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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: So 17. Jul 2022, 18:34
von Kadett 1
Warum auch nicht? Wenn ich ein Auto oder Motorrad abgemeldet habe bekam ich auch immer den Betrag unaufgefordert erstattet, egal welche Versicherung und jetzt kommt es... Sogar die Bundeskasse zahlt mir die Kfz Steuern zurück... Dolles Ding.

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: So 17. Jul 2022, 18:41
von yakamoto
Kadett 1 hat geschrieben: So 17. Jul 2022, 18:34
Warum auch nicht? Wenn ich ein Auto oder Motorrad abgemeldet habe bekam ich auch immer den Betrag unaufgefordert erstattet, egal welche Versicherung und jetzt kommt es... Sogar die Bundeskasse zahlt mir die Kfz Steuern zurück... Dolles Ding.
Ich war mir da bei einem Versicherungskennzeichen für Mofa, 45er-Roller & Co. nicht sicher und freue mich, dass es ohne extra Kündigung und Aufforderung einfach so geklappt hat.
Bei der Bundeskasse bzgl. KFZ-Steuer ist es klar und war es mir persönlich auch schon bekannt.
Danke für deine Rückmeldung!
So habe ich wieder was dazu gelernt.

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: So 17. Jul 2022, 18:44
von Kadett 1
Der "Vertrag" wird mit der Rückgabe des Kennzeichens beendet, genau wie eine abmeldung.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: So 17. Jul 2022, 18:56
von yakamoto

OK.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Di 19. Jul 2022, 13:34
von turold
Ich komme gerade von der Zulassungsstelle.
Man war dort vorbereitet, es gab wohl ein internes Rundschreiben. Auf diesem war vermerkt, dass der Kunde das alte Versicherungskennzeichen abgeben muss, damit die Versicherung die FIN beim KBA abmelden kann. Vorher sei eine neue Zulassung nicht möglich.
Das deckt sich mit manch anderer Erfahrung, obwohl es technisch wohl auch anders geht.
Nun werde ich diesen Weg eben gehen.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Di 19. Jul 2022, 13:47
von Mächschen
Normal müsste die Zulassungsstelle die Meldung der Versicherung überschreiben, also die Abmeldung selbst vornehmen und Versicherungskennzeichen und Bestätigung einziehen...
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Di 19. Jul 2022, 14:19
von Jemand
Ich hatte heute ein Vorgespräch mit einem TÜV-Mann, der hier in der Nähe bei einem Autohaus manchmal ist. Da kann ich den Roller dann hinschieben und dann macht er die Einzelabnahme für mich. Ist praktisch aber mit ca. 120 Euro nicht ganz billig. Ich hoffe, dass ich vielleicht davor noch ein Schreiben von Segway kostenlos bekomme, die mir das mit dem Kennzeichen bestätigen.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Di 19. Jul 2022, 16:39
von schlossstar
Jemand hat geschrieben: Di 19. Jul 2022, 14:19
Ich hatte heute ein Vorgespräch mit einem TÜV-Mann, der hier in der Nähe bei einem Autohaus manchmal ist. Da kann ich den Roller dann hinschieben und dann macht er die Einzelabnahme für mich. Ist praktisch aber mit ca. 120 Euro nicht ganz billig. Ich hoffe, dass ich vielleicht davor noch ein Schreiben von Segway kostenlos bekomme, die mir das mit dem Kennzeichen bestätigen.
Hast Du den Segway online bestellt oder lokal in Frankfurt? Kann der Händler keine entsprechende Bescheinigung besorgen?
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Di 19. Jul 2022, 17:02
von yakamoto
Mächschen hat geschrieben: Di 19. Jul 2022, 13:47
Normal müsste die Zulassungsstelle die Meldung der Versicherung überschreiben, also die Abmeldung selbst vornehmen und Versicherungskennzeichen und Bestätigung einziehen...
Überschreiben würde zwar gehen, aber unzulässig
Wenn das Versicherungskennzeichen NACHWEISLICH bei der Versicherung zurückgegeben wird, kann die Zulassungsstelle sofort zulassen
Die Abmeldung über das KBA kann bis zu 12 Wochen dauern (die Meldungen erfolgen quartalsweise)

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Di 19. Jul 2022, 18:05
von Afunker
Wer glaubt, die Behörden sind allmächtig, der irrt....
Das GG ermächtigt uns Bürger/innen dazu....Das GG geht vor allen Bundes und Landesgesetzen! > Siehe GG