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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 11:37
von callmeuhu
vsm hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 11:24
Wie schon gesagt, sind die EU-einheitlich. Seit langem.
Falsch !
in AT sind Elektrokleinstfahrzeuge, Kickscooter rechtlich gesehen Fahrräder, die keine Versicherungspflicht benötigen
Wenn ein Ösi mit seiner elektrischen Gehhilfe in D auftaucht, muss eine Versicherungsplakette/Aufkleber vorhanden sein.
Sofern eine Soco in einem anderen EU-Land eine A1-Zulassung hätte, könnte diese nicht nach DE übertragen werden. Das KBA würde verlangen, dass der Hersteller die A1-Konformität bestätigt.
Der rechtliche Flickenteppich und das Regelungschaos und die fehlende Bereitschaft zu Reformen, sind der Hintergrund/Begründung/Auslöser für den Brexit

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 11:52
von vsm
Elektrokleinstfahrzeuge sind (wie auch Fahrräder) keiner Fahrzeugklasse zugeordnet. Es ist innerhalb der EU nicht statthaft, ein Kraftfahrzeug der Klasse L3e-A1 national zuzulassen, ohne dass eine Genehmigung existiert, die für die ganze EU gültig wäre. "Grundsatz einer vollständigen Harmonisierung" wird das geschimpft.
Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 12:11
von Firefoxtc73
Na dann würde ich sagen ich mach diesen neuen Führerschein und fahre Sie offen.
Denn die Strafe dafür ist jetzt nicht besoders hoch:
Und was, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist?
Fahren Sie mit einem Fahrzeug, für das keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt, drohen mindestens 50 Euro Bußgeld und unter Umständen auch ein Punkt in Flensburg.
Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 12:12
von Firefoxtc73
Und kaif mir irgendwann msl sowas woe doe Soco TC Max
Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 12:31
von callmeuhu
vsm hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 11:52
Elektrokleinstfahrzeuge sind (wie auch Fahrräder) keiner Fahrzeugklasse zugeordnet. Es ist innerhalb der EU
nicht statthaft, ein Kraftfahrzeug der Klasse L3e-A1 national zuzulassen, ohne dass eine Genehmigung existiert, die für die ganze EU gültig wäre. "Grundsatz einer vollständigen Harmonisierung" wird das geschimpft.
Das ist die sog. CoC und die regelt die EU-Konformität. DIe Zulassungsvorschriften kann aber jedes EU-Land selber regeln. In den NL zB sind 45-km/H meist auch als 25 km/h-Zulassung erhältlich.
Ein von mir in den NL erworbener unu, kann also eine 25 km/h CoC haben, die aber nur für diesen
einen NL-unu gilt.
Daraus zu schlussfolgern, dass ein in DE erworbener unu einen 25 km/h-Zulassung erhalten könnte, ist aber falsch.
Die Führerscheinklasse 2 kennt in den NL seit Jahr und Tag, keine Unterscheidung zwischen verschiedenen LKW
Die Krönung sind die 25-km/h Zulassung in NL, von Auto und LKW, die bauartbedingt, nicht schneller fahren können (Moppedauto)
"EU-Hamonisierung" ist eine Euphemismus für das
absolute Chaos
Die Gleichsetzung von Fahrrädern mit Elektrokleinstfahrzeugen kann man nur Idiotie "Made in AT" bezeichnen, spätestens wenn einem so ein AT-Tiefflieger in die Hacken fährt

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 12:48
von vsm
callmeuhu hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 12:31
[...]
Das ist die sog. CoC und die regelt die EU-Konformität. DIe Zulassungsvorschriften kann aber jedes EU-Land selber regeln. In den NL zB sind 45-km/H meist auch als 25 km/h-Zulassung erhältlich.
[...]
Du schreibst hier von Äpfeln und Birnen (und Brexit) aber nicht von Fahrzeugklassen. Ein gedrosseltes L1e-Fahrzeug ist immer noch ein L1e-Fahrzeug, ein entdrosseltes L1e-Fahrzeug aber eben nicht mehr. Und darum geht es hier.
callmeuhu hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 12:31
[...]Ein von mir in den NL erworbener unu, kann also eine 25 km/h CoC haben, die aber nur für diesen
einen NL-unu gilt.
Daraus zu schlussfolgern, dass ein in DE erworbener unu einen 25 km/h-Zulassung erhalten könnte, ist aber falsch.
[...]
Zunächst mal gibt es keine "Zulassung" für L1e-Fahrzeuge, aber selbstverständlich darf man EU-weit jedes Fahrzeug nach L1e drosseln, ohne dass es die Betriebserlaubnis verliert.
callmeuhu hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 12:31
[...]Die Führerscheinklasse 1 kennt in den NL seit Jahr und Tag, keine Unterscheidung zwischen verschiedenen LKW

[...]
Weiß zwar auch nicht, was das mit dem Thema hier zu tun haben sollte, aber in der Niederlande gelten natürlich auch die EU-Fahrerlaubnisklassen, jeweils mit Bestandsschutz der alten Klassen. Wie in jedem anderen EU-Land auch.

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 12:59
von callmeuhu
Du hast keine Ahnung und davon ziemlich viel
Ich habe
18 Jahre mit einem umgeschriebenen 3er DE-Führerschein in NL automatisch, die Klasse 2 in der Tasche gehabt
Die NL brauchten schon zum Führen eines 2,8T Klein-LKW den LKW-Führerschein, während ich 7,5T fahren durfte, Ein 7,5Tonner ist rechtlich in den NL genauso ein LKW wie einer mit 40T
Ich habe 18 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich. Seit kurzem braucht man jetzt eine zusätzliche Schulung als Berufskraftfahrer,(Code 95)
Selbst Zertifikate für Flurförderzeuge(Gabelstapler) sind in den NL nur
5 Jahre gültig.
Deutsche Zertifikate (TÜV/Dekra) werden seit
mindestens 10 Jahren nicht mehr anerkannt, aufgrund diverser Unfälle mit Todesfolge
-> eigene Erfahrung
"EU-Harmonisierung"
Das ich nicht lache

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 13:06
von vsm
callmeuhu hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 12:59
Du hast keine Ahnung und davon ziemlich viel
Ich habe
18 Jahre mit einem umgeschriebenen 3er DE-Führerschein in NL automatisch, die Klasse 2 in der Tasche gehabt
[...]
Das ist ja schön, dass Du uns einen Schwank aus Deiner Jugend erzählst, aber Du bist hier im falschen Thema. Hast Du in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 (also vor der EU-weiten Vereinheitlichung) erworben, darfst Du
jetzt EU-weit die Klassen BE, C1E, M und L führen. Wenn Du Deinen alten Führerschein vor der Vereinheitlichung in einen anderen nationalen Führerschein hast umschreiben lassen und gehen daraus weitere Berechtigungen beim Führen von KfZ hervor, genießt Du auch dafür den von mir beschriebenen Bestandsschutz.
Mir wäre es ganz lieb, wenn Du Deinen Nonsens woanders absondern könntest. Wenn Du über alte Führerscheinklassen diskutieren willst, mach doch bitte ein eigenes Thema auf. Das hat mit diesem hier nun wirklich nichts mehr zu tun.
Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 13:19
von Grimmrog
vsm hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 13:06
callmeuhu hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 12:59
Du hast keine Ahnung und davon ziemlich viel
Ich habe
18 Jahre mit einem umgeschriebenen 3er DE-Führerschein in NL automatisch, die Klasse 2 in der Tasche gehabt
[...]
Das ist ja schön, dass Du uns einen Schwank aus Deiner Jugend erzählst, aber Du bist hier im falschen Thema. Hast Du in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 (also vor der EU-weiten Vereinheitlichung) erworben, darfst Du
jetzt EU-weit die Klassen BE, C1E, M und L führen. Wenn Du Deinen alten Führerschein vor der Vereinheitlichung in einen anderen nationalen Führerschein hast umschreiben lassen und gehen daraus weitere Berechtigungen beim Führen von KfZ hervor, genießt Du auch dafür den von mir beschriebenen Bestandsschutz.
Mir wäre es ganz lieb, wenn Du Deinen Nonsens woanders absondern könntest. Wenn Du über alte Führerscheinklassen diskutieren willst, mach doch bitte ein eigenes Thema auf. Das hat mit diesem hier nun wirklich nichts mehr zu tun.
Naja es geht im Thema schon irgendwie um Führerscheinklassen. Aber meine Frage zielte eben daraufhin ab, was man nun tun müsste um in D eine Soco ungedrosselt fahren zu können. Natürlich reciht da ein M nicht aus und man benötigt A1. Aber es geht eben um die Zulassung/Betriebserlaubnis. Diese ist in anderen Ländern ja auch ungedrosselt möglich somit sollten bei Vorstellung
der ungedrosselten Maschine ja eigentlich auch die Papiere existieren mit den ungedrosselten Parametern, und anhand derer müsste es ja dann auch möglich sein eine gültige Betriebserlaubnis für eine ungedrosselte Soco zu bekommen. Das die dann natürlich nur noch mit A1 fahrbar ist, ist ja klar.
Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 13:25
von Fasemann
Dasmit deiner Tochter liegt doch aber am Führerscheinsystem nicht am Fahrzeugsystem wenn ich das richtig verstehe.
Diente nur der Veranschaulichung wie der Schimmel innerhalb von Deutschland wiehrt!!