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Re: BMW X 2 City
Verfasst: Do 4. Jul 2024, 13:09
von chriscross
error hat geschrieben: Do 4. Jul 2024, 12:10
Wenn Kettler meint mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine neue CoC ausstellen zu wollen, müsste denen doch die Rechnung reichen?
Ansonsten könntest du dir von der Polizei bestätigen lassen, dass der Roller nicht gestohlen gemeldet wurde.
...oder du meldest den Roller bei der Versicherung mit den Daten vom Typenschild an und wartest ab, ob überhaupt jemand irgendwann deine Papiere sehen möchte.
Die CoC ist keine Besitzurkunde, das wäre deine Rechnung.
Die CoC ist gleichzusetzen mit einem Fahrzeugbrief beim KFZ? Versichert ist der Roller ja, dafür brauchte ich ja nur die Fahrgestellnr.
Ich habe nur Bedenken daß ich evtl. eine Einzelabnahme o. ä. machen muss um neue Papiere zu bekommen. Ich meine daß ich es mal so bei KFZ gehört habe, kann mich aber natürlich auch täuschen.
Ich meine daß ich die Papiere zusammen mit den Schlüsseln für den Akkudeckel hatte. Die Schlüssel sind dementsprechend auch weg. Zum Glück habe ich die Rechnung später erst bekommen...

Re: BMW X 2 City
Verfasst: Do 4. Jul 2024, 13:48
von error
chriscross hat geschrieben: Do 4. Jul 2024, 13:09
Ich habe nur Bedenken daß ich evtl. eine Einzelabnahme o. ä. machen muss um neue Papiere zu bekommen. Ich meine daß ich es mal so bei KFZ gehört habe, kann mich aber natürlich auch täuschen.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, ausserdem hast du ein zulassungsfreies Kfz. Da sieht das noch wieder anders aus. Dein Elekrokleinstfahrzeug ist per ABE beim KBA typgeprüft und hinterlegt. Die entsprechende Nummer steht auf deinem Typenschild.
Hier die vollständige Liste:
https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmi ... _node.html
Die CoC ist nur das gleiche "Dokument" im Papierform für die entsprechende EU-Norm.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cber ... cheinigung
Zitat:
Die Übereinstimmungsbescheinigung, auch CoC (Certificate of Conformity) genannt, ist ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typgenehmigung deklariert.
Re: BMW X 2 City
Verfasst: Do 4. Jul 2024, 14:13
von chriscross
error hat geschrieben: Do 4. Jul 2024, 13:48
chriscross hat geschrieben: Do 4. Jul 2024, 13:09
Ich habe nur Bedenken daß ich evtl. eine Einzelabnahme o. ä. machen muss um neue Papiere zu bekommen. Ich meine daß ich es mal so bei KFZ gehört habe, kann mich aber natürlich auch täuschen.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, ausserdem hast du ein zulassungsfreies Kfz. Da sieht das noch wieder anders aus. Dein Elekrokleinstfahrzeug ist per ABE beim KBA typgeprüft und hinterlegt. Die entsprechende Nummer steht auf deinem Typenschild.
Hier die vollständige Liste:
https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmi ... _node.html
Die CoC ist nur das gleiche "Dokument" im Papierform für die entsprechende EU-Norm.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cber ... cheinigung
Zitat:
Die Übereinstimmungsbescheinigung, auch CoC (Certificate of Conformity) genannt, ist ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typgenehmigung deklariert.
Vielen lieben Dank, werde es mir mal genauer anschauen.
Hast du evtl. eine Idee wie ich am einfachsten an den Schlüssel oder ein neues Schloß für den Akkudeckel komme? Nicht daß ich es wirklich brauche, aber einen Schlüssel zu haben wäre vielleicht mal nicht schlecht.
Eine letzte Frage: Kann man den Scooter eigentlich selbst updaten?