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Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Verfasst: So 3. Apr 2022, 22:07
von didithekid
MCV2Freak hat geschrieben: So 3. Apr 2022, 10:59 @ didi: vielleicht habe ich deinen Eintrag falsch verstanden, aber:
StVZO §50 (4): Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere (i.e. einzelne) Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.
Anmerkung: Die optische Einheit der beiden Scheinwerfer zur Kenntlichmachung als einspuriges Fahrzeug muss gewährleistet sein entsprechend der E Richtlinie. Muss ich gleich nochmal nachmessen.
Hallo,
mir ging es um das Beispiel der ersten eigenmächtige Änderungen am Auslieferungszustand eines Typ-zugelassenen Fahrzeuges.
Dass eine Änderung tatsächlich legal ist, muss man einem skeptischen Behördenvertreter oder noch schlimmer dem gegnerischen Unfall-Anwalt ggf. dennoch glaubhaft machen können. Wenn Du nachmisst ist das ein Schritt dahin. Ein TÜV-Fachmann der nachmisst, ist aber natürlich die sichere Seite. Die kundgetane Skepsis der Forums-Kollegen kommt wohl aus dieser Betrachtung.
Und bei der Geschwindigkeit ist die Diskussion hier ja noch reger.

Viele Grüße
Didi

Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Verfasst: So 3. Apr 2022, 22:14
von Kadett 1
Ich vermute mal das es hier beim Thema Fernlicht mit Abblendlicht um das Energiesparen beim Hersteller geht. Ich habe übrigens aus die einzige normale Glühlampe das kz-licht gegen led getauscht. Ja, ich weiß es ist nicht erlaubt aber wohl die unkritischste aktion.

Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Verfasst: So 3. Apr 2022, 22:32
von didithekid
callmeuhu hat geschrieben: So 3. Apr 2022, 10:02
didithekid hat geschrieben: So 3. Apr 2022, 09:57 stellt ja eigentlichg noch keine illegale Manipulation am Leistungs-, Geschwindigkeits-, Geräusch- und Abgasverhalten dar.
ich bin mir sicher, dass du als TÜV-Prüfingenieur deine Unterschrift da nicht drunter setzen wirst.
;)
Hallo,
wenn Du (für teures Geld) einen rekonfigurierten Roller auf dem Leistungs(rollen-)Prüfstand beim TÜV messen lässt und die Messung ergibt lediglich, dass der Wert im Tolleranzbereich jener Motorleistung liegt, die in den Original-Papieren steht und die erreichbare Höchstgeschwindigkeit läge ebenfalls im Tolleranzbereich, des in der COC-Zulassung vermerkten Wertes aus der Typ-Zulassung, wird der dortige Ingenieur nur das Mess-Protokoll und die Rechnung für die teure Messung unterschreiben. Ein Neueintag in die Fahrzeugpapiere erübrigt sich ja dann.
Die L3e-Kategorie B-Roller, die ich bisher gefahren bin lagen in der GPS gemessenen Geschwindigkeit erheblich unter dem Wert der Papiere und die elektrische Energie, die unter Last am Berg in den Motor gepumt wurde, lag >10% unter der ausgewiesenen mechanischen Nennleistung und hätte mindestens 10% darüber liegen müssen, wenn die meschanischen Nenndaten real wären.
Illegales Tuning wäre, wenn die amtlichen Leistungsdaten überschritten würden.
Ich versuche beim meinen Rollern die amtlichen Werte zu erreichen, was durchaus schwer ist, wenn kein Kraftwerk sondern ein kleiner Akku den Strom liefert.
Viele Grüße
Didi

Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Verfasst: So 3. Apr 2022, 22:41
von didithekid
Hallo Kadett1,
leider es gab Fälle, wo das Hallogen-Leuchtmittel im Abblendlicht des Rollers durch (nicht zugelassenes) LED-Leichtmittel ersetzt war und dem (eigentlich schuldlos) umgefahrenen Rollerfahrer dann Mittschuld am Unfall attestiert wurde (Geringere Rentenleistung), weil (laut Anwalt des Unfallgegners) die Blendung durch das LED-Licht zur Fehleinschätzung des PKW-Fahrers ("Ich war davon so geblendet, dass ich die am Unfallort vorhandene Ausweichmöglichkeit nicht erkennen konnte") beigetragen hätte.
Daher lasse ich die H7 drin, auch wenn die am Akku zieht.
Viele Grüße
Didi

Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Verfasst: So 3. Apr 2022, 22:50
von callmeuhu
didithekid hat geschrieben: So 3. Apr 2022, 22:32 Illegales Tuning wäre, wenn die amtlichen Leistungsdaten überschritten würden.
Wenn die Bremsanlage nicht den Anforderungen entspricht und die Fuhre zwar wie bekloppt beschleunigt, aber die Verzögerung nicht mehr ausreichend funktioniert, ist die Stilllegung die logische Konsequenz. Das hat mit den Leistungsdaten genau NULL zu tun :roll:

Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Verfasst: So 3. Apr 2022, 22:54
von didithekid
Die Verzögerung des 65 km/h_Fahrzeuges (das endlich 65 km/h fährt) funktioniert doch genau wie vorher, mit der gleichen für 65 km/h zugelassenen Bremsanlage :roll:

Dein Ausdruck "wie bekloppt beschleunigt" wäre mehr als die Antriebs-Leistung, die in den Papieren steht, also illegal.

VG
Didi

Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Verfasst: So 3. Apr 2022, 22:55
von Kadett 1
Sicher im Fall des Abblendlichts macht es Sinn das original zu lassen. Die 5 watt funzel getauscht gegen led mit gleicher Lichtstärke am Kennzeichen wird nicht solche folgen haben.

Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Verfasst: So 3. Apr 2022, 22:57
von Kadett 1
didithekid hat geschrieben: So 3. Apr 2022, 22:54 Die Verzögerung des 65 km/h_Fahrzeuges (das endlich 65 km/h fährt) funktioniert doch genau wie vorher, mit der gleichen für 65 km/h zugelassenen Bremsanlage :roll:
VG
Didi
Zumal es das gleiche gefährt mit mindestens 80km/h vmax als 125ccm Verbrenner gibt. Warscheinlich sogar noch mit mehr Gewicht.

Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Verfasst: So 3. Apr 2022, 23:08
von callmeuhu
didithekid hat geschrieben: So 3. Apr 2022, 22:54 Die Verzögerung des 65 km/h_Fahrzeuges (das endlich 65 km/h fährt) funktioniert doch genau wie vorher, mit der gleichen für (mindestens) 65 km/h zugelassenen Bremsanlage :roll:

Dein Ausdruck "wie bekloppt beschleunigt" wäre mehr als die Antriebs-Leistung, die in den Papieren steht, also illegal.
Die Bremsanlage der in Spanien produzierten wassergekühlten Suzuki Katana AY50 R, hat vorne+hinten Scheibenbremsen, weil das Motorrad in Spanien mit 125cc verkauft wurde. Schon von der Bremsanlage her, wäre bei der in Deutschland verkaufen 50cc Version, die Zulassung als 125er möglich. Da würde das Motorrad, das endlich 125 km/h fährt, nicht illegal getunt.

Dreh- u. Angelpunkt ist die verbaute Bremsanlage der Wayscral

Re: Wayscral E-Speed 65kmh

Verfasst: So 3. Apr 2022, 23:12
von didithekid
Kadett 1 hat geschrieben: So 3. Apr 2022, 22:57 Zumal es das gleiche gefährt mit mindestens 80km/h vmax als 125ccm Verbrenner gibt. Warscheinlich sogar noch mit mehr Gewicht.
Hallo Kadett1,
mit diesem Bezug bei gleicher CBS-Bremsanlage und vergleichbarem zulässigen Gesamtgewicht trägt der TÜV-Ingenieur dir dann vielliecht sogar 80 km/h ein, wenn ein anderer Controller die Geschwindigkeit mobilisieren kann und Du auch einen anderen E-Roller mit gleichem Motor und 80 km/h findest, der bei dieser Geschwindigkeit als Referenz für die EMC-Konformität des Motors dienen kann.

Viele Grüße
Didi