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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:15
von Gluehbert
Muss denn dort L3e-A1 stehen?

Wie heißt der Prozess auf dem Amt denn wirklich, wenn es keine Zulassung ist?

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:25
von MEroller
Gluehbert hat geschrieben: Fr 1. Sep 2023, 16:15 Muss denn dort L3e-A1 stehen?
Ja, sonst stuft die Versicherung Dein Mopped als Suzuki Haybusa ein... Ist mir auch passiert, weil die Sachbearbeiterin des Abschreibens nicht so ganz mächtig war. Wichtiger ist natürlich das Feld 5 in der ZB I, wo drinstehen muss: 2rädr. KR <= 11 kW

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:33
von User44187
Der Begriff "Zulassungsfrei" ist für Laien nur sehr schwer zu greifen. Aber keine Sorge, auch der Großteil der Sachbearbeiter kann damit nichts anfangen. :D
Hier der Wortlaut aus der FZV, § 3 Abs. 1:
"Ein Kraftfahrzeug und seine Anhänger dürfen von der das Fahrzeug führenden Person auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn

1. das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder für das Fahrzeug eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist und
2. jeweils eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.

Die Zulassung hat durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist, zu erfolgen."

Eine Zulassung erfolgt in Deutschland also durch drei Dinge:
- amtliches Kennzeichen wird zugeteilt und gesiegelt
- ZBI und II wird erstellt
- Versicherung (durch eVB-Nr.) wird bei der Zulassung erfasst

In § 3 Absatz 3 FZV sind alle Fahrzeuge geregelt, die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen müssen. Also keine Versicherung, keine Kennzeichen und keine ZBI+II. Darunter auch besagte Leichtkrafträder. Durch die ganzen anderen Gesetzesstellen (die im Grunde Ausnahmen bezüglich des Leichtkraftrads sind) in meinem vorherigen Post wird aber geregelt, dass bei einem Leichtkraftrad im Grunde nichts anders ist als die nicht zu erstellende ZBII und die Steuerfreiheit. Kann bei Bedarf alles ganz einfach im Internet nachgelesen werden, ist leider sehr kompliziert geschrieben.

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:36
von User44187
sven-ola hat geschrieben: Fr 1. Sep 2023, 09:52 Bei meinem Leichtkraftrad Klasse L3e-A1 ist das Feld 21 im Fahrzeugschein leer. Wenn es sich um ein zulassungsfreies Fahrzeug handelt, dann kann ich also beim nächsten Roller gleich mal mit Versicherungskennzeichen losfahren. Fragt sich nur, wohin dann mit der Plakette der Hauptuntersuchung. Fragen über Fragen.

Gruß // Sven-Ola
Das muss da auch nicht stehen, die Zulassungsstelle in dem Post mit der ZBI macht es einfach. Das ist keine Pflicht, sondern einfach nur eine optionale Info, wahrscheinlich der Übersicht halber.

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:46
von Gluehbert
OK, also wie gehabt: Wird keine ZB Teil II ausgestellt, ist es keine Zulassung. Da ich mir keine ZB Teil II austellen lassen muss, ist L3e-A1 zulassungsfrei.

Aber vielleicht tut sich hier ein Schlupfloch auf: Laut Kraftfahrt-Bundesamt umfasst L3e-A2 auch L3e-A1:

https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=6, Seite 12: "Unterklasse A2 L3e-A2 2rädr. KR <= 35 kW KBA-Nr. 011, Nov. 2014"

<35 kW trifft ja auch auf Leichtkrafträder zu. Dass P > 11 kW sein muss, steht da nicht. Könnte ich also L3e-A2 eintragen lassen, halt mit der Konsequenz der teureren Versicherung und Steuern ab 10 Jahren nach Erstzulassung, aber dafür mit THG?

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:55
von User44187
Nein, das ist falsch. Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) der StVZO regelt die EG-Fahrzeugklassen.
-> https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... G000100000

Siehe Bild im Anhang.

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:58
von Gluehbert
OK, schade

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 17:03
von Stivikivi
Anstatt rumzutricksen sollte man einfach A2 oder A offen kaufen wenn man scharf auf THG ist ;).

Wer die nötige Fahrerlaubnis nicht besitzt muss Sie halt machen.

Die Zeit der Trickserei ist vorbei fürs erste. Aber ist ja bald Ende des Jahres da gibst dann wieder andere Möglichkeiten Geld zu verdienen 😄

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 17:11
von Gluehbert
Keine Sorge, ich habe die notwendige Fahrerlaubnis. Und an THG habe ich mit zwei Autos und bisher zwei Rollern gut verdient. Trotzdem halte ich das ganze System für Mist: Wer wirklich CO2 einspart und zu Hause bleibt, Fahrrad oder Bahn fährt, bekommt nichts. Das ganze System ist ungefähr so logisch, als wenn ich für ein Stück Schweinefleisch THG bekommen würde, weil es ein Rindersteak ersetzt. Und der Vegetarier schaut in die Röhre...
Und dann reizt es mich einfach, die Lücken zu finden.

Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder

Verfasst: Fr 1. Sep 2023, 17:21
von Stivikivi
Kann ich verstehen ist aber durch die nicht Gönner Regierung nun vorbei.

4 Fahrzeuge sind ja nichts im Vergleich zu denen die dies in großen Stil gemacht haben 🤣

Das System spiegelt gut die Kompetenz der inverkehrbringer wieder 🤣