Jul 2022, 22:54
Erkläre dann mal jemandem, der ein E-Fahrzeug sein eigen nennt, dass er damit ohne E-Kennzeichen,
in bestimmten Städten, Gemeinden und vor allem auf den Parkplätzen an Ladesäulen, nicht parken darf....?!
Moin, also erklären muss man da gar nichts
Es kann jeder, der ein eFahrzeug hat und zu den berücksichtigen Fahrzeugklasse gehört auch ein E-Kennzeichen beantragen
Nur eben L1e-B also KKR (Fahrzeuge <= 45 km/h) NICHT
Ja und dann fahre ich mit meinem (von mir aus) L1e-B in einer fremden Stadt an die Ladesäule mit Schukosteckdose,
oder gar (mit Adapter!) an die Typ 2 Ladebuchse, lasse meinen Akku dort für die Höchstparkdauer laden.
Dann hängt ein Knöllchen dran....und nun? Ohne Worte.....
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: So 10. Jul 2022, 20:56
von Mächschen
Ma_Do hat geschrieben: So 10. Jul 2022, 19:45
Mächschen hat geschrieben: Do 7. Jul 2022, 21:55
Sorry, habe Dich verwechselt.
Ma_Do hat geschrieben: Do 7. Jul 2022, 21:14
Kleines Motorradkennzeichen hatten wir einfach mitgebracht, wurde akzeptiert.
Meintest Du ein Leichtkraftradkennzeichen ( bis zu 255 breit, 130 hoch)?
Nein, wir hatten dreist ein 180x200 mitgebracht, es wurde akzeptiert.
Bei dem Niu N1S passen nur so max. 220-230 Breite, bei dem Kuchenblech für LKR hätte ich einen Abstandshalter bauen müssen
Passt deine Kombination nicht auf ein 200x130, 220x130, etc. PP?
Warum dreist?
Ein Standardkennzeichen (max. 280 x 200), ein Krafkennzeichen (180-220 x 200) und auch ein Leichtkraftradkennzeichen (max. 255 × 130) sind ohne Ausnahmegenehmigung möglich, sofern die Kombination drauf passt und das Kennzeichen ans Fahrzeug passt.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: So 10. Jul 2022, 21:00
von Mächschen
Afunker hat geschrieben: So 10. Jul 2022, 20:02
yakamoto hat geschrieben: Fr 8. Jul 2022, 06:38
Afunker hat geschrieben: Do 7. Jul 2022, 22:54
Erkläre dann mal jemandem, der ein E-Fahrzeug sein eigen nennt, dass er damit ohne E-Kennzeichen,
in bestimmten Städten, Gemeinden und vor allem auf den Parkplätzen an Ladesäulen, nicht parken darf....?!
Moin, also erklären muss man da gar nichts
Es kann jeder, der ein eFahrzeug hat und zu den berücksichtigen Fahrzeugklasse gehört auch ein E-Kennzeichen beantragen
Nur eben L1e-B also KKR (Fahrzeuge <= 45 km/h) NICHT
Ja und dann fahre ich mit meinem (von mir aus) L1e-B in einer fremden Stadt an die Ladesäule mit Schukosteckdose,
oder gar (mit Adapter!) an die Typ 2 Ladebuchse, lasse meinen Akku dort für die Höchstparkdauer laden.
Dann hängt ein Knöllchen dran....und nun? Ohne Worte.....
Auch L2e Fahrzeugen steht übrigens kein E-Kennzeichen zu...
Naja, lade ich ein Auto mit E-Kennzeichen in einer bestimmten Stadt, hängt ein Knöllchen dran, weil die grüne Plakette für die Umweltzone fehlt...
Mit einem H-Kennzeichen dagegen wäre es kein Problem gewesen, in die Unweltzone zu fahren...
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 11. Jul 2022, 09:55
von K10476
Kann man den Roller auch freiwillig zulassen nachdem man diesen bereits 2 Jahre mit kleinem Kennzeichen fährt ?
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 11. Jul 2022, 10:17
von Kadett 1
Natürlich.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 11. Jul 2022, 10:47
von Afunker
Habe ich auch gemacht.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 11. Jul 2022, 11:10
von Asador
War heute bei meiner Zulassungsstelle.
Hatte alles dabei für meine Horwin EK1.
Die Beamtin hat nicht schlecht gestaunt, ist auch direkt zum Zulassungsleiter gelaufen und kam erst nach einiger Zeit wieder.
Kurzum, die E-Roller mit Antrag auf freiwilliger Zulassung werden wohl nicht zugelassen, da die 45er wohl zwingend ein Versicherungskennzeichen benötigen und somit kein "richtiges" Kennzeichen inkl. Zulassungsbesch. 1 ausgestellt bekommen.
Habe mich an Horninho's Guide gehalten und seinen Text mit den Auszügen vorgelegt. Tut mir leid Horninho, jetzt gibts wohl kein Bier
Hat jemand eine Idee, wie ich die lieben Beamten dennoch dazu bekomme?