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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Do 31. Aug 2023, 21:40
von Stivikivi
Der kleine aber feine Unterschied ist aber die ZBII kann einfacher wiedererlangt werden als die COC die man beim Hersteller anfragen muss.

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Do 31. Aug 2023, 22:13
von MEroller
Weshalb man tunlichst SEHR gut auf seine CoC aufpassen muss!!! Ich verstehe daher nicht die Sorglosigkeit, die immer mal wieder zu einer Neuanmeldung hier im Forum führt, weil eine CoC (ggf. vom Vorbesitzer) verschlampert wurde :roll:

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Do 31. Aug 2023, 22:52
von Stivikivi
Ja viele nehmen die COC halt mit und da kann es passieren das man Sie verliert.

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 09:52
von sven-ola
Bei meinem Leichtkraftrad Klasse L3e-A1 ist das Feld 21 im Fahrzeugschein leer. Wenn es sich um ein zulassungsfreies Fahrzeug handelt, dann kann ich also beim nächsten Roller gleich mal mit Versicherungskennzeichen losfahren. Fragt sich nur, wohin dann mit der Plakette der Hauptuntersuchung. Fragen über Fragen.

Gruß // Sven-Ola

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 11:02
von The Rob
L3e-A1 ist zulassungsfrei, aber das bedeutet nicht, dass man ein Versicherungskennzeichen benutzen kann.
Durch die Pflicht eines amtlichen Kennzeichens (die u.A. wegen der HU-Plakette existiert) musst du zum Amt.
Der Unterschied zur Zulassung ist dort nur, dass du die CoC benutzen kannst und keine ZBII brauchst. Sobald du die erstellt haben willst, ist es eine freiwillige Zulassung.

User44187 hat das doch gerade wunderbar erklärt.
viewtopic.php?p=329813#p329813

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 15:07
von Stivikivi
Es ist doch jetzt wirklich nicht so schwer das man das jetzt über 3 Seiten durchkauen muss.

Ansonsten muss man nochmal zum deutsch Unterricht. Zulassungsfrei ist ungleich Kennzeichenpflichtig.

Der deutschen Sprache sollte man mächtig sein wurde immerhin bis ins kleinste Detail auf Kindergartenniveau aufgedröselt.

Ansonsten einfach try & error und mal die Erfahrung machen was die Polizei sagt. Vlt hilft ja dumm stellen oder einen auf vergessen machen.

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 15:50
von Gluehbert
OK, erstmal danke. Bei meinem Vectrix ist Zeile 21 in der ZB Teil 1 auch leer.

Als ich den damals von L1e auf L3e umprogrammiert habe, hat der TÜV-Mensch wortwörtlich gesagt: "Ach, der soll zugelassen werden?!" Ich habe das so verstanden, dass der Akt auf dem Amt, an dessen Ende ich das große Schild bekomme, eine Zulassung ist. Und da ich ohne großes Schild nicht fahren darf, hieß das für mich: Zulassung ist Pflicht.

Habe ich das jetzt richtig verstanden: Ich habe den Roller aber nur deshalb zugelassen, weil ich eine ZB Teil 1 und Teil 2 angefordert habe? Sprich: Freiwillig. Hätte ich die andere Variante gewählt (nur irgendwas mit der CoC?) wäre der Roller nicht zugelassen worden sondern... Das beim Straßenverkehrsamt heißt dann irgendwie anders? Und deshalb ist L3e zulassungsfrei?

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:00
von Stivikivi
Der einzige Unterschied ist das du bei Zulassung einen Brief bekommst und nicht nur einen Schein. An der Klasse und sonstiges ändert sich rein gar nichts.

Ein Auto ist auch nicht mehr wert wenn es Vollkasko versichert ist.
Ein Auto wird auch nicht zum Quad wenn es nur eine Haftpflichtversicherung besitzt.

Ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

Wirklich "Zulassungsfrei" sind nur Fahrzeuge die Bauartbedingt nicht mehr als 45kmh fahren nach aktueller Norm. Die kann man nämlich mit reinem Versicherungskennzeichen fahren. Genauso wie auch E Scooter, Pedelecs etc.

Alles drüber ist zumindest entweder Zulassungsfrei aber Kennzeichenpflichtig oder Zulassungspflichtig und Kennzeichenpflichtig.

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:03
von Gluehbert
Ergänzung:

Laut Wikipedia umfasst L3e alle Krafträder mit v > 45 km/h oder Hubraum >= 50 cm³. Die 125er heißen wohl L3e-A1. Das taucht in der ZB Teil 1 aber nicht auf, bei mir steht nur L3e. D.h. der Sachbearbeiter für die THG muss aus den Technischen Daten das Fahrzeug erst noch einstufen in A1 bis A3? Das geht schief...

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:06
von Stivikivi
Gluehbert hat geschrieben: Fr 1. Sep 2023, 16:03 Ergänzung:

Laut Wikipedia umfasst L3e alle Krafträder mit v > 45 km/h oder Hubraum >= 50 cm³. Die 125er heißen wohl L3e-A1. Das taucht in der ZB Teil 1 aber nicht auf, bei mir steht nur L3e. D.h. der Sachbearbeiter für die THG muss aus den Technischen Daten das Fahrzeug erst noch einstufen in A1 bis A3? Das geht schief...
Der Sachbearbeiter nimmt alle Daten aus dem COC.
Deine Pflicht als Bürger ist es die ganzen Daten am Ende zu prüfen und zu bemängeln falls was falsch ist. Kommst du dieser Pflicht nicht nach bist du Schuld.

THG für 125er gibst eh nicht mehr von daher ist das wenn das dein einziger Antrieb ist obsolet.