Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Verfasst: Mi 23. Feb 2022, 22:18
Moin,
1. (Sonst nix) Ja!
2. Jein. Kommt drauf an, wie das endgültig eingeordnet wird. Wenn Privatverkauf, zählt die Vermietung nicht. Unter sonstige Einnahmen zählt Vermietung einer Immobilie auch nicht, das fällt woanders drunter aber dann bist Du kein AN mehr, der sonst gar keine Einnahmen hat. Wenn es unter sonstige Einnahmen fällt, dann ist Deine Grenze 255€. Das ist der Unterschied 255€ zu 410€, durch die Vermietung gelten die 410€ nicht.
3. Wenn Ihr gemeinsam veranlagt werdet, bin ich nicht sicher, ob die Freigrenze für beide gilt. Wenn Ihr getrennt veranlagt werdet dann sicher aber ob nur der Halter das beantragen kann oder auch eine weitere Person aus dem Haushalt ist mir nicht klar.
Vieles ist noch komplett unsicher, eigentlich fast alles.
Bei einigen Varianten kann man aber jetzt schon sagen, was man jetzt tun kann, sollte oder eben nicht sollte.
Bei Vermietung oder anderen Kapitaleinkünften (oder Lizenzgebühren, was auch immer anderweitig versteuert wird) kann es sein, daß man es als sonstige Einnahme wirklich ab 255€ versteuern muss. Wird es als Privatverkauf gewertet, dann sind 600€ die Grenze.
Wenn die Rettung ist, daß es z.B. bei gemeinsamer Veranlagung zweimal jeweils die 410€ Freigrenze gibt (das müsste jetzt aber schon klar sein), dann ist die Frage, ob die Einnahme wirklich auch dem Ehepartner angerechnet wird, wenn nur einer der Halter ist. Das würde zwar nicht viel Sinn machen aber dem Steuerrecht traue ich alles zu. In dem Fall würde ich warten.
Klar ist eigentlich:
Hat man nur einen Roller (und will den auch nicht dieses Jahr wechseln) und als AN ansonsten keine Einnahmen, gelten die 410€. Alles sorglos einsacken.
Hat man mehr als einen (oder verkauft ihn und kauft einen neuen) und keine Möglichkeit, den zweiten Roller auf jmd. im Haushalt "abzuschieben": Alles einsacken und sehen, ob man es versteuern muss oder vielleicht nicht. Es bleibt nach Steuern immer mehr übrig anstatt irgendwas zu verschenken. Es geht nur um Steuern! Nicht um die gesamte Abgabenlast Brutto -> Netto!
Das Gleiche gilt natürlich für E-Auto plus Rollerwechsel, also 3x THG.
In irgendwelchen Spezialfällen würde ich einfach abwarten. Man kann das noch das ganze Jahr einreichen. Die Frage ist da eigentlich nur, ob es besser ist, das zweite E-Fahrzeug auf jmd. im Haushalt umzumelden. Das geht inzwischen meist online, der Rest kann bleiben.
Mit nur einem Roller und gleichzeitig anderen Einnahmen, sollte man vielleicht auch abwarten. Wenn es ganz dumm kommt, dann gelten vielleicht die 255€ und dann, genau nur dann, würde es sich lohnen, den Rest zu verschenken. Es ist aber auch denkbar, daß es als Privatverkauf gezählt wird oder die Ampel bzw. die Finanzbehörden den Erlös aus der THG-Quote pauschal noch als steuerfrei erklären.
Also wenn man sich mit einem Roller UND weiteren Einnahmen nicht sicher ist - abwarten, ist noch das ganze Jahr Zeit.
Hat man keinerlei weitere Einnahmen ist es sicher.
Hat man keine Möglichkeit, den zweiten Roller oder mehr an Jmd. "abzuwälzen", kann man ohnehin nichts ändern. Wenn man es versteuern muß, ja wenn, dann bleibt sowieso immer mehr übrig als was zu verschenken.
In absolut keinem Fall ist es eine gute Idee, jetzt auf alles über 255€ zu verzichten. Selbst in der ungünstigsten Konstellation kann es sein, daß es noch eine klare Ansage gibt, daß es anders eingeordnet wird oder der Erlös grundsätzlich als steuerfrei erklärt wird. Offen ist auch noch, ob man Kosten für das E-Fahrzeug vom Erlös abziehen kann und seien es nur die Mehrkosten des Kaufs, weil es ein E-Fahrzeug statt Verberenner ist.
Selbst wenn man den Verzicht auf alles über 255€ später rückgängig machen kann: Die Firma muss es dann auch noch geben, wenn klar wird, daß man nur gedacht hatte, Steuern zu sparen. Wenn genug Leute drauf reingefallen sind, wird es die Firma dann garantiert nicht mehr geben.
Ich hoffe, es ist jetzt etwas klar. Vor allem, daß nur sehr wenig bisher klar ist.
Wenn man allerding so gestopft ist, daß man seinen Roller nicht abstottern muss ("Eure Armut kotzt micht an!"), dann kann einem das natürlich egal sein und man verschenkt fröhlich alles über 255€. Rechtfertigen muss man sich dafür natürlich nicht.
Gruß,
Norbert
1. (Sonst nix) Ja!
2. Jein. Kommt drauf an, wie das endgültig eingeordnet wird. Wenn Privatverkauf, zählt die Vermietung nicht. Unter sonstige Einnahmen zählt Vermietung einer Immobilie auch nicht, das fällt woanders drunter aber dann bist Du kein AN mehr, der sonst gar keine Einnahmen hat. Wenn es unter sonstige Einnahmen fällt, dann ist Deine Grenze 255€. Das ist der Unterschied 255€ zu 410€, durch die Vermietung gelten die 410€ nicht.
3. Wenn Ihr gemeinsam veranlagt werdet, bin ich nicht sicher, ob die Freigrenze für beide gilt. Wenn Ihr getrennt veranlagt werdet dann sicher aber ob nur der Halter das beantragen kann oder auch eine weitere Person aus dem Haushalt ist mir nicht klar.
Vieles ist noch komplett unsicher, eigentlich fast alles.
Bei einigen Varianten kann man aber jetzt schon sagen, was man jetzt tun kann, sollte oder eben nicht sollte.
Bei Vermietung oder anderen Kapitaleinkünften (oder Lizenzgebühren, was auch immer anderweitig versteuert wird) kann es sein, daß man es als sonstige Einnahme wirklich ab 255€ versteuern muss. Wird es als Privatverkauf gewertet, dann sind 600€ die Grenze.
Wenn die Rettung ist, daß es z.B. bei gemeinsamer Veranlagung zweimal jeweils die 410€ Freigrenze gibt (das müsste jetzt aber schon klar sein), dann ist die Frage, ob die Einnahme wirklich auch dem Ehepartner angerechnet wird, wenn nur einer der Halter ist. Das würde zwar nicht viel Sinn machen aber dem Steuerrecht traue ich alles zu. In dem Fall würde ich warten.
Klar ist eigentlich:
Hat man nur einen Roller (und will den auch nicht dieses Jahr wechseln) und als AN ansonsten keine Einnahmen, gelten die 410€. Alles sorglos einsacken.
Hat man mehr als einen (oder verkauft ihn und kauft einen neuen) und keine Möglichkeit, den zweiten Roller auf jmd. im Haushalt "abzuschieben": Alles einsacken und sehen, ob man es versteuern muss oder vielleicht nicht. Es bleibt nach Steuern immer mehr übrig anstatt irgendwas zu verschenken. Es geht nur um Steuern! Nicht um die gesamte Abgabenlast Brutto -> Netto!
Das Gleiche gilt natürlich für E-Auto plus Rollerwechsel, also 3x THG.
In irgendwelchen Spezialfällen würde ich einfach abwarten. Man kann das noch das ganze Jahr einreichen. Die Frage ist da eigentlich nur, ob es besser ist, das zweite E-Fahrzeug auf jmd. im Haushalt umzumelden. Das geht inzwischen meist online, der Rest kann bleiben.
Mit nur einem Roller und gleichzeitig anderen Einnahmen, sollte man vielleicht auch abwarten. Wenn es ganz dumm kommt, dann gelten vielleicht die 255€ und dann, genau nur dann, würde es sich lohnen, den Rest zu verschenken. Es ist aber auch denkbar, daß es als Privatverkauf gezählt wird oder die Ampel bzw. die Finanzbehörden den Erlös aus der THG-Quote pauschal noch als steuerfrei erklären.
Also wenn man sich mit einem Roller UND weiteren Einnahmen nicht sicher ist - abwarten, ist noch das ganze Jahr Zeit.
Hat man keinerlei weitere Einnahmen ist es sicher.
Hat man keine Möglichkeit, den zweiten Roller oder mehr an Jmd. "abzuwälzen", kann man ohnehin nichts ändern. Wenn man es versteuern muß, ja wenn, dann bleibt sowieso immer mehr übrig als was zu verschenken.
In absolut keinem Fall ist es eine gute Idee, jetzt auf alles über 255€ zu verzichten. Selbst in der ungünstigsten Konstellation kann es sein, daß es noch eine klare Ansage gibt, daß es anders eingeordnet wird oder der Erlös grundsätzlich als steuerfrei erklärt wird. Offen ist auch noch, ob man Kosten für das E-Fahrzeug vom Erlös abziehen kann und seien es nur die Mehrkosten des Kaufs, weil es ein E-Fahrzeug statt Verberenner ist.
Selbst wenn man den Verzicht auf alles über 255€ später rückgängig machen kann: Die Firma muss es dann auch noch geben, wenn klar wird, daß man nur gedacht hatte, Steuern zu sparen. Wenn genug Leute drauf reingefallen sind, wird es die Firma dann garantiert nicht mehr geben.
Ich hoffe, es ist jetzt etwas klar. Vor allem, daß nur sehr wenig bisher klar ist.
Wenn man allerding so gestopft ist, daß man seinen Roller nicht abstottern muss ("Eure Armut kotzt micht an!"), dann kann einem das natürlich egal sein und man verschenkt fröhlich alles über 255€. Rechtfertigen muss man sich dafür natürlich nicht.
Gruß,
Norbert